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   LG Dortmund, 05.10.2016 - 1 S 205/16   

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https://dejure.org/2016,37802
LG Dortmund, 05.10.2016 - 1 S 205/16 (https://dejure.org/2016,37802)
LG Dortmund, Entscheidung vom 05.10.2016 - 1 S 205/16 (https://dejure.org/2016,37802)
LG Dortmund, Entscheidung vom 05. Oktober 2016 - 1 S 205/16 (https://dejure.org/2016,37802)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Neuer Verwalter muss bei Verwalterwechsel die Abrechnung des Vorjahres erstellen; § 28 WEG

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ist der alte oder der neue Verwalter zur Jahresabrechnung verpflichtet?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Jahresabrechnung: Pflicht des neuen oder alten Verwalters?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2017, 423
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.06.2012 - V ZR 171/11

    Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen:

    Auszug aus LG Dortmund, 05.10.2016 - 1 S 205/16
    Nach ständiger Rechtsprechung der Kammer (vgl. LG Dortmund 1 S 233/13; 1 S 47/14; 1S 462/14; 1 S 210/14) sind in die Jahresabrechnungen die von den Eigentümern geschuldeten Soll-Vorauszahlungen einzustellen, nicht hingegen die geleisteten tatsächlichen Ist-Zahlungen (vgl. dazu grundsätzlich BGH V ZR 147/11 v. 09.03.2012 und V ZR 171/11 v. 03.06.2011).
  • BGH, 09.03.2012 - V ZR 147/11

    Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss über bereits entstandene

    Auszug aus LG Dortmund, 05.10.2016 - 1 S 205/16
    Nach ständiger Rechtsprechung der Kammer (vgl. LG Dortmund 1 S 233/13; 1 S 47/14; 1S 462/14; 1 S 210/14) sind in die Jahresabrechnungen die von den Eigentümern geschuldeten Soll-Vorauszahlungen einzustellen, nicht hingegen die geleisteten tatsächlichen Ist-Zahlungen (vgl. dazu grundsätzlich BGH V ZR 147/11 v. 09.03.2012 und V ZR 171/11 v. 03.06.2011).
  • OLG Zweibrücken, 11.05.2007 - 3 W 153/06

    Wohnungseigentumsverwalter: Pflicht zur Erstellung der Jahresabrechnung bei

    Auszug aus LG Dortmund, 05.10.2016 - 1 S 205/16
    Nach der herrschenden Ansicht, die auch von der obergerichtlichen Rechtsprechung vertreten wird und der sich die Kammer anschließt, ist es die Aufgabe des neuen Verwalters, die Jahresabrechnung für das vergangene Wirtschaftsjahr zu erstellen (vgl. OLG Hamm NRW-RR 1993, 847; OLG Zweibrücken BeckRS 2007, 10833; Bärmann/Becker, a.a.O., m.w.N.).
  • LG Bamberg, 02.02.2024 - 41 S 1/23

    Rechenwerk zur Jahresabrechnung

    Solche Ausnahmefälle liegen beispielsweise vor (vgl. Hügel/Elzer, 3. Aufl. 2021, WEG § 26 Rn. 141), wenn der Amtsinhaber seine Pflichten " nicht mehr so effizient " wahrnimmt, sich das Verhältnis zwischen dem bislang Bestellten und den Wohnungseigentümern " aus anderen Gründen verschlechtert " hat (vgl. BGH NZM 2011, 515 Rn. 13; LG Hamburg ZWE 2017, 183 (184)), der Verwaltervertrag geändert werden soll (vgl. LG Itzehoe ZMR 2018, 259 (261), der bislang Bestellte seine Rechtsform geändert hat (vgl. LG Frankfurt a.?M. ZWE 2018, 327 Rn. 7) oder Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die vom bislang Bestellten angebotenen Leistungen von anderen Personen spürbar günstiger angeboten werden (vgl. BGH NZM 2011, 515 Rn. 13; LG Hamburg ZWE 2017, 183 (184)).
  • LG Frankfurt/Main, 31.05.2017 - 13 S 135/16

    Beschlussfassung über Jahresabrechnung umfasst auch Abrechnungsspitze!

    Nach der Rechtsprechung des Landgerichts Dortmund ist eine Abrechnung sogar nichtig, wenn diese die Abrechnungsspitze nicht ausweist (LG Dortmund ZWE 2014, 365; ZWE 2017, 183).
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