Rechtsprechung
LG Dortmund, 14.01.2011 - 25 O 230/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer Klausel bei Unbestimmtheit der Frist für die Annahme des Vertragsangebots bei sog. Online-Verträgen mit Stromversorgungsunternehmen; Pflicht zur Bekanntgabe von Preisänderungen auf der Internetseite des Verwenders der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit einer Klausel bei Unbestimmtheit der Frist für die Annahme des Vertragsangebots bei sog. Online-Verträgen mit Stromversorgungsunternehmen; Pflicht zur Bekanntgabe von Preisänderungen auf der Internetseite des Verwenders der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Preisänderung muss auf Webseite von Online-Stromanbieter erscheinen
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 14.01.2011 - 25 O 230/11
- OLG Hamm, 09.12.2011 - 19 U 38/11
- BGH, 12.12.2012 - VIII ZR 14/12
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Frankfurt, 17.10.2011 - 1 U 33/11
Unwirksame Klauseln in Stromlieferungsverträgen
Bereits die Verwendung des Wortes "sobald" legt bei kundenfeindlichstem Verständnis die Annahme nahe, dass der Kunde an sein Angebot solange gebunden sein soll, bis die Beklagte ihm die Vertragsannahme bestätigt oder die Strombelieferung aufnimmt (a.A.: Landgericht Dortmund, Urteil vom 14.01.2011 - 25 O 230/11 - [juris Rn. 93 ff.], das für eine vergleichbare Klausel annimmt, mit der Klausel werde nur die Art und Weise des Zustandekommens des Stromlieferungsvertrages geregelt. - OLG Hamm, 09.12.2011 - 19 U 38/11
Wirksamkeit einer Preisanpassungsklausel in den AGB eines Stromversorgers
Mit dem angefochtenen Urteil (abrufbar unter BeckRS 2011, 07381) hat das Landgericht die Beklagte verurteilt, es bei Vermeidung eines Ordnungsgeldes und Ordnungshaft zu unterlassen, die Klauseln mit den Ziffern 6.1, 8.3, 9.1 und 9.2 bei Stromversorgungsverträgen mit Verbrauchern einzubeziehen sowie sich bei Abwicklung derartiger Verträge auf diese Klauseln zu berufen. - OLG Köln, 22.07.2011 - 6 U 45/11
Formularmäßige Freizeichnung von der Haftung für einfache Fahrlässigkeit in den …
Der Senat hat gemäß § 543 Abs. 2 ZPO die Revision zugelassen, weil die zu vielfacher Verwendung bestimmte, außer im angefochtenen Urteil schon in den von den Parteien vorgelegten Entscheidungen der Landgerichte Frankfurt am Main (Urteil vom 24.11.2010 - 2-2 O 21/10 = Anlage K 4) und Dortmund (Urteil vom 14.01.2011 - 25 O 230/11 = Anlage BK 1) behandelte Klausel bisher noch nicht Gegenstand höchstrichterlicher Überprüfung gewesen ist.