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   LG Dortmund, 07.06.2018 - 13 O 62/16 (EnW)   

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LG Dortmund, 07.06.2018 - 13 O 62/16 (EnW) (https://dejure.org/2018,45744)
LG Dortmund, Entscheidung vom 07.06.2018 - 13 O 62/16 (EnW) (https://dejure.org/2018,45744)
LG Dortmund, Entscheidung vom 07. Juni 2018 - 13 O 62/16 (EnW) (https://dejure.org/2018,45744)
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  • BGH, 17.12.2013 - KZR 66/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus LG Dortmund, 07.06.2018 - 13 O 62/16
    Danach ist die Auswahl des Netzbetreibers vorrangig an Kriterien auszurichten, die die Ziele des § 1 EnWG (Gewährleistung einer sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltfreundlichen leitungsgebundenen örtlichen Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas) konkretisieren (BGH, Urteil vom 17.12.2013, KZR 66/12, BGHZ 199, 289, juris-Rdnr. 16, 27ff.).

    Bei der Formulierung und der Gewichtung der Auswahlkriterien besteht - aus der Gewährleistung der kommunalen Selbstverwaltung folgend - zugunsten der Kommune grundsätzlich ein Spielraum (BGH, Urteil vom 17.12.2013, KZR 66/12, a.a.O., juris-Rdnr. 48).

    Dies ist nur dann zu verneinen, wenn zweifelsfrei feststeht, dass sich die Fehlerhaftigkeit des Auswahlverfahrens nicht auf dessen Ergebnis ausgewirkt haben kann, weil derselbe Bewerber die Konzession auf jeden Fall auch ohne Verfahrensfehler erhalten hätte (so BGH, Urteil vom 17.12.2013, KZR 66/12, juris-Rdnr. 99).

    Soweit der BGH die Auffassung vertreten hat, dem Interesse an Rechtssicherheit könne durch die den Gemeinden eröffnete Möglichkeit zur Vorabinformation über die Auswahlentscheidung ausreichend entsprochen werden (BGH, Urteil vom 17.12.2013, KZR 66/12, juris-Rdnr. 108f., KZR 65/12, juris-Rdnr. 85), gilt dies erst für "künftige" Konzessionierungsverfahren, also für Verfahren , die nach der Verkündung des insoweit maßgeblichen Urteils des BGH vom 17.12.2013 durchgeführt wurden.

  • OLG Brandenburg, 19.07.2016 - Kart U 1/15

    Gemeindliche Konzessionsvergabe: Anspruch auf Unterlassung des Neuabschlusses

    Auszug aus LG Dortmund, 07.06.2018 - 13 O 62/16
    Er fußt auf dem allgemeinen, allen Verfahrensordnungen immanenten Grundsatz, dass niemand als Richter in eigener Sache urteilen darf, weil niemand unbefangen gegen sich selbst sein kann (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 19.07.2016, Kart U 1/15, S. 10).

    Als Ausprägung des allgemeinen Rechtsstaatlichkeitsgrundsatz der Neutralität gilt ein Mitwirkungsverbot von Personen, die dem Bieter nahe stehen, auf Seiten der vergabeleitenden Stelle aber auch über das förmliche Verfahren hinaus für Auswahlentscheidungen zur Vergabe von Wegenutzungsrechten (OLG Brandenburg, Urteil vom 19.07.2016, a.a.O., Seite 11; LG Dortmund, Urteil vom 03.007.2015, 2015, 10 O 63/15 EnW, juris-Rdnr. 50; Gemeinsamer Leitfaden von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur zur Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen und zum Wechsel des Konzessionsnehmers, 2. Auflage 21.05.2015, Rdnr. 25).

