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   LG Dortmund, 13.04.2018 - 3 O 165/17   

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LG Dortmund, 13.04.2018 - 3 O 165/17 (https://dejure.org/2018,9901)
LG Dortmund, Entscheidung vom 13.04.2018 - 3 O 165/17 (https://dejure.org/2018,9901)
LG Dortmund, Entscheidung vom 13. April 2018 - 3 O 165/17 (https://dejure.org/2018,9901)
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  • BGH, 23.02.2016 - XI ZR 549/14

    Zur Gestaltung von Widerrufsinformationen bei Verbraucherdarlehensverträgen

    Auszug aus LG Dortmund, 13.04.2018 - 3 O 165/17
    Ungeachtet der Umstände, dass sich die von der Beklagten verwendete Widerrufsinformation in einem Kasten befindet und dass die Überschrift selbst ("Widerrufsinformation"), aber auch die Unterüberschriften ("Widerrufsrecht" und "Widerrufsfolgen") in Fettdruck gehalten sind, hat der Bundesgerichtshof mit Urteilen jeweils vom 23.02.2016 (XI ZR 549/14, BeckRS 2016, 7440; XI ZR 101/15, NJW 2016, 1881) entschieden, dass jedenfalls seit dem 11.06.2010 keine Pflicht zur Hervorhebung der in einen Verbraucherdarlehensvertrag aufzunehmenden Pflichtangaben zum Widerrufsrecht besteht.
  • BGH, 23.02.2016 - XI ZR 101/15

    Zur Gestaltung von Widerrufsinformationen bei Verbraucherdarlehensverträgen

    Auszug aus LG Dortmund, 13.04.2018 - 3 O 165/17
    Ungeachtet der Umstände, dass sich die von der Beklagten verwendete Widerrufsinformation in einem Kasten befindet und dass die Überschrift selbst ("Widerrufsinformation"), aber auch die Unterüberschriften ("Widerrufsrecht" und "Widerrufsfolgen") in Fettdruck gehalten sind, hat der Bundesgerichtshof mit Urteilen jeweils vom 23.02.2016 (XI ZR 549/14, BeckRS 2016, 7440; XI ZR 101/15, NJW 2016, 1881) entschieden, dass jedenfalls seit dem 11.06.2010 keine Pflicht zur Hervorhebung der in einen Verbraucherdarlehensvertrag aufzunehmenden Pflichtangaben zum Widerrufsrecht besteht.
  • OLG Hamm, 02.03.2016 - 31 U 7/16

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Abschlusses eines

    Auszug aus LG Dortmund, 13.04.2018 - 3 O 165/17
    Die von der Beklagten erteilte Widerrufsinformation entspricht wortwörtlich dem "Muster für eine Widerrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge" gemäß der Anlage 6 zu Art. 247 § 6 Abs. 2 u. § 12 Abs. 1 EGBGB i.d.F. vom 30.07.2010 bis 03.08.2011, so dass den gesetzlichen Anforderungen Genüge getan ist, Art. 247 § 6 Abs. 2 S. 3 EGBGB a.F. (vgl. zu einer wortlautgleichen Widerrufsinformation der hiesigen Beklagten das von ihren Prozessbevollmächtigten auf S. 5 der Klageerwiderung, Bl. 54 d.A., zitierte Hinweisschreiben des Oberlandesgerichts Hamm vom 02.03.2016 - 31 U 7/16 - BeckRS 2016, 115989).
  • BGH, 16.05.2017 - XI ZR 586/15

    Zur Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage in Widerrufsfällen

    Auszug aus LG Dortmund, 13.04.2018 - 3 O 165/17
    In dem Grundsatzurteil vom 16.05.2017 (Az.: XI ZR 586/15; NJW 2017, 2340) hat der Bundesgerichtshof den vom Berufungsgericht (OLG Stuttgart, Az.: 6 U 107/15) zuerkannten Antrag auf Feststellung, dass der Bank aus den näher bezeichneten Darlehensverträgen bis zum Zeitpunkt des Widerrufs keine höhere Forderung als ein bezifferter Betrag zustehe (was inhaltlich dem hiesigen Antrag zu Ziff. 1. entspricht), dahingehend ausgelegt, dass festgestellt werden soll, dass die Bank aufgrund des Widerrufs keinen Anspruch mehr auf Leistung des Vertragszinses und die vertragsgemäße Tilgung habe (vgl. BGH, a.a.O., S. 2341, Rn. 9 ff.).
  • BGH, 25.04.2017 - XI ZR 108/16

    Wirksamer Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages: Berücksichtigung der

    Auszug aus LG Dortmund, 13.04.2018 - 3 O 165/17
    Dieser Antrag war auch unzulässig: Die von den Klägern geltend gemachte Forderung war von vornherein durch ihre eigene Aufrechnung - in dem Antrag Zahlung Zug um Zug gegen Zahlung eines höheren Betrages liegt die Erklärung einer Aufrechnung (vgl. BGH, Urt. v. 25.04.2017 - XI ZR 108/16 - NJW 2017, 2102, 2103, Rn. 20) - erloschen.
  • BGH, 04.07.2017 - XI ZR 741/16

    Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Zulässigkeit einer Feststellungsklage im

    Auszug aus LG Dortmund, 13.04.2018 - 3 O 165/17
    Die Beklagte durfte daher diese in der Bundesrepublik Deutschland für Bankkredite übliche Methode anwenden (vgl. BGH, Urt. v. 04.07.2017 - XI ZR 741/16 - NJW-RR 2017, 1077, 1079, Rn. 23 m.w.N.).
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