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   LG Dortmund, 07.03.2016 - 3 O 69/16   

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https://dejure.org/2016,4770
LG Dortmund, 07.03.2016 - 3 O 69/16 (https://dejure.org/2016,4770)
LG Dortmund, Entscheidung vom 07.03.2016 - 3 O 69/16 (https://dejure.org/2016,4770)
LG Dortmund, Entscheidung vom 07. März 2016 - 3 O 69/16 (https://dejure.org/2016,4770)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweilige Verfügung bzgl. der Unterlassung der Einschränkung der Verfügungsbefugnis über ein Konto; Begründung der Einschränkung mit US-amerikanischen Embargovorschriften; Unverzügliche Aufhebung der Kontosperre; Verstreichen der Vollziehungsfrist der einstweiligen ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Dortmund, 15.01.2016 - 3 O 610/15

    Einstweilige Verfügung gegen Paypal wegen Guthabensperrung

    Auszug aus LG Dortmund, 07.03.2016 - 3 O 69/16
    Die Parteien sind identisch mit den Parteien des einstweiligen Verfügungsverfahrens 3 O 610/15.

    Mit Urteil vom 15.01.2016 (BeckRS 2016, 03046), das der Antragstellerin von Amts wegen (§ 317 Abs. 1 S. 1 ZPO) am 08.02.2016 zugestellt worden ist, hat die Kammer die Antragsgegnerin wie folgt zur Unterlassung verpflichtet:.

    Auf den Tatbestand und die Entscheidungsgründe des Kammerurteils vom 15.01.2016 in Sachen 3 O 610/15 wird ausdrücklich Bezug genommen.

  • OLG Hamburg, 04.05.2012 - 8 U 5/12

    Einstweilige Verfügung: Wiederholter Verfügungsantrag trotz materieller

    Auszug aus LG Dortmund, 07.03.2016 - 3 O 69/16
    Das Dringlichkeitsinteresse des Gläubigers dokumentiert sich nämlich in der Vollziehung der einstweiligen Verfügung; mit der Missachtung des § 929 Abs. 2 ZPO - dem Verstreichenlassen der Vollziehungsfrist - gibt der Gläubiger regelmäßig zu erkennen, dass es ihm von vornherein nicht eilig gewesen ist (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 30.08.2012 - 5 W 42/12 - zit. nach juris; OLG Hamburg, Urt. v. 04.05.2012 - 8 U 5/12 - BeckRS 2012, 11659).
  • OLG Celle, 30.08.2012 - 5 W 42/12

    Verfahrensrecht - Eintragung einer Vormerkung: Gefährdung glaubhaft zu machen?

    Auszug aus LG Dortmund, 07.03.2016 - 3 O 69/16
    Das Dringlichkeitsinteresse des Gläubigers dokumentiert sich nämlich in der Vollziehung der einstweiligen Verfügung; mit der Missachtung des § 929 Abs. 2 ZPO - dem Verstreichenlassen der Vollziehungsfrist - gibt der Gläubiger regelmäßig zu erkennen, dass es ihm von vornherein nicht eilig gewesen ist (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 30.08.2012 - 5 W 42/12 - zit. nach juris; OLG Hamburg, Urt. v. 04.05.2012 - 8 U 5/12 - BeckRS 2012, 11659).
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