Rechtsprechung
   LG Dortmund, 14.07.2006 - 9 T 339/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,23730
LG Dortmund, 14.07.2006 - 9 T 339/06 (https://dejure.org/2006,23730)
LG Dortmund, Entscheidung vom 14.07.2006 - 9 T 339/06 (https://dejure.org/2006,23730)
LG Dortmund, Entscheidung vom 14. Juli 2006 - 9 T 339/06 (https://dejure.org/2006,23730)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,23730) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde gegen Aufhebung der Stundung der Verfahrenskosten eines Insolvenzverfahrens; Leistungen einer Lebensversicherung und Steuerrückerstattung als zusätzliche finanzielle Mittel; Schutzzweck der Stundung greift nur zugunsten des redlichen Schuldners; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Duisburg, 08.01.2002 - 63 IK 21/01
    Auszug aus LG Dortmund, 14.07.2006 - 9 T 339/06
    Ebenso wie im Prozesskostenhilferecht ist deshalb auch die Stundung zu verweigern, wenn der Schuldner sein Vermögen ohne dringende Notwendigkeit vermindert, obwohl er gerade ein kostenträchtiges Verfahren betreibt (AG Duisburg, NZI 2002, 217 m.w.N.).

    Ein redlicher Schuldner hat daher darauf bedacht zu sein, Rücklagen für die Kosten des Insolvenzverfahrens anzusparen, indem er unnötige Ausgaben vermeidet und zufließendes Vermögen bewahrt (AG Duisburg, NZI 2002, 217 m.w.N.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht