Rechtsprechung
   LG Dortmund, 15.05.2009 - 8 O 588/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,77207
LG Dortmund, 15.05.2009 - 8 O 588/03 (https://dejure.org/2009,77207)
LG Dortmund, Entscheidung vom 15.05.2009 - 8 O 588/03 (https://dejure.org/2009,77207)
LG Dortmund, Entscheidung vom 15. Mai 2009 - 8 O 588/03 (https://dejure.org/2009,77207)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,77207) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung eines Steuerberaters bei Aufstellung eines Jahresabschlusses nach den Grundsätzen des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter für die Richtigkeit der Bescheinigung zum Jahresabschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 17.11.2006 - 13 U 16/06

    Steuerberatung: Pflichten des Steuerberaters bei Erstellung von

    Auszug aus LG Dortmund, 15.05.2009 - 8 O 588/03
    Aus einem solchen Vertrag schuldet der Steuerberater die ordnungsgemäße Buchführung und Erstellung des Jahresabschlusses (KG v. 17.11.2006, 13 U 16/06, DStRE 2007, 1348 (1350)).

    Ordnungsgemäß ist die Buchführung dann, wenn jeder Geschäftsvorfall sachlich richtig erfasst wird (KG v. 17.11.2006, a.a.O.); dementsprechend ist die Erstellung einer Bilanz ordnungsgemäß, wenn jeder nach dem einschlägigen Handels- und Steuerrecht zu bilanzierende (aktive oder passive) Vermögensgegenstand sachlich richtig erfasst wird.

  • BGH, 19.12.1996 - IX ZR 327/95

    Haftung des Steuerberaters für die Bescheinigung der Ordnungsmäßigkeit der

    Auszug aus LG Dortmund, 15.05.2009 - 8 O 588/03
    Der Steuerberater, der einen Jahresabschluss erstellt, haftet nach den Grundsätzen des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter für die Richtigkeit der Bescheinigung zum Jahresabschluss denen gegenüber, denen der Jahresabschluss für den Steuerberater erkennbar als Entscheidungsgrundlage für wirtschaftliche Dispositionen dienen soll (BGH NJW 1997, 1235).
  • BGH, 06.04.2006 - III ZR 256/04

    Umfang des Schutzbereichs der Beauftragung des Abschlussprüfers mit dem

    Auszug aus LG Dortmund, 15.05.2009 - 8 O 588/03
    Die Regelungen der §§ 316, 323 Abs. 1 Satz 3 HGB stehen der Annahme eines Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter nicht entgegen (BGH III. ZR 256 / 04 (=BGHZ 167, 155 - 166), zitiert nach juris, RdNr. 13f).
  • BGH, 11.05.2006 - IX ZR 63/05

    Rechtsnatur eines Vertrages über steuerliche Beratung mit einem Steuerberater;

    Auszug aus LG Dortmund, 15.05.2009 - 8 O 588/03
    In der Beauftragung eines Steuerberaters mit der laufenden steuerlichen Beratung liegt ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit Dienstvertragscharakter auch dann, wenn - wie hier - die Erstellung von Jahresabschlüssen und die Erledigung der Buchführung geschuldet sind (BGH v. 11.05.2006, NJW-RR 2006, 1490).
  • OLG Bremen, 30.08.2006 - 1 U 33/04

    Einbeziehung Dritter in den Schutzbereich einer Pflichtprüfung

    Auszug aus LG Dortmund, 15.05.2009 - 8 O 588/03
    Insoweit liegt der Fall hier auch anders als in der seitens der Beklagten angeführten Entscheidung des OLG Bremen(Entscheidung vom 30.8.2006, 1 U 33/04 = GI 2007, 92 - 96, zitiert nach juris, RdNr. 70) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht