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   LG Dortmund, 14.01.2011 - 25 O 230/11   

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https://dejure.org/2011,17224
LG Dortmund, 14.01.2011 - 25 O 230/11 (https://dejure.org/2011,17224)
LG Dortmund, Entscheidung vom 14.01.2011 - 25 O 230/11 (https://dejure.org/2011,17224)
LG Dortmund, Entscheidung vom 14. Januar 2011 - 25 O 230/11 (https://dejure.org/2011,17224)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Klausel bei Unbestimmtheit der Frist für die Annahme des Vertragsangebots bei sog. Online-Verträgen mit Stromversorgungsunternehmen; Pflicht zur Bekanntgabe von Preisänderungen auf der Internetseite des Verwenders der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit einer Klausel bei Unbestimmtheit der Frist für die Annahme des Vertragsangebots bei sog. Online-Verträgen mit Stromversorgungsunternehmen; Pflicht zur Bekanntgabe von Preisänderungen auf der Internetseite des Verwenders der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Preisänderung muss auf Webseite von Online-Stromanbieter erscheinen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.03.1993 - VIII ZR 180/92

    Laufzeit der Dauerschuld ab Vertragsbeginn - Verbot alternativloser

    Auszug aus LG Dortmund, 14.01.2011 - 25 O 230/11
    Zwar wird der Beginn der den anderen Vertragsteil bindenden Laufzeit grundsätzlich bereits mit dem Abschluss des Vertrages und nicht erst mit einem vereinbarten späteren Zeitpunkt der Leistungserbringung bejaht (BGH NJW 1993, 1651).

    Eine derartige Bindung des Kunden tritt in der Regel mit wirksamem Vertragsabschluss ein, ohne dass es darauf ankommt, zu welchem Zeitpunkt die beiderseitigen Leistungspflichten zu erfüllen sind (BGH NJW 1993, 1651).

  • BGH, 24.10.2001 - VIII ARZ 1/01

    Rechtsentscheid zur Wirksamkeit einer Haftungsbeschränkung des Vermieters einer

    Auszug aus LG Dortmund, 14.01.2011 - 25 O 230/11
    Die Abbedingung der Haftung für eine mit leichter Fahrlässigkeit begangenen Vertragsverletzung ist zulässig (BGH, NJW 2002, 673).

    Denn der Haftungsausschluss führt nicht zu einer Aushöhlung derjenigen vertraglichen Pflichten (Kardinalpflichten), die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Vertragspartner des Verwenders deshalb vertraut und vertrauen darf (BGH, NJW 2002, 673).

  • OLG Koblenz, 12.11.1993 - 2 U 366/92

    Inhaltkontrolle von Klauseln eines Unternehmens für Breitbandkabelanschluß

    Auszug aus LG Dortmund, 14.01.2011 - 25 O 230/11
    Anders als in der vom Kläger zitierten Entscheidung des OLG Koblenz (NJW-RR 1994, 689) regelt der Wortlaut der von der Beklagten gewählten Klausel nämlich gerade nicht ausdrücklich, dass der Beklagten "jederzeit" Zutritt gewährt werden muss.
  • BGH, 04.11.1992 - VIII ZR 235/91

    Ordentliche Kündigung eines Ausbildungsvertrages mit formularmäßiger

    Auszug aus LG Dortmund, 14.01.2011 - 25 O 230/11
    Denn der Gesetzgeber wollte mit der Schaffung des § 309 Nr. 9 lit. a BGB lediglich verhindern, dass eine feste Laufzeit ohne Kündigungsmöglichkeit über die höchstens zulässige Bindungsfrist hinaus vereinbart wird (vgl. BGH NJW 1993, 326).
  • BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 246/08

    Zu Preiserhöhungen in Erdgas-Sonderverträgen

    Auszug aus LG Dortmund, 14.01.2011 - 25 O 230/11
    Ferner ist die Beklagte der Ansicht, ihr sei es bis zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14.07.2010 (Az. VIII ZR 246/08) nicht möglich gewesen, eine wirksame Preisanpassungsklausel zu formulieren.
  • BGH, 23.01.2003 - III ZR 54/02

    Formularmäßige Vereinbarung der Teilnahme von Mobilfunkkunden am

    Auszug aus LG Dortmund, 14.01.2011 - 25 O 230/11
    Nicht abzustellen ist auf einen verständigen Durchschnittsverbraucher (vgl. BGH NJW 2003, 1237).
  • OLG Frankfurt, 17.10.2011 - 1 U 33/11

    Unwirksame Klauseln in Stromlieferungsverträgen

    Bereits die Verwendung des Wortes "sobald" legt bei kundenfeindlichstem Verständnis die Annahme nahe, dass der Kunde an sein Angebot solange gebunden sein soll, bis die Beklagte ihm die Vertragsannahme bestätigt oder die Strombelieferung aufnimmt (a.A.: Landgericht Dortmund, Urteil vom 14.01.2011 - 25 O 230/11 - [juris Rn. 93 ff.], das für eine vergleichbare Klausel annimmt, mit der Klausel werde nur die Art und Weise des Zustandekommens des Stromlieferungsvertrages geregelt.
  • OLG Hamm, 09.12.2011 - 19 U 38/11

    Wirksamkeit einer Preisanpassungsklausel in den AGB eines Stromversorgers

    Mit dem angefochtenen Urteil (abrufbar unter BeckRS 2011, 07381) hat das Landgericht die Beklagte verurteilt, es bei Vermeidung eines Ordnungsgeldes und Ordnungshaft zu unterlassen, die Klauseln mit den Ziffern 6.1, 8.3, 9.1 und 9.2 bei Stromversorgungsverträgen mit Verbrauchern einzubeziehen sowie sich bei Abwicklung derartiger Verträge auf diese Klauseln zu berufen.
  • OLG Köln, 22.07.2011 - 6 U 45/11

    Formularmäßige Freizeichnung von der Haftung für einfache Fahrlässigkeit in den

    Der Senat hat gemäß § 543 Abs. 2 ZPO die Revision zugelassen, weil die zu vielfacher Verwendung bestimmte, außer im angefochtenen Urteil schon in den von den Parteien vorgelegten Entscheidungen der Landgerichte Frankfurt am Main (Urteil vom 24.11.2010 - 2-2 O 21/10 = Anlage K 4) und Dortmund (Urteil vom 14.01.2011 - 25 O 230/11 = Anlage BK 1) behandelte Klausel bisher noch nicht Gegenstand höchstrichterlicher Überprüfung gewesen ist.
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