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   LG Dortmund, 07.07.2005 - 16 O 104/05   

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https://dejure.org/2005,22642
LG Dortmund, 07.07.2005 - 16 O 104/05 (https://dejure.org/2005,22642)
LG Dortmund, Entscheidung vom 07.07.2005 - 16 O 104/05 (https://dejure.org/2005,22642)
LG Dortmund, Entscheidung vom 07. Juli 2005 - 16 O 104/05 (https://dejure.org/2005,22642)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses im Bereich der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen; Störereigenschaft eines ohne Wettbewerbsförderungsabsicht und ohne Verschulden Handelnden ; Vorliegen einer wertneutralen Norm

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99

    Ambiente.de

    Auszug aus LG Dortmund, 07.07.2005 - 16 O 104/05
    Auch der ohne Wettbewerbsförderungsabsicht und ohne Verschulden Handelnde kann auf Unterlassung und Beseitigung in Anspruch genommen werden, wenn er willentlich und adäquat kausal an der Herbeiführung und Aufrecherhaltung einer rechtswidrigen Beeinträchtigung mitgewirkt hat und dabei Prüfungspflichten verletzt hat, die nach Lage des Einzelfalles zumutbar waren (BGHZ 148, 13 ambiente.de).

    Grundsätzlich treffen den Anspruchsgegner vor einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung keine Prüfungspflichten, da insoweit eine Prüfung bei typischen alltäglichen Handlungen mit massenhaftem Charakter zu zeit- und kostenintensiv wäre (Phase I BGHZ 148, 13).

    Hingegen treffen in der Phase nach einer erfolgten Abmahnung den Abgemahnten eingeschränkte Prüfungspflichten, wobei die Rechtsverletzung für den Abgemahnten eindeutig, zweifelsfrei und unschwer erkennbar sein muss, sich also geradezu aufdrängt (BGHZ 148, 13 m.w.N.; BGH GRUR 1997, 909 -Branchenbuch Nomenklatur).

  • BGH, 10.04.1997 - I ZR 3/95

    "Branchenbuch-Nomenklatur"; Prüfungspflichten des Herausgebers der "Gelben

    Auszug aus LG Dortmund, 07.07.2005 - 16 O 104/05
    In einem Fall von Förderung fremden Wettbewerbs muss das konkrete Wettbewerbsverhältnis zwischen dem geförderten Unternehmen und dessen Mitbewerber bestehen (Baumbach/Hefermehl-Köhler § 2 Rn. 72; BGH GRUR 1990, 375, 376 - Steuersparmodell; BGH GRUR 1997, 907, 908 - Emil Grünbär Club; BGH GRUR 1997, 909; Branchenbuch Nomenklatur).

    Hingegen treffen in der Phase nach einer erfolgten Abmahnung den Abgemahnten eingeschränkte Prüfungspflichten, wobei die Rechtsverletzung für den Abgemahnten eindeutig, zweifelsfrei und unschwer erkennbar sein muss, sich also geradezu aufdrängt (BGHZ 148, 13 m.w.N.; BGH GRUR 1997, 909 -Branchenbuch Nomenklatur).

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98

    Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung

    Auszug aus LG Dortmund, 07.07.2005 - 16 O 104/05
    Ein solches konkretes Wettbewerbsverhältnis ist anzunehmen, wenn Unternehmen die gleichen oder gleichartige Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Abnehmerkreises abzusetzen versuchen, mit der Frage, dass die beanstandete Wettbewerbshandlung das andere Unternehmen in seinem Absatz stören oder behindern kann (Baumbach/Hefermehl-Köhler Wettbewerbsrecht 23. Aufl. § 2 Rn. 59, BGH GRUR 1998, 1039, 1040-Fotovergrößerungen; BGH GRUR 1999, 69, 70 - Preisvergleichsliste II; BGH GRUR 2000, 909; Filialleiterfehler; BGH GRUR 2001, 258-Immobilienpreisangabe; BGH GRUR 2001, 260 - Vielfachabmahner).
  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 210/98

    Immobilienpreisangaben - Vorsprung durch Rechtsbruch; wesentliche

    Auszug aus LG Dortmund, 07.07.2005 - 16 O 104/05
    Ein solches konkretes Wettbewerbsverhältnis ist anzunehmen, wenn Unternehmen die gleichen oder gleichartige Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Abnehmerkreises abzusetzen versuchen, mit der Frage, dass die beanstandete Wettbewerbshandlung das andere Unternehmen in seinem Absatz stören oder behindern kann (Baumbach/Hefermehl-Köhler Wettbewerbsrecht 23. Aufl. § 2 Rn. 59, BGH GRUR 1998, 1039, 1040-Fotovergrößerungen; BGH GRUR 1999, 69, 70 - Preisvergleichsliste II; BGH GRUR 2000, 909; Filialleiterfehler; BGH GRUR 2001, 258-Immobilienpreisangabe; BGH GRUR 2001, 260 - Vielfachabmahner).
  • OLG Köln, 11.01.1995 - 16 W 73/94

