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   LG Dortmund, 10.01.2017 - 1 S 199/16   

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https://dejure.org/2017,1780
LG Dortmund, 10.01.2017 - 1 S 199/16 (https://dejure.org/2017,1780)
LG Dortmund, Entscheidung vom 10.01.2017 - 1 S 199/16 (https://dejure.org/2017,1780)
LG Dortmund, Entscheidung vom 10. Januar 2017 - 1 S 199/16 (https://dejure.org/2017,1780)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Jahresabrechnung kann nur im Rahmen der Abrechnungsspitze beschlossen werden/ Keine Fälligkeit von Hausgeldern ohne wirksamen Beschluss; §§ 21, 28 WEG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Prozessführungsermächtigung in Teilungserklärung gilt für den jeweils aktuellen Verwalter!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist der Verwalter zur Wohngeldklage berechtigt? (IMR 2017, 154)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Dortmund, 10.01.2017 - 1 S 376/15

    Zur Unwirksamkeit einer Jahresabrechnung/ Zur ordnungsgemäßen Protokollierung

    Auszug aus LG Dortmund, 10.01.2017 - 1 S 199/16
    Als Anspruchsgrundlage kann auch nicht der Zweitbeschluss der Gemeinschaft vom 16.12.2014 dienen, weil der dort getroffene Beschluss über die Jahreseinzelabrechnungen der jeweiligen Eigentümer durch Urteil der Kammer vom 10.01.2017 (Az.: 1 S 376/15) für unwirksam erklärt worden ist.

    Insoweit verweist die Kammer auf die Gründe des Urteils der Kammer vom 10.01.2017 (1 S 376/15).

  • BGH, 09.03.2012 - V ZR 147/11

    Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss über bereits entstandene

    Auszug aus LG Dortmund, 10.01.2017 - 1 S 199/16
    Die Wohnungseigentümer sind nicht berechtigt, bereits entstandene, aber noch nicht erfüllte Zahlungsverpflichtungen eines Wohnungseigentümers mit Stimmenmehrheit erneut zu beschließen und so neu zu begründen, weil sie so die Verjährungsfristen umgehen (BGH, Urteil vom 09.03.2012, Az. V ZR 147/11; BGH Urteil vom 01.06.2012, Az. V ZR 171/11).
  • AG Gladbeck, 27.04.2016 - 51 C 4/16

    Anforderungen an die Aktivlegitimation einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur

    Auszug aus LG Dortmund, 10.01.2017 - 1 S 199/16
    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Gladbeck vom 27.04.2016 - Az. 51 C 4/16 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • BGH, 01.06.2012 - V ZR 171/11

    Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen:

    Auszug aus LG Dortmund, 10.01.2017 - 1 S 199/16
    Die Wohnungseigentümer sind nicht berechtigt, bereits entstandene, aber noch nicht erfüllte Zahlungsverpflichtungen eines Wohnungseigentümers mit Stimmenmehrheit erneut zu beschließen und so neu zu begründen, weil sie so die Verjährungsfristen umgehen (BGH, Urteil vom 09.03.2012, Az. V ZR 147/11; BGH Urteil vom 01.06.2012, Az. V ZR 171/11).
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