    Dementsprechend ist -wie bereits unter Ziffer 1. ausgeführt - einer Gemeinde, die sich selbst an dem Wettbewerb um die Wegenutzungsrechte beteiligt, mithin sowohl als Anbieter als auch als Nachfrager nach Wegenutzungsrechten auftritt, zur Wahrung des Geheimwettbewerbs und des Neutralitätsgebots eine hinreichende organisatorische und personelle Trennung zwischen ihr als verfahrensleitender Stelle und ihr als Bieterin abzuverlangen (Gemeinsamer Leitfaden von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur zur Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen und zum Wechsel des Konzessionsnehmers, a.a.O.; OLG Brandenburg, Urteil vom 19.07.2016, Kart U 1/15, Seite 11; LG Dortmund, Urteil vom 03.07.2015, 10 O 63/15 EnW, juris-Rdnr. 50).

  • LG Dortmund, 03.07.2015 - 10 O 63/15

    Verhinderung der Vollziehung eines Stadtratsbeschlusses im einstweiligen

    Auszug aus LG Dortmund, 07.06.2018 - 13 O 62/16
    Als Ausprägung des allgemeinen Rechtsstaatlichkeitsgrundsatz der Neutralität gilt ein Mitwirkungsverbot von Personen, die dem Bieter nahe stehen, auf Seiten der vergabeleitenden Stelle aber auch über das förmliche Verfahren hinaus für Auswahlentscheidungen zur Vergabe von Wegenutzungsrechten (OLG Brandenburg, Urteil vom 19.07.2016, a.a.O., Seite 11; LG Dortmund, Urteil vom 03.007.2015, 2015, 10 O 63/15 EnW, juris-Rdnr. 50; Gemeinsamer Leitfaden von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur zur Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen und zum Wechsel des Konzessionsnehmers, 2. Auflage 21.05.2015, Rdnr. 25).

    Dementsprechend ist -wie bereits unter Ziffer 1. ausgeführt - einer Gemeinde, die sich selbst an dem Wettbewerb um die Wegenutzungsrechte beteiligt, mithin sowohl als Anbieter als auch als Nachfrager nach Wegenutzungsrechten auftritt, zur Wahrung des Geheimwettbewerbs und des Neutralitätsgebots eine hinreichende organisatorische und personelle Trennung zwischen ihr als verfahrensleitender Stelle und ihr als Bieterin abzuverlangen (Gemeinsamer Leitfaden von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur zur Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen und zum Wechsel des Konzessionsnehmers, a.a.O.; OLG Brandenburg, Urteil vom 19.07.2016, Kart U 1/15, Seite 11; LG Dortmund, Urteil vom 03.07.2015, 10 O 63/15 EnW, juris-Rdnr. 50).

  • OLG Celle, 17.03.2016 - 13 U 141/15

    Anforderungen an die Kriterien bei der Vergabe von Konzessionen zum Betrieb eines

    Auszug aus LG Dortmund, 07.06.2018 - 13 O 62/16
    Ausreichend ist, wenn sie allen Unternehmen - wie hier - in einem gleichlautenden Verfahrensbrief rechtzeitig mitgeteilt werden, nachdem sie aufgrund der Bekanntmachung ihr Interesse an der Konzession bekundet haben (BGH, Urteil vom 17.12.2013, KZR 65/13, juris-Rdnr. 35, 48; OLG Celle, Urteil vom 17.03.2016 13 U 141/15 (Kart), juris-Rdnr. 35).

    Es ist - trotz im Effizienzwert enthaltener Pauschalierungen - zwar zulässig, den Effizienzwert abzufragen, doch kann sich die Gemeinde im Rahmen ihres Beurteilungsspielraums auch dazu entschließen, die für die Ermittlung des Effizienzwerts notwendigen Daten selbst unter Anforderung eines konkreten Konzepts vorzunehmen und dabei den Effizienzwert lediglich mittelbar im Rahmen des Kriteriums der effizienten und preisgünstigen Versorgung zu berücksichtigen (so auch OLG Celle, Urteil vom 17.03.2016, 13 U 141/15 (Kart), juris-Rdnr. 75).

