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   LG Dortmund, 08.04.2019 - 32 KLs 42/18   

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https://dejure.org/2019,55471
LG Dortmund, 08.04.2019 - 32 KLs 42/18 (https://dejure.org/2019,55471)
LG Dortmund, Entscheidung vom 08.04.2019 - 32 KLs 42/18 (https://dejure.org/2019,55471)
LG Dortmund, Entscheidung vom 08. April 2019 - 32 KLs 42/18 (https://dejure.org/2019,55471)
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  • BGH, 17.09.1974 - 1 StR 425/74

    Tateinheit zwischen dem Besitz und dem Vertrieb von Betäubungsmitteln - Bestehen

    Auszug aus LG Dortmund, 08.04.2019 - 32 KLs 42/18
    Die Kammer stellt insoweit ausdrücklich klar, dass sie auch im Falle des Vorliegens nur eines Straftatbestandes zu keiner anderen Strafe gekommen wäre (vgl. insoweit BGH Urteil, Urteil vom 17.09.1974 - 1 StR 425/74 - juris -).

    Die Kammer stellt insoweit ausdrücklich klar, dass sie auch im Falle des Vorliegens nur eines Straftatbestandes zu keiner anderen Strafe gekommen wäre (vgl. insoweit BGH Urteil, Urteil vom 17.09.1974 - 1 StR 425/74 - juris -).

    Die Kammer stellt insoweit ausdrücklich klar, dass sie auch im Falle des Vorliegens nur eines Straftatbestandes zu keiner anderen Strafe gekommen wäre (vgl. insoweit BGH Urteil, Urteil vom 17.09.1974 - 1 StR 425/74 - juris -).

  • BGH, 13.11.2012 - 3 StR 422/12

    Schwerer Raub (finale Verknüpfung; Erforderlichkeit gesonderter Feststellungen

    Auszug aus LG Dortmund, 08.04.2019 - 32 KLs 42/18
    Denn für die erforderliche Bereicherungsabsicht im Rahmen einer Erpressung nach § 253 StGB müsste ein finaler Zusammenhang zwischen dem Einsatz des Nötigungsmittels und dem erstrebten finanziellen Vorteil vorliegen, das Nötigungsmittel also gezielt eingesetzt werden, um das vermögensschädigende Verhalten des Opfers zu erreichen (vgl. z. B. BGH, Beschluss v. 13.11.2012 - 3 StR 422/12 in BeckRS 2013, 1325. Deshalb reicht z.B. das bloße Ausnutzen einer vorangegangenen Nötigung (mit Mitteln der Gewalt) ohne deren Aktualisierung nicht aus (vgl. BGH Urteil v. 02.02.2012 - 3 StR 385/11 in NStZ-RR 2012, 173).
  • BGH, 22.06.2004 - 4 StR 135/04

    Versuchte Vergewaltigung (Tenorierung; Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs:

    Auszug aus LG Dortmund, 08.04.2019 - 32 KLs 42/18
    In diesem Fall liegt eine versuchte Vergewaltigung vor (vgl. BGH, Beschluss vom 22.06.2004 - 4 StR 135/04 in NStZ 2005, 35f.).
  • BGH, 02.02.2012 - 3 StR 385/11

    Erpresserischer Menschenraub (Zusammenfallen von Bemächtigungs- und

    Auszug aus LG Dortmund, 08.04.2019 - 32 KLs 42/18
    Denn für die erforderliche Bereicherungsabsicht im Rahmen einer Erpressung nach § 253 StGB müsste ein finaler Zusammenhang zwischen dem Einsatz des Nötigungsmittels und dem erstrebten finanziellen Vorteil vorliegen, das Nötigungsmittel also gezielt eingesetzt werden, um das vermögensschädigende Verhalten des Opfers zu erreichen (vgl. z. B. BGH, Beschluss v. 13.11.2012 - 3 StR 422/12 in BeckRS 2013, 1325. Deshalb reicht z.B. das bloße Ausnutzen einer vorangegangenen Nötigung (mit Mitteln der Gewalt) ohne deren Aktualisierung nicht aus (vgl. BGH Urteil v. 02.02.2012 - 3 StR 385/11 in NStZ-RR 2012, 173).
  • BGH, 07.02.2018 - 2 StR 447/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen:

    Auszug aus LG Dortmund, 08.04.2019 - 32 KLs 42/18
    Bei der Würdigung der Angaben der Geschädigten B1 hat die Kammer trotz des Vorhandenseins objektiver Anhaltspunkte für die Richtigkeit der Angaben der Geschädigten und wegen des Umstandes, dass der Angeklagte sich abweichend zur Sache eingelassen hat, die strengen Anforderungen bedacht, die nach der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung - in erster Linie bei belastenden Zeugenaussagen - in der Konstellation "Aussage gegen Aussage" zu berücksichtigen sind (vgl. insoweit exemplarisch BGH, Urteil v. 07.02.2018 - 2 StR 447/17 in NSttZ-RR 2018, 220).
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