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   LG Dortmund, 15.04.2021 - 2 O 301/20   

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LG Dortmund, 15.04.2021 - 2 O 301/20 (https://dejure.org/2021,19719)
LG Dortmund, Entscheidung vom 15.04.2021 - 2 O 301/20 (https://dejure.org/2021,19719)
LG Dortmund, Entscheidung vom 15. April 2021 - 2 O 301/20 (https://dejure.org/2021,19719)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

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    Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ...

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • LG Hamburg, 21.01.2021 - 332 O 357/20

    Betriebsschließungsversicherung: Anspruch aufgrund der Schließung einer

    Auszug aus LG Dortmund, 15.04.2021 - 2 O 301/20
    Unter Anwendung dieser Grundsätze kann der durchschnittliche Versicherungsnehmer bei der Lektüre der Ziff. 1.1 und 1.2 VB nicht annehmen, dass eine Schließung des Betriebes aufgrund der Coronavirus-Pandemie vom Versicherungsschutz umfasst ist, sondern musste die in Ziff. 1.2 VB erfolgte Aufzählung als abschließend verstehen (so auch OLG Stuttgart, a.a.O; OLG Hamm, Beschluss vom 15.07.2020 - 20 W 21/20, r+s 2020, 506; LG Hamburg, Urt. v. 21.01.2021 - 332 O 357/20 - Lüttringhaus/Eggen, r+s 2020, 252; 253; Rixecker in Schmidt, COVID 19 2.

    Vielmehr wird in Ziff. 1.1 und 1.2 VB überhaupt erst der Versicherungsfall als solcher, also der überhaupt gewährte Versicherungsschutz, definiert, so dass bereits vor diesem Hintergrund die genannte BGH-Rechtsprechung nicht auf den vorliegenden Fall übertragen werden kann (LG Hamburg, Urt. v. 21.01.2021 - 332 O 357/20 - Rn. 40, juris).

  • OLG Stuttgart, 15.02.2021 - 7 U 351/20

    Betriebsschließungsversicherung: Versicherungsschutz bei behördlicher Schließung

    Auszug aus LG Dortmund, 15.04.2021 - 2 O 301/20
    Bei der hier in Rede stehenden Betriebsschließungsversicherung ist überdies zu berücksichtigen, dass der typische Adressaten- und Versichertenkreis nicht in Verbraucherkreisen zu suchen ist, sondern vielmehr geschäftserfahren und mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraut ist, nachdem die Versicherung ihrem Zweck und Inhalt nach auf Gewerbebetriebe abzielt (OLG Stuttgart Urt. v. 18.2.2021 - 7 U 351/20, BeckRS 2021, 2002 Rn. 19 m.w.N.).

    Ein Rückschluss von dieser Ausnahme auf den Umfang der Leistungspflicht liegt für einen durchschnittlichen Versicherungsnehmer gerade nicht nahe, schon gar nicht kann hieraus bei verständiger Betrachtung der Schluss gezogen werden, der in Ziff. 1.2 VB erkennbar abschließend formulierte Katalog solle wieder geöffnet werden (OLG Stuttgart Urt. v. 18.2.2021 - 7 U 351/20, BeckRS 2021, 2002 Rn. 34; LG Köln, Urteil vom 02. Dezember 2020 - 20 O 139/20 -, Rn. 29, juris, LG Bochum, Urteil vom 02. Dezember 2020 - 4 O 199/20 -, juris).

  • BGH, 06.07.2016 - IV ZR 44/15

    Krankentagegeldversicherung: Wirksamkeit einer Regelung über die Herabsetzung des

    Auszug aus LG Dortmund, 15.04.2021 - 2 O 301/20
    Allgemeine Versicherungsbedingungen sind nach der Rechtsprechung des BGH so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und unter Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen kann (BGH, Urteil vom 06. Juli 2016 - IV ZR 44/15 -Rn. 17, juris).

    In erster Linie ist vom Wortlaut der jeweiligen Klausel auszugehen (BGH, Urteil vom 06. Juli 2016 - IV ZR 44/15 -, Rn. 17, juris).

