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   LG Dortmund, 11.10.2017 - 3 O 101/17   

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https://dejure.org/2017,41070
LG Dortmund, 11.10.2017 - 3 O 101/17 (https://dejure.org/2017,41070)
LG Dortmund, Entscheidung vom 11.10.2017 - 3 O 101/17 (https://dejure.org/2017,41070)
LG Dortmund, Entscheidung vom 11. Oktober 2017 - 3 O 101/17 (https://dejure.org/2017,41070)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • verkehrslexikon.de

    Bei einem vom Dieselskandal betroffenen Kfz ist eine Fristsetzung zur Nacherfüllung nicht entbehrlich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückzahlung des Kaufpreises für einen Gebrauchtwagen wegen eines Mangels durch Manipulation der Abgaswerte i.R.d. sog. VW-Abgasskandals; Vorrang der Nacherfüllung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • autokaufrecht.info (Kurzinformation)

    Kein Rücktritt vom Kaufvertrag im VW-Abgasskandal

  • vogel.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Rücktrittsvoraussetzungen beim Abgassachmangel - Nachbesserungsfrist ist grundsätzlich erforderlich

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG München, 03.07.2017 - 21 U 4818/16

    Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug

    Auszug aus LG Dortmund, 11.10.2017 - 3 O 101/17
    Die Erheblichkeit des Mangels folgt auch nicht aus einer etwaigen Täuschung durch den Hersteller, da die allein beklagte Händlerin weder selbst getäuscht hat, noch sich ein Fehlverhalten des Herstellers als Drittem zurechnen lassen muss (OLG München, Urteil v. 03.07.2017, 21 U 4818/16 Rn. 28 - juris).

    Auch wenn das Gericht im Grunde keinen Zweifel daran hegt, dass ein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung mangelbehaftet ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 21.06.2016, I-28 W 14/16, Rn. 28 sowie OLG München, Beschluss v. 23.03.2017, 3 U 4316/16, Rn. 13; Urteil v. 03.07.2017, 21 U 4818/16, Rn. 21; OLG Celle, Beschluss v. 30.06.2016, 7 W 26/16, Rn. 6 sowie LG Dortmund 7 O 349/15 Rn. 66 - alle juris) kann diese Frage im Ergebnis bei der vorliegenden Sachlage dahinstehen.

  • OLG Hamm, 21.06.2016 - 28 W 14/16

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe an eine vom Abgasskandal betroffene VW-Kundin

    Auszug aus LG Dortmund, 11.10.2017 - 3 O 101/17
    Das Gericht sieht sich in seiner Rechtsauffassung auch durch den Beschluss des OLG Hamm v. 21.06.2016, I-28 W 14/16 - juris, bestätigt.

    Auch wenn das Gericht im Grunde keinen Zweifel daran hegt, dass ein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung mangelbehaftet ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 21.06.2016, I-28 W 14/16, Rn. 28 sowie OLG München, Beschluss v. 23.03.2017, 3 U 4316/16, Rn. 13; Urteil v. 03.07.2017, 21 U 4818/16, Rn. 21; OLG Celle, Beschluss v. 30.06.2016, 7 W 26/16, Rn. 6 sowie LG Dortmund 7 O 349/15 Rn. 66 - alle juris) kann diese Frage im Ergebnis bei der vorliegenden Sachlage dahinstehen.

  • OLG Hamm, 05.01.2017 - 28 U 201/16

    "Abgasskandal"

    Auszug aus LG Dortmund, 11.10.2017 - 3 O 101/17
    Es gehört nämlich zu den gesicherten Erkenntnissen des Kaufrechts, dass der Hersteller einer Kaufsache nicht Erfüllungsgehilfe des Verkäufers ist (vgl. Diehl, Anm. zu OLG Hamm, Beschluss v. 05.01.2017, 28 U 201/16 = ZfSch 2017, 435, 438).
  • LG Dortmund, 31.10.2016 - 7 O 349/15

    Nachlieferung eines mangelfreien Ersatzfahrzeuges i.R.d. sog. VW-Skandals;

    Auszug aus LG Dortmund, 11.10.2017 - 3 O 101/17
    Auch wenn das Gericht im Grunde keinen Zweifel daran hegt, dass ein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung mangelbehaftet ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 21.06.2016, I-28 W 14/16, Rn. 28 sowie OLG München, Beschluss v. 23.03.2017, 3 U 4316/16, Rn. 13; Urteil v. 03.07.2017, 21 U 4818/16, Rn. 21; OLG Celle, Beschluss v. 30.06.2016, 7 W 26/16, Rn. 6 sowie LG Dortmund 7 O 349/15 Rn. 66 - alle juris) kann diese Frage im Ergebnis bei der vorliegenden Sachlage dahinstehen.
  • OLG München, 23.03.2017 - 3 U 4316/16

    Fristbemessung zur Mängelbeseitigung bei Schummel-Software ("Volkswagen")

    Auszug aus LG Dortmund, 11.10.2017 - 3 O 101/17
    Auch wenn das Gericht im Grunde keinen Zweifel daran hegt, dass ein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung mangelbehaftet ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 21.06.2016, I-28 W 14/16, Rn. 28 sowie OLG München, Beschluss v. 23.03.2017, 3 U 4316/16, Rn. 13; Urteil v. 03.07.2017, 21 U 4818/16, Rn. 21; OLG Celle, Beschluss v. 30.06.2016, 7 W 26/16, Rn. 6 sowie LG Dortmund 7 O 349/15 Rn. 66 - alle juris) kann diese Frage im Ergebnis bei der vorliegenden Sachlage dahinstehen.
  • BGH, 18.01.2017 - VIII ZR 234/15

    BGH bejaht Mangelhaftigkeit eines Gebrauchtwagens bei internationaler

    Auszug aus LG Dortmund, 11.10.2017 - 3 O 101/17
    Maßgeblich derjenige Zeitpunkt, in dem der Käufer sein Sekundärrecht geltend macht (BGH NJW 2017, 1666 Rn. 36).
  • BGH, 23.02.2005 - VIII ZR 100/04

    Zum Kostenerstattungsanspruch des Autokäufers gegen den Verkäufer im Falle der

    Auszug aus LG Dortmund, 11.10.2017 - 3 O 101/17
    Er muss zunächst den Anspruch auf Nacherfüllung weiterverfolgen und darf erst dann Rücktritt, Minderung und Schadensersatz geltend machen (BGH, Urteil vom 23.2. 2005 - VIII ZR 100/04 = NJW 2005, 1348).
  • BGH, 29.06.2011 - VIII ZR 202/10

    Zum Ausschluss des Rücktrittsrechts bei Unerheblichkeit des Sachmangels

    Auszug aus LG Dortmund, 11.10.2017 - 3 O 101/17
    Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nämlich schon dann der Fall, wenn der Mangel behebbar ist - wovon das Gericht nach Überprüfung des Kraftfahrtbundesamtes auszugeht - und die Beseitigung Aufwendungen in Höhe von nur knapp einem Prozent des Kaufpreises erfordern (vgl. BGH, Urt. v. 29.6. 2011, VIII ZR 202/10 = NJW 2011, 2872).
  • OLG Celle, 30.06.2016 - 7 W 26/16

    Mangelhaftigkeit von Fahrzeugen mit einer manipulierten Abgassoftware; Objektive

    Auszug aus LG Dortmund, 11.10.2017 - 3 O 101/17
    Auch wenn das Gericht im Grunde keinen Zweifel daran hegt, dass ein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung mangelbehaftet ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 21.06.2016, I-28 W 14/16, Rn. 28 sowie OLG München, Beschluss v. 23.03.2017, 3 U 4316/16, Rn. 13; Urteil v. 03.07.2017, 21 U 4818/16, Rn. 21; OLG Celle, Beschluss v. 30.06.2016, 7 W 26/16, Rn. 6 sowie LG Dortmund 7 O 349/15 Rn. 66 - alle juris) kann diese Frage im Ergebnis bei der vorliegenden Sachlage dahinstehen.
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