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LG Dortmund, 13.11.2014 - 9 T 175/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Unna, 24.01.2014 - 7 XVII 339/11
- LG Dortmund, 13.11.2014 - 9 T 175/14
- BGH, 28.07.2015 - XII ZB 674/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 09.04.2003 - 3Z BR 242/02
Beschwerderecht des Vorsorgebevollmächtigten
Auszug aus LG Dortmund, 13.11.2014 - 9 T 175/14
Gegenüber der Betroffenen selbst hat der Vorsorgebevollmächtigte daher allein auf Grund der Vollmacht keine gesicherte Rechtsstellung, da die Betroffene die Vollmacht jederzeit widerrufen kann ( BayObLG FamRZ 2003, 1219; LG Hof Rpfleger 2010, 426 ). - KG, 03.02.2009 - 1 W 530/07
Betreuung: Beschwerdebefugnis des Bevollmächtigten nach Widerruf der …
Auszug aus LG Dortmund, 13.11.2014 - 9 T 175/14
Ein eigenständiges Beschwerderecht des Vorsorgebevollmächtigten besteht jedenfalls dann nicht mehr, wenn die Vorsorgevollmacht durch einen hierzu befugten Betreuer widerrufen worden ist ( OLG Frankfurt FamRZ 2009, 911; KG FamRZ 2009, 908 ). - OLG Frankfurt, 27.01.2009 - 20 W 504/08
Betreuerbestellung: Beschwerde eines Vorsorgebevollmächtigten gegen die …
Auszug aus LG Dortmund, 13.11.2014 - 9 T 175/14
Ein eigenständiges Beschwerderecht des Vorsorgebevollmächtigten besteht jedenfalls dann nicht mehr, wenn die Vorsorgevollmacht durch einen hierzu befugten Betreuer widerrufen worden ist ( OLG Frankfurt FamRZ 2009, 911; KG FamRZ 2009, 908 ). - OLG Nürnberg, 17.03.2010 - 7 AR 361/10
FGG-Reformgesetz: Funktionelle Zuständigkeit des Familiengerichts des …
Auszug aus LG Dortmund, 13.11.2014 - 9 T 175/14
Gegenüber der Betroffenen selbst hat der Vorsorgebevollmächtigte daher allein auf Grund der Vollmacht keine gesicherte Rechtsstellung, da die Betroffene die Vollmacht jederzeit widerrufen kann ( BayObLG FamRZ 2003, 1219; LG Hof Rpfleger 2010, 426 ).