  • BGH, 17.12.2013 - KZR 65/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus LG Dortmund, 07.06.2018 - 13 O 62/16
    Soweit der BGH die Auffassung vertreten hat, dem Interesse an Rechtssicherheit könne durch die den Gemeinden eröffnete Möglichkeit zur Vorabinformation über die Auswahlentscheidung ausreichend entsprochen werden (BGH, Urteil vom 17.12.2013, KZR 66/12, juris-Rdnr. 108f., KZR 65/12, juris-Rdnr. 85), gilt dies erst für "künftige" Konzessionierungsverfahren, also für Verfahren , die nach der Verkündung des insoweit maßgeblichen Urteils des BGH vom 17.12.2013 durchgeführt wurden.
  • BGH, 03.06.2014 - EnVR 10/13

    Beendigung des Konzessionsvertrages zwischen der Gemeinde und dem

    Auszug aus LG Dortmund, 07.06.2018 - 13 O 62/16
    Denn erst mit Bekanntwerden der vorgenannten Rechtsprechung des BGH haben die unterlegenen Bewerber Kenntnis erhalten, welche Funktion die Unterrichtung über die beabsichtigte Auswahlentscheidung hat und welche Rechtsbehelfe ihnen gegen diese zustehen (BGH, Urteil vom 03.06.2014, EnVR 10/13, Rdnr. 39).
  • OLG Düsseldorf, 23.12.2015 - 2 U (Kart) 4/15

    Kriterien für die Vergabe von Netzkonzessionen und deren Gewichtung

    Auszug aus LG Dortmund, 07.06.2018 - 13 O 62/16
    Effizienzmaßnahmen können in den Bereichen Energieumwandlung, -nutzung, -transport (hier z.B. Minimierung von Energieverlusten) und -verteilung ergriffen werden (so OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.12.2015, 2 U (Kart) 4/15).
  • BGH, 04.04.2017 - X ZB 3/17

    Entscheidung über Divergenzvorlage im Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von

    Auszug aus LG Dortmund, 07.06.2018 - 13 O 62/16
    Auch der BGH (Beschluss vom 04.04.2017, X ZB 3/17, Ls 20) hat in diesem Zusammenhang ausgeführt:.
  • OLG Düsseldorf, 12.06.2013 - Verg 7/13

    Zulässigkeit der funktionalen Ausschreibung von Planungsleistungen für die

    Auszug aus LG Dortmund, 07.06.2018 - 13 O 62/16
    Denn auch die (teil-) funktionale Ausschreibung soll Missverständnisse bei den Bietern vermeiden und damit letztlich sicherstellen, dass miteinander vergleichbare Angebote abgegeben und bewertet werden (so schon OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.06.2013, VII-Verg 7/13, Rn. 44 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 17.04.2014 - 2 Kart 3/13

    Vergabe energiewirtschaftsrechtlicher Wegenutzungsrechte: Wie ist das

    Auszug aus LG Dortmund, 07.06.2018 - 13 O 62/16
    Sofern die Gemeinde Unterkriterien zu den Auswahlkriterien gebildet hat, müssen diese ebenfalls gewichtet und vor der Abgabe der Angebote transparent gemacht werden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.04.2014, VI-2 Kart 3/13 (V) - Hochsauerland, Rn. 128 (juris).".
  • OLG Düsseldorf, 15.07.2015 - 2 Kart 1/15

    Kartellrechtswidrigkeit der Neuvergabe einer Stromkonzession durch eine Gemeinde;

  • LG München I, 29.02.2016 - 37 O 3123/16
  • EuGH, 14.07.2016 - C-6/15

    TNS Dimarso - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Dienstleistungsaufträge

  • LG Magdeburg, 10.05.2017 - 36 O 15/16

    Gaskonzessionsvertrag: Rechtmäßigkeit eines Beschlusses; Mitwirkungsverbot;

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