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   LG Dortmund, 08.05.2012 - 1 S 271/10   

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https://dejure.org/2012,54490
LG Dortmund, 08.05.2012 - 1 S 271/10 (https://dejure.org/2012,54490)
LG Dortmund, Entscheidung vom 08.05.2012 - 1 S 271/10 (https://dejure.org/2012,54490)
LG Dortmund, Entscheidung vom 08. Mai 2012 - 1 S 271/10 (https://dejure.org/2012,54490)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.12.2010 - IX ZR 247/09

    Haftung wegen unerlassener Abführung von Arbeitnehmerbeiträgen zur

    Auszug aus LG Dortmund, 08.05.2012 - 1 S 271/10
    Außerdem sei die Verjährungseinrede des Beklagten durch die Entscheidung des BGH vom 02.12.2010, IX ZR 247/09, nunmehr hinfällig.

    Der Arbeitgeber ist nach § 266 a Abs. 1 StGB - und auch nach der alten Fassung des § 266 a Abs. 1 StGB, die vorliegend relevant ist - verpflichtet, im Falle eines Mangels an Zahlungsmitteln vorrangig die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung abzuführen und geeignete Vorkehrungen zu treffen, um ausreichende Liquidität zur Begleichung dieser Beiträge im Feststellungszeitpunkt bereitzustellen (BGH, Urteil vom 02.12.2010, IX ZR 247/09, Rn. 23 m.w.N.).

    Ein nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 266 a Abs. 1 StGB ersatzfähiger Schaden des Sozialversicherungsträgers entfällt jedoch, wenn pflichtgemäß geleistete Zahlungen anfechtungsrechtlich keinen Bestand gehabt hätten (BGH, Urteil vom 02.12.2010, IX ZR 247/09, Rn. 19 m.w.N.).

    Dieser Feststellungsanspruch verjährt nicht (BGH, Urteil vom 02.12.2010, IX ZR 247/09, Rn. 12).

    Die Unverjährbarkeit des Feststellungsanspruchs, der keine Leistungspflicht zum Inhalt hat, erfasst auch den Klageantrag, den Rechtsgrund eines Anspruchs als Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung festzustellen mit dem Ziel, die Durchsetzbarkeit dieses Anspruchs trotz Erteilung der Restschuldbefreiung sicherzustellen (BGH, Urteil vom 02.12.2010, IX ZR 247/09, Rn. 13).

  • AG Dortmund, 25.08.2010 - 427 C 4857/09

    Verjährung eines Anspruchs auf Feststellung des Stammens einer

    Auszug aus LG Dortmund, 08.05.2012 - 1 S 271/10
    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 25.08.2010 (Az.: 427 C 4857/09) wird auf Kosten des Berufungsführers zurückgewiesen.

    Der Beklagte beantragt, die Klage unter Aufhebung des Urteils des Amtsgerichts Dortmund vom 25.08.2010 (427 C 4857/09) abzuweisen.

  • BGH, 08.10.1986 - VIII ZB 41/86

    Rückwirkende Beseitigung der Rechtskraftfolgen durch Wiedereinsetzung

    Auszug aus LG Dortmund, 08.05.2012 - 1 S 271/10
    Durch sie wird fingiert, dass eine verspätete bzw. versäumte und nachgeholte Prozesshandlung rechtzeitig vorgenommen wurde (BGH, Urteil vom 08.01.1953, IV ZR 125/52, zitiert bei Juris, Rn. 7; BGH, Urteil vom 08.10.1986, VIII ZB 41/86, zitiert bei Juris, Rn. 10; Zöller/Greger, 29. Auflage 2012, § 238 Rn. 3).
  • BGH, 11.12.2001 - VI ZR 350/00

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich fehlender Zahlungsfähigkeit bei

    Auszug aus LG Dortmund, 08.05.2012 - 1 S 271/10
    Stützt er sich auf eine deliktische Haftung wegen Verletzung eines Schutzgesetzes, so hat er grundsätzlich alle Umstände darzulegen und zu beweisen, aus denen sich die Verwirklichung der einzelnen Tatbestandsmerkmale des Schutzgesetzes ergibt (BGH, Urteil vom 11.12.2001, VI ZR 350/00, S. 8 f.).
  • BGH, 08.01.1953 - IV ZR 125/52

    Wiedereinsetzung gegen Scheidungsurteil trotz Wiederheirat

    Auszug aus LG Dortmund, 08.05.2012 - 1 S 271/10
    Durch sie wird fingiert, dass eine verspätete bzw. versäumte und nachgeholte Prozesshandlung rechtzeitig vorgenommen wurde (BGH, Urteil vom 08.01.1953, IV ZR 125/52, zitiert bei Juris, Rn. 7; BGH, Urteil vom 08.10.1986, VIII ZB 41/86, zitiert bei Juris, Rn. 10; Zöller/Greger, 29. Auflage 2012, § 238 Rn. 3).
  • OLG Düsseldorf, 26.03.2010 - 24 U 182/09

    Anforderungen an die Anmeldung einer Forderung aus vorsätzlich gegangener

    Auszug aus LG Dortmund, 08.05.2012 - 1 S 271/10
    Decken sich die Angaben zum Grund der Forderung in der Forderungsanmeldung nicht mit dem im Feststellungsrechtsstreit zur Anspruchsbegründung vorgetragenen Sachverhalt, ist die Klage unzulässig (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.03.2010, 24 U 182/09, zitiert bei Juris, Rn. 10 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 23.05.1972 - 5 Ss OWi 363/72
    Auszug aus LG Dortmund, 08.05.2012 - 1 S 271/10
    Der Zweck der Wiedereinsetzung besteht aber nicht darin, dem Säumigen Vorteile zu verschaffen, die er ohne Säumnis nicht gehabt hätte (OLG Hamm NJW 1972, 2097 (2098)).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2014 - L 7 SF 4/13

    Rechtsweg für eine Feststellungsklage zwecks Klärung der Delikteigenschaft einer

    Dieser Rechtsprechung sind die Verwaltungsgerichte (Verwaltungsgericht Baden-Württemberg 20.08.2012 - 2 S 788/12 - und Bundesverwaltungsgericht 12.04.2013 - 9 B 37/12 -) sowie die instanzgerichtliche Rechtsprechung der Zivilgerichte, selbst wenn sozialrechtliche Forderungen im Streit standen (LG Itzehoe 16.02.2012 - 1 T 142/11 -, LG Dortmund 08.05.2012 - 1 S 271/10 -, AG Göttingen 12.03.2013 - 21 C 121/12 -), gefolgt.
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