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   LG Dortmund, 14.11.2014 - 3 O 158/14   

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https://dejure.org/2014,50286
LG Dortmund, 14.11.2014 - 3 O 158/14 (https://dejure.org/2014,50286)
LG Dortmund, Entscheidung vom 14.11.2014 - 3 O 158/14 (https://dejure.org/2014,50286)
LG Dortmund, Entscheidung vom 14. November 2014 - 3 O 158/14 (https://dejure.org/2014,50286)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruch eines Erben auf Erstattung von Gutachterkosten im Rahmen einer Nachlassforderung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch eines Erben auf Erstattung von Gutachterkosten im Rahmen einer Nachlassforderung

  • trappeplottek.de (Kurzinformation)

    Pflichtteilsergänzung und Verjährung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.05.2009 - IV ZA 5/09

    Ausdehnung der Verjährungshemmung bei Pflichtteilsergänzungsklagen bei Identität

    Auszug aus LG Dortmund, 14.11.2014 - 3 O 158/14
    Die vor dem Ablauf der Verjährungsfrist zugestellte Zahlungsklage vom 13.05.2014 begründet keine Hemmung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB, weil der Duldungsanspruch nicht Streitgegenstand war und der Beklagte kein Erbe ist (BGH IV ZA 5/09, Beschluss vom 13.05.2009, OLG Zweibrücken 8 U 29/08, Urteil vom 24.03.2009, Beck OK § 2332 Rn. 22, Münchener Kommentar § 2332 Rn. 10).
  • OLG Zweibrücken, 24.03.2009 - 8 U 29/08

    Hemmung der Verjährung eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs gegen den

    Auszug aus LG Dortmund, 14.11.2014 - 3 O 158/14
    Die vor dem Ablauf der Verjährungsfrist zugestellte Zahlungsklage vom 13.05.2014 begründet keine Hemmung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB, weil der Duldungsanspruch nicht Streitgegenstand war und der Beklagte kein Erbe ist (BGH IV ZA 5/09, Beschluss vom 13.05.2009, OLG Zweibrücken 8 U 29/08, Urteil vom 24.03.2009, Beck OK § 2332 Rn. 22, Münchener Kommentar § 2332 Rn. 10).
  • BGH, 19.04.1989 - IVa ZR 85/88

    Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten; Einholung eines

    Auszug aus LG Dortmund, 14.11.2014 - 3 O 158/14
    Dahinstehen kann auch die streitige Schenkung des Grundstücks, denn ein Beschenkter haftet aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt für die Kosten der Wertermittlung (BGHZ 107, 200, Palandt § 2314 Rn. 17).
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