Rechtsprechung
LG Dortmund, 15.05.2009 - 8 O 588/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung eines Steuerberaters bei Aufstellung eines Jahresabschlusses nach den Grundsätzen des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter für die Richtigkeit der Bescheinigung zum Jahresabschluss
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 15.05.2009 - 8 O 588/03
- OLG Hamm, 05.03.2010 - 25 U 55/09
- BGH, 20.06.2013 - IX ZR 61/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- KG, 17.11.2006 - 13 U 16/06
Steuerberatung: Pflichten des Steuerberaters bei Erstellung von …
Auszug aus LG Dortmund, 15.05.2009 - 8 O 588/03
Aus einem solchen Vertrag schuldet der Steuerberater die ordnungsgemäße Buchführung und Erstellung des Jahresabschlusses (KG v. 17.11.2006, 13 U 16/06, DStRE 2007, 1348 (1350)).Ordnungsgemäß ist die Buchführung dann, wenn jeder Geschäftsvorfall sachlich richtig erfasst wird (KG v. 17.11.2006, a.a.O.); dementsprechend ist die Erstellung einer Bilanz ordnungsgemäß, wenn jeder nach dem einschlägigen Handels- und Steuerrecht zu bilanzierende (aktive oder passive) Vermögensgegenstand sachlich richtig erfasst wird.
- BGH, 19.12.1996 - IX ZR 327/95
Haftung des Steuerberaters für die Bescheinigung der Ordnungsmäßigkeit der …
Auszug aus LG Dortmund, 15.05.2009 - 8 O 588/03
Der Steuerberater, der einen Jahresabschluss erstellt, haftet nach den Grundsätzen des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter für die Richtigkeit der Bescheinigung zum Jahresabschluss denen gegenüber, denen der Jahresabschluss für den Steuerberater erkennbar als Entscheidungsgrundlage für wirtschaftliche Dispositionen dienen soll (BGH NJW 1997, 1235). - BGH, 06.04.2006 - III ZR 256/04
Umfang des Schutzbereichs der Beauftragung des Abschlussprüfers mit dem …
Auszug aus LG Dortmund, 15.05.2009 - 8 O 588/03
Die Regelungen der §§ 316, 323 Abs. 1 Satz 3 HGB stehen der Annahme eines Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter nicht entgegen (BGH III. ZR 256 / 04 (=BGHZ 167, 155 - 166), zitiert nach juris, RdNr. 13f). - BGH, 11.05.2006 - IX ZR 63/05
Rechtsnatur eines Vertrages über steuerliche Beratung mit einem Steuerberater; …
Auszug aus LG Dortmund, 15.05.2009 - 8 O 588/03
In der Beauftragung eines Steuerberaters mit der laufenden steuerlichen Beratung liegt ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit Dienstvertragscharakter auch dann, wenn - wie hier - die Erstellung von Jahresabschlüssen und die Erledigung der Buchführung geschuldet sind (BGH v. 11.05.2006, NJW-RR 2006, 1490). - OLG Bremen, 30.08.2006 - 1 U 33/04
Einbeziehung Dritter in den Schutzbereich einer Pflichtprüfung
Auszug aus LG Dortmund, 15.05.2009 - 8 O 588/03
Insoweit liegt der Fall hier auch anders als in der seitens der Beklagten angeführten Entscheidung des OLG Bremen(Entscheidung vom 30.8.2006, 1 U 33/04 = GI 2007, 92 - 96, zitiert nach juris, RdNr. 70) .