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   LG Dortmund, 11.07.2017 - 1 S 231/16   

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https://dejure.org/2017,68803
LG Dortmund, 11.07.2017 - 1 S 231/16 (https://dejure.org/2017,68803)
LG Dortmund, Entscheidung vom 11.07.2017 - 1 S 231/16 (https://dejure.org/2017,68803)
LG Dortmund, Entscheidung vom 11. Juli 2017 - 1 S 231/16 (https://dejure.org/2017,68803)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • KG, 15.01.2003 - 24 W 129/01

    Wohnungseigentümerversammlung: Durchsetzbarkeit eines Verbots der

    Auszug aus LG Dortmund, 11.07.2017 - 1 S 231/16
    Diese konkludente Wahl war als Geschäftsordnungsmaßnahme (vgl. KG, Beschl. v. 15.01.2003 - 24 W 129/01; Reichel-Scherer , in: Herberger / Martinek / Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 8. Aufl. (2017), § 24 WEG, Rn. 131) zulässig und bedurfte keiner vorausgehenden Ankündigung in der Einladung zur Eigentümerversammlung (vgl. Schultzky , in: Jennißen , WEG, 5. Aufl. (2017), § 24 Rn. 127).
  • BGH, 06.11.1961 - III ZR 143/60

    Amtsspflichtwidrige Streitwertfestsetzung

    Auszug aus LG Dortmund, 11.07.2017 - 1 S 231/16
    Erkennt nämlich das Gericht die Unrichtigkeit der erfolgten Streitwertfestsetzung, so muss es diese bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 63 Abs. 3 GKG abändern (BGH, Urt. v. 06.11.1961 - III ZR 143/60 = NJW 1962, 583 (584); Binz/Dörndorfer/ Dörndorfer , GKG, FamGKG, JVEG, 3. Aufl. (2014), § 63 GKG Rn. 10).
  • LG Karlsruhe, 27.07.2010 - 11 S 70/09

    Transparenz bei Sonderhonoraren der WEG-Verwalter

    Auszug aus LG Dortmund, 11.07.2017 - 1 S 231/16
    Die Versammlungsleiterin T war indes - ohne Rücksicht auf ihr aus ihrer Stellung als Versammlungsleiterin geborenes Teilnahmerecht (vgl. Merle , in: Bärmann , WEG, 13. Aufl. (2015), § 24 Rn. 99) - bereits nicht "Dritte" in diesem Sinne, weil sie als Mitarbeiterin des Verwalters zur Erfüllung der von ihr konkret wahrzunehmenden Aufgaben auf die Anwesenheit in der Versammlung angewiesen und aufgrund ihrer vertraglichen Beziehungen zum Verwalter zur Verschwiegenheit über die ihr zur Kenntnis gelangten Interna der Wohnungseigentümer verpflichtet war (vgl. LG Karlsruhe, Urt. v. 27.07.2010 - 11 S 70/09 Rn. 13, zitiert nach juris; Merle , in: Bärmann , WEG, 15. Aufl. (2015), § 24 Rn. 100 m.w.N.).
  • LG Karlsruhe, 21.07.2015 - 11 S 118/14

    Wohnungseigentümerversammlung: Teilnahme eines Wohnungseigentümers im Beisein

    Auszug aus LG Dortmund, 11.07.2017 - 1 S 231/16
    Die Kausalität wird indes widerleglich vermutet und fehlt nur, wenn feststeht, dass der betreffende Beschluss bei ordnungsgemäßer Zusammensetzung des Teilnehmerkreises ebenso gefasst worden wäre, wobei die Beweislast bei den Mitgliedern liegt, die den Beschluss verteidigen und für gültig halten (vgl. Jennißen/ Schultzky , WEG, 5. Aufl. (2017), § 23 Rn. 175; LG Karlsruhe, Urt. v. 21.07.2015 - 11 S 118/14 = NJW-RR 2016, 208 (209) m.w.N.).
  • LG München I, 02.11.2015 - 1 S 19287/13
    Auszug aus LG Dortmund, 11.07.2017 - 1 S 231/16
    Auch wenn es in der Vorschrift des § 63 Abs. 3 GKG heißt, dass die Festsetzung von Amts wegen geändert werden "kann", so wird die Änderung damit nicht in das Ermessen des Gerichts gestellt, sondern lediglich dessen Zuständigkeit für die Änderung begründet (vgl. LG München I, Urt. v. 02.11.2015 - 1 S 19287/13 WEG Rn. 15, zitiert nach juris).
  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 164/03

    Überprüfung einer Individualvereinbarung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus LG Dortmund, 11.07.2017 - 1 S 231/16
    Die Kammer kann den Inhalt der auf den 08.12.2015 datierenden und mit "Eigentümerversammlung (Stimmrechtsvollmacht)" überschriebenen Eingabe der ehemaligen Eigentümerin E selbst auslegen, weil die Inhaltsbestimmung im Wege juristischer Auslegung keine empirische Tatsachenfeststellung, sondern verstehende Interpretation von Tatsachen darstellt und von Normen des materiellen Rechts (§§ 133, 157 BGB; vgl. auch § 2084 BGB) und daraus entwickelten methodischen Anweisungen (Gebot der Auslegung einer empfangsbedürftigen Willenserklärung nach ihrem objektiven Erklärungswert; Gebot der beiderseits interessengerechten Auslegung) geleitet wird (BGH, Urt. v. 14.07.2004 - VIII ZR 164/03 = NJW 2004, 2751 (2752)).
  • BGH, 07.03.2002 - V ZB 24/01