    Zulässigkeit einer Leistungsverfügung

    Auszug aus LG Dortmund, 07.07.2005 - 16 O 104/05
    Die sogenannte Leistungsverfügung ist aber auf die Erfüllung des Anspruchs gerichtet und setzt voraus, dass die geschuldete Leistung so kurzfristig zu erbringen ist, dass das Erwirken eines Titels im ordentlichen Verfahren nicht möglich ist, wobei der Gläubiger glaubhaft zu machen hat, dass er auf die sofortige Erfüllung dringend angewiesen ist (Zöller ZPO-Kommentar, 25. Aufl., §§ 940 Rn. 6; OLG Frankfurt NJW 1975, 393, OLG Köln NJW-RR 1995, 1088).
  • BGH, 05.03.1998 - I ZR 229/95

    Fotovergrößerungen - Wesentliche Beeinträchtigung

    Auszug aus LG Dortmund, 07.07.2005 - 16 O 104/05
    Ein solches konkretes Wettbewerbsverhältnis ist anzunehmen, wenn Unternehmen die gleichen oder gleichartige Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Abnehmerkreises abzusetzen versuchen, mit der Frage, dass die beanstandete Wettbewerbshandlung das andere Unternehmen in seinem Absatz stören oder behindern kann (Baumbach/Hefermehl-Köhler Wettbewerbsrecht 23. Aufl. § 2 Rn. 59, BGH GRUR 1998, 1039, 1040-Fotovergrößerungen; BGH GRUR 1999, 69, 70 - Preisvergleichsliste II; BGH GRUR 2000, 909; Filialleiterfehler; BGH GRUR 2001, 258-Immobilienpreisangabe; BGH GRUR 2001, 260 - Vielfachabmahner).
  • BGH, 23.04.1998 - I ZR 2/96

    Preisvergleichsliste II - Vergleichende Werbung

    Auszug aus LG Dortmund, 07.07.2005 - 16 O 104/05
    Ein solches konkretes Wettbewerbsverhältnis ist anzunehmen, wenn Unternehmen die gleichen oder gleichartige Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Abnehmerkreises abzusetzen versuchen, mit der Frage, dass die beanstandete Wettbewerbshandlung das andere Unternehmen in seinem Absatz stören oder behindern kann (Baumbach/Hefermehl-Köhler Wettbewerbsrecht 23. Aufl. § 2 Rn. 59, BGH GRUR 1998, 1039, 1040-Fotovergrößerungen; BGH GRUR 1999, 69, 70 - Preisvergleichsliste II; BGH GRUR 2000, 909; Filialleiterfehler; BGH GRUR 2001, 258-Immobilienpreisangabe; BGH GRUR 2001, 260 - Vielfachabmahner).
  • BGH, 20.02.1997 - I ZR 12/95

    Emil-Grünbär-Klub - Getarnte Werbung; Förderung fremden Wettbewerbs

    Auszug aus LG Dortmund, 07.07.2005 - 16 O 104/05
    In einem Fall von Förderung fremden Wettbewerbs muss das konkrete Wettbewerbsverhältnis zwischen dem geförderten Unternehmen und dessen Mitbewerber bestehen (Baumbach/Hefermehl-Köhler § 2 Rn. 72; BGH GRUR 1990, 375, 376 - Steuersparmodell; BGH GRUR 1997, 907, 908 - Emil Grünbär Club; BGH GRUR 1997, 909; Branchenbuch Nomenklatur).
  • BGH, 07.12.1989 - I ZR 3/88

    Steuersparmodell

    Auszug aus LG Dortmund, 07.07.2005 - 16 O 104/05
    In einem Fall von Förderung fremden Wettbewerbs muss das konkrete Wettbewerbsverhältnis zwischen dem geförderten Unternehmen und dessen Mitbewerber bestehen (Baumbach/Hefermehl-Köhler § 2 Rn. 72; BGH GRUR 1990, 375, 376 - Steuersparmodell; BGH GRUR 1997, 907, 908 - Emil Grünbär Club; BGH GRUR 1997, 909; Branchenbuch Nomenklatur).
  • BGH, 30.01.2003 - I ZR 142/00

    Kleidersack

    Auszug aus LG Dortmund, 07.07.2005 - 16 O 104/05
    Dabei haftet auch derjenige als Störer, wer den Wettbewerbsverstoß durch eigenes Verhalten fördert oder erst ermöglicht, in dem er vorsätzlich zu einer Lage beiträgt, die nach der Lebenserfahrung zu einem bestimmten wettbewerbswidrigen Verhalten eines Unternehmens führt, dass zu seinen Abnehmern zählt (OLG GRUR-RR 2004, 181, 182; BGH GRUR 2003, 624 - Kleidersack).
  • OLG Düsseldorf, 25.02.2003 - 20 U 161/02

    Bestimmung der Verantwortlichkeit für die Verletzung eines Namensrechts durch

  • OLG Köln, 19.12.2003 - 6 U 83/03

    Irreführende Eintragung im elektronischen Telefonbuch

  • BGH, 30.06.1994 - I ZR 40/92

    Suchwort - Irreführung/Geschäftsverhältnisse; Prüfungspflicht bei Inseraten

  • OLG Düsseldorf, 12.07.1996 - 22 U 44/96

    Deutsche Telekom AG; Gelbe Seiten; Telefonkunde; Eintragung; Herausgeber;

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