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LG Dortmund, 14.11.2014 - 3 O 158/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Erben auf Erstattung von Gutachterkosten im Rahmen einer Nachlassforderung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Anspruch eines Erben auf Erstattung von Gutachterkosten im Rahmen einer Nachlassforderung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anspruch eines Erben auf Erstattung von Gutachterkosten im Rahmen einer Nachlassforderung
- trappeplottek.de (Kurzinformation)
Pflichtteilsergänzung und Verjährung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.05.2009 - IV ZA 5/09
Ausdehnung der Verjährungshemmung bei Pflichtteilsergänzungsklagen bei Identität …
Auszug aus LG Dortmund, 14.11.2014 - 3 O 158/14
Die vor dem Ablauf der Verjährungsfrist zugestellte Zahlungsklage vom 13.05.2014 begründet keine Hemmung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB, weil der Duldungsanspruch nicht Streitgegenstand war und der Beklagte kein Erbe ist (BGH IV ZA 5/09, Beschluss vom 13.05.2009, OLG Zweibrücken 8 U 29/08, Urteil vom 24.03.2009, Beck OK § 2332 Rn. 22, Münchener Kommentar § 2332 Rn. 10). - OLG Zweibrücken, 24.03.2009 - 8 U 29/08
Hemmung der Verjährung eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs gegen den …
Auszug aus LG Dortmund, 14.11.2014 - 3 O 158/14
Die vor dem Ablauf der Verjährungsfrist zugestellte Zahlungsklage vom 13.05.2014 begründet keine Hemmung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB, weil der Duldungsanspruch nicht Streitgegenstand war und der Beklagte kein Erbe ist (BGH IV ZA 5/09, Beschluss vom 13.05.2009, OLG Zweibrücken 8 U 29/08, Urteil vom 24.03.2009, Beck OK § 2332 Rn. 22, Münchener Kommentar § 2332 Rn. 10). - BGH, 19.04.1989 - IVa ZR 85/88
Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten; Einholung eines …
Auszug aus LG Dortmund, 14.11.2014 - 3 O 158/14
Dahinstehen kann auch die streitige Schenkung des Grundstücks, denn ein Beschenkter haftet aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt für die Kosten der Wertermittlung (BGHZ 107, 200, Palandt § 2314 Rn. 17).