  • BGH, 23.06.2004 - IV ZR 130/03

    Wirksamkeit des Leistungsausschlusses für krankhafte Störungen infolge

    Auszug aus LG Dortmund, 15.04.2021 - 2 O 301/20
    Ein Verstoß gegen das Transparenzgebot ergibt sich auch nicht aus der Rechtsprechung des BGH zu den Versicherungsschutz einschränkenden Ausschlussklauseln (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 23.06.2004, Az. IV ZR 130/03, Rn. 29 - zitiert nach juris).
  • LG Hamburg, 26.11.2020 - 332 O 190/20

    Allgemeine Bedingungen zu einer Betriebsschließungsversicherung: Ausschluss der

    Auszug aus LG Dortmund, 15.04.2021 - 2 O 301/20
    Dass man die Klauseln noch klarer hätte fassen können - etwa durch eine ausdrückliche Klarstellung, dass Versicherungsschutz "nur" oder "ausschließlich" in Bezug auf die nachfolgend genannten Krankheiten oder Krankheitserreger besteht -, reicht für die Annahme einer Verletzung des Transparenzgebots nicht aus (LG Hamburg, Urteil vom 26.11.2020 - 332 O 190/20 Rn. 40, juris; LG Potsdam, Urteil vom 18. März 2021 - 13 O 280/20 -, Rn. 58, juris).
  • OLG Hamm, 15.07.2020 - 20 W 21/20

    Zum Deckungsschutz aus einer Betriebsschließungsversicherung bei einer

    Auszug aus LG Dortmund, 15.04.2021 - 2 O 301/20
    Unter Anwendung dieser Grundsätze kann der durchschnittliche Versicherungsnehmer bei der Lektüre der Ziff. 1.1 und 1.2 VB nicht annehmen, dass eine Schließung des Betriebes aufgrund der Coronavirus-Pandemie vom Versicherungsschutz umfasst ist, sondern musste die in Ziff. 1.2 VB erfolgte Aufzählung als abschließend verstehen (so auch OLG Stuttgart, a.a.O; OLG Hamm, Beschluss vom 15.07.2020 - 20 W 21/20, r+s 2020, 506; LG Hamburg, Urt. v. 21.01.2021 - 332 O 357/20 - Lüttringhaus/Eggen, r+s 2020, 252; 253; Rixecker in Schmidt, COVID 19 2.
  • EuGH, 26.03.2020 - C-66/19

    Verbraucherkreditverträge müssen in klarer und prägnanter Form die Modalitäten

    Auszug aus LG Dortmund, 15.04.2021 - 2 O 301/20
    Sie vermeidet Wirksamkeitsbedenkenken durch "Kaskadenverweise" (dazu EuGH Urteil vom 26.03.2020, C 66/19).
  • BGH, 11.02.2009 - IV ZR 28/08

    Eintrittspflicht der privaten Krankenversicherung für die Kosten der Behandlung

    Auszug aus LG Dortmund, 15.04.2021 - 2 O 301/20
    Vielmehr gebieten Treu und Glauben auch, dass sie die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen soweit erkennen lässt, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (BGH, Beschluss vom 11.02.2009 - IV ZR 28/08, Rn. 14, juris).
  • LG Potsdam, 18.03.2021 - 13 O 280/20

    Betriebsschließungsversicherung - Anordnungen nach dem Infektionsschutzgesetz

    Auszug aus LG Dortmund, 15.04.2021 - 2 O 301/20
    Dass man die Klauseln noch klarer hätte fassen können - etwa durch eine ausdrückliche Klarstellung, dass Versicherungsschutz "nur" oder "ausschließlich" in Bezug auf die nachfolgend genannten Krankheiten oder Krankheitserreger besteht -, reicht für die Annahme einer Verletzung des Transparenzgebots nicht aus (LG Hamburg, Urteil vom 26.11.2020 - 332 O 190/20 Rn. 40, juris; LG Potsdam, Urteil vom 18. März 2021 - 13 O 280/20 -, Rn. 58, juris).
  • LG Köln, 02.12.2020 - 20 O 139/20

    Corona-Pandemie: Betriebsschließungsversicherung muss nicht zahlen

    Auszug aus LG Dortmund, 15.04.2021 - 2 O 301/20
    Ein Rückschluss von dieser Ausnahme auf den Umfang der Leistungspflicht liegt für einen durchschnittlichen Versicherungsnehmer gerade nicht nahe, schon gar nicht kann hieraus bei verständiger Betrachtung der Schluss gezogen werden, der in Ziff. 1.2 VB erkennbar abschließend formulierte Katalog solle wieder geöffnet werden (OLG Stuttgart Urt. v. 18.2.2021 - 7 U 351/20, BeckRS 2021, 2002 Rn. 34; LG Köln, Urteil vom 02. Dezember 2020 - 20 O 139/20 -, Rn. 29, juris, LG Bochum, Urteil vom 02. Dezember 2020 - 4 O 199/20 -, juris).
  • LG Bochum, 02.12.2020 - 4 O 199/20

    Abschließende Auflistung der versicherten Krankheiten und Krankheitserreger

  • LG Bayreuth, 15.10.2020 - 22 O 207/20

    Leistungen aus Betriebsschließungsversicherung nach behördlicher Maßnahme wegen

  • BGH, 06.07.2011 - IV ZR 217/09

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Wirksamkeit einer Zusatzklausel über die

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