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   LG Dortmund, 15.09.2011 - 2 O 139/11   

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LG Dortmund, 15.09.2011 - 2 O 139/11 (https://dejure.org/2011,29570)
LG Dortmund, Entscheidung vom 15.09.2011 - 2 O 139/11 (https://dejure.org/2011,29570)
LG Dortmund, Entscheidung vom 15. September 2011 - 2 O 139/11 (https://dejure.org/2011,29570)
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  • OLG Koblenz, 31.08.2006 - 10 U 1763/05

    Unfallversicherung: Widerlegung der Unfreiwilligkeitsvermutung; Nachweis einer

    Auszug aus LG Dortmund, 15.09.2011 - 2 O 139/11
    Ausreichend ist vielmehr ein für das praktische Leben ausreichender Grad an Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH a.a.O.; OLG Koblenz r+s 2009, 290).
  • OLG Frankfurt, 14.02.2008 - 3 U 50/07

    Unfallversicherung: Beweiswürdigung im Zusammenhang mit der Leistungsfreiheit des

    Auszug aus LG Dortmund, 15.09.2011 - 2 O 139/11
    Geführt werden kann der erforderliche Nachweis mittels Indizienbeweises (OLG Frankfurt OLG-Report 2008, 718), wobei zur Überzeugungsbildung des Gerichts keine absolute Gewissheit erforderlich ist.
  • LG Dortmund, 28.02.2008 - 2 O 242/07

    Anspruch auf Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung aufgrund fehlender

    Auszug aus LG Dortmund, 15.09.2011 - 2 O 139/11
    Sollte eine solche vorgelegen haben, die der Annahme einer Freiwilligkeit der eingetretenen Gesundheitsschädigung entgