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   LG Dortmund, 15.01.2016 - 3 O 610/15   

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https://dejure.org/2016,908
LG Dortmund, 15.01.2016 - 3 O 610/15 (https://dejure.org/2016,908)
LG Dortmund, Entscheidung vom 15.01.2016 - 3 O 610/15 (https://dejure.org/2016,908)
LG Dortmund, Entscheidung vom 15. Januar 2016 - 3 O 610/15 (https://dejure.org/2016,908)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Limitierung des Kontos eines Online-Händlers durch ein Kreditinstitut als objektiv widerrechtlicher Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb; Anwendung US-amerikanischer Blockadegesetze in Deutschland

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Einstweilige Verfügung gegen Paypal wegen Guthabensperrung

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamburg, 24.04.2015 - 1 U 185/14

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Einbeziehung einer Liste nicht unterstützter

    Auszug aus LG Dortmund, 15.01.2016 - 3 O 610/15
    Eine Anknüpfung, warum diese Gesellschaft, die zweifelsfrei ihre Geschäftstätigkeit auch auf das Inland ausgerichtet hat, mit einem im Inland ansässigen Kunden, nämlich der Antragstellerin, in ihren AGBs (konkret in Ziff. 14.3) ausgerechnet englisches und walisisches Recht vereinbaren möchte, sind weder ersichtlich noch vorgetragen (vgl. LG Hamburg, Urt. v. 02.09.2014 - 327 O 187/14 - NJOZ 2015, 535, 536; bestätigt durch OLG Hamburg, Urt. v. 24.04.2015 - 1 U 185/14 - BeckRS 2015, 09012, Rn. 2; so auch schon: Meder/Grabe, BKR 2005, 467, 473; Hoenike/Szodruch, MMR 2006, 519, 525 jeweils m.w.N.).
  • LG Hamburg, 02.09.2014 - 327 O 187/14

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines ausländischen Online-Bezahldienstes:

    Auszug aus LG Dortmund, 15.01.2016 - 3 O 610/15
    Eine Anknüpfung, warum diese Gesellschaft, die zweifelsfrei ihre Geschäftstätigkeit auch auf das Inland ausgerichtet hat, mit einem im Inland ansässigen Kunden, nämlich der Antragstellerin, in ihren AGBs (konkret in Ziff. 14.3) ausgerechnet englisches und walisisches Recht vereinbaren möchte, sind weder ersichtlich noch vorgetragen (vgl. LG Hamburg, Urt. v. 02.09.2014 - 327 O 187/14 - NJOZ 2015, 535, 536; bestätigt durch OLG Hamburg, Urt. v. 24.04.2015 - 1 U 185/14 - BeckRS 2015, 09012, Rn. 2; so auch schon: Meder/Grabe, BKR 2005, 467, 473; Hoenike/Szodruch, MMR 2006, 519, 525 jeweils m.w.N.).
  • Drs-Bund, 23.02.2015 - BT-Drs 18/4083
    Auszug aus LG Dortmund, 15.01.2016 - 3 O 610/15
    Der rechtlichen Einschätzung der Bundesregierung (Antwort der Bundesregierung vom 23.02.2015 auf die Kleine Anfrage von Bundestagsabgeordneten und der Fraktion "Die Linke" zur Anwendung der US-amerikanischen Blockadegesetze gegen Kuba in der Europäischen Union - BT-Drucksache 18/3966 - zur Frage 1 - BT-Drucksache 18/4083, dort S. 2 f. -) schließt sich die Kammer vorbehaltlos an.
  • Drs-Bund, 03.02.2015 - BT-Drs 18/3966
    Auszug aus LG Dortmund, 15.01.2016 - 3 O 610/15
    Der rechtlichen Einschätzung der Bundesregierung (Antwort der Bundesregierung vom 23.02.2015 auf die Kleine Anfrage von Bundestagsabgeordneten und der Fraktion "Die Linke" zur Anwendung der US-amerikanischen Blockadegesetze gegen Kuba in der Europäischen Union - BT-Drucksache 18/3966 - zur Frage 1 - BT-Drucksache 18/4083, dort S. 2 f. -) schließt sich die Kammer vorbehaltlos an.
  • BGH, 25.01.2005 - XI ZR 78/04

    Zulässigkeit einer Rechtswahl im Rahmen der Vermittlung von Termingeschäften

    Auszug aus LG Dortmund, 15.01.2016 - 3 O 610/15
    Damit ist grundsätzlich auch die Rechtswahlklausel selbst einer AGB-Kontrolle unterworfen (vgl. BGH, Urt. v. 25.01.2005 - XI ZR 78/04 - NJW-RR 2005, 1071, 1072).
  • OLG Brandenburg, 12.11.2008 - 6 W 183/08

    Einstweilige Verfügung gegen die Sperre eines eBay-Accounts

    Auszug aus LG Dortmund, 15.01.2016 - 3 O 610/15
    Für die Kammer liegt es auf der Hand, dass der Ausschluss von der Zahlungsmöglichkeit ihrer Endkunden an sie via Q1 die Antragstellerin in ihren geschäftlichen Aktivitäten erheblich beeinträchtigte und ein Ausweichen auf andere Zahlungsmethoden (Überweisung, SEPA Basis Lastschrift und Kreditkarte) die Folgen der Sperrung nur unvollständig kompensieren konnte (vgl. zur Freischaltung eines gesperrten eBay-Kontos: OLG Brandenburg, Beschl. v. 12.11.2008 - 6 W 183/08 - MMR 2009, 117).
  • LG Dortmund, 07.03.2016 - 3 O 69/16

    Einstweilige Verfügung bzgl. der Unterlassung der Einschränkung der

    Die Parteien sind identisch mit den Parteien des einstweiligen Verfügungsverfahrens 3 O 610/15.

    Mit Urteil vom 15.01.2016 (BeckRS 2016, 03046), das der Antragstellerin von Amts wegen (§ 317 Abs. 1 S. 1 ZPO) am 08.02.2016 zugestellt worden ist, hat die Kammer die Antragsgegnerin wie folgt zur Unterlassung verpflichtet:.

    Auf den Tatbestand und die Entscheidungsgründe des Kammerurteils vom 15.01.2016 in Sachen 3 O 610/15 wird ausdrücklich Bezug genommen.

  • OLG Frankfurt, 28.02.2023 - 11 U 180/21

    Zum Verhältnis US-Sekundärsanktionen - EU-Blocking-VO bei noch nicht beschiedenem

    Das LG Dortmund ordnete die AGBs eines Zahlungsdienstleisters, die die Schließung eines kubanischen Kundenkontos ermöglichten, als Verstoß gegen die Blocking-VO ein (LG Dortmund, Urteil vom 15.1.2016 - 3 O 610/15).
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