    Stimmrecht des mit einem Nießbrauch belasteten Wohnungseigentümers

    Auszug aus LG Dortmund, 11.07.2017 - 1 S 231/16
    Damit scheidet eine Ungültigerklärung dann aus, wenn feststeht, dass der angefochtene Beschluss auch bei ordnungsgemäßer Einberufung ebenso gefasst worden wäre (BGH, Beschl. v. 07.03.2002 V ZB 24/01 = NJW 2002, 1647 (1651)).
  • KG, 30.04.1997 - 24 W 5809/96

    Wohnungseigentümerversammlung im Vorgarten einer Gaststätte; Fallgruppen für die

    Auszug aus LG Dortmund, 11.07.2017 - 1 S 231/16
    Die allein wegen des Formfehlers für ungültig erklärten Beschlüsse müssten in einer erneuten Eigentümerversammlung wiederholt werden, was für alle Beteiligten einen zusätzlichen Aufwand bedeute, teilweise jedoch wegen Zeitablaufes überhaupt nicht nachgeholt werden könnte, wie etwa die Beschlussfassung über Wirtschaftspläne (LG Düsseldorf Urt. v. 16.3.2011 - 25 S 56/10 = BeckRS 2011, 25650; KG, Beschl. v. 30.04.1997 - 24 W 5809/96 = NJW-RR 1997, 1171 (1172)).
  • BGH, 10.05.2007 - V ZB 83/06

    Berücksichtigung eines Eigengebots des Gläubigers bei der Erteilung des

    Auszug aus LG Dortmund, 11.07.2017 - 1 S 231/16
    Denn hat der Verwalter eine rechtsgestaltende Erklärung in der Verhandlung bereits nicht abgegeben, weil sich seine unvermittelten Ausführungen ausschließlich in Wissensbekundungen erschöpften, wäre der erstinstanzliche Prozessbevollmächtigte der Klägerin und nunmehrige gesetzliche Vertreter der Beklagten jedenfalls nach dem auch im Prozessrecht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben analog § 242 BGB (vgl. BGH, Beschl. v. 10.05.2007 - V ZB 83/06 Rn. 12, juris) gehindert gewesen, die Prozessvollmacht des Beklagtenvertreters zu widerrufen, um der Berufung seiner Ehegattin zum Erfolg zu verhelfen.
  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 74/08

    Begründung der Anfechtungsklage

    Auszug aus LG Dortmund, 11.07.2017 - 1 S 231/16
    Denn die materiell-rechtliche Ausschlussfrist des § 46 Abs. 1 S. 2 HS 1 WEG ist Ausdruck des gesetzgeberischen Anliegens, über die Herstellung von Rechtssicherheit und Rechtsklarheit die ordnungsgemäße Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zu gewährleisten (BGH, Urt. v. 16.01.2009 - V ZR 74/08 = NZM 2009, 199 (201) Rn. 20) und führt dazu, dass für die Wohnungseigentümer und für den zur Ausführung von Beschlüssen berufenen Verwalter zumindest im Hinblick auf Anfechtungsgründe alsbald Klarheit darüber besteht, ob, in welchem Umfang und aufgrund welcher tatsächlichen Grundlage gefasste Beschlüsse einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen werden.
  • KG, 30.12.2010 - 2 U 16/06

    Honoraranspruch auf Grund der Betreuung einer Ausstellung: Wirksamkeit einer

  • LG Hamburg, 27.10.2010 - 318 S 17/10
  • LG Düsseldorf, 16.03.2011 - 25 S 56/10

    Zum Rechtsschutzinteresse bei inhaltsgleichem Zweitbeschluss

  • AG Idstein, 07.09.2015 - 32 C 7/15

    Ladungsfrist nicht eingehalten: Gefasste Beschlüsse (un-)gültig?

  • LG Hamburg, 16.11.2016 - 318 S 54/16

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Darlegung einer Kausalität

  • AG Essen-Steele, 03.05.2023 - 21 C 21/22

    Anforderungen an Tagesordnung bei Bestellung eines Verwalters

    Zwar scheidet die Ungültigerklärung von Beschlüssen in der Regel aus, wenn feststeht, dass sich ein Beschlussmangel auf das Abstimmungsergebnis nicht ausgewirkt hat (LG Dortmund, Urt. v. 11.07.2017 -1 S 231/16; LG Karlsruhe, Urt. v. 21.07.2015 -11 S 118/14).

    Die Kausalität wird widerleglich vermutet und fehlt nur, wenn feststeht, dass der betreffende Beschluss bei ordnungsgemäßer Zusammensetzung des Teilnehmerkreises ebenso gefasst worden wäre, wobei die Beweislast bei der Partei liegt, die den Beschluss verteidigen und für gültig halten (LG Dortmund, Urt. v. 11.07.2017 -1 S 231/16; LG Karlsruhe, Urt. v. 21.07.2015 -11 S 118/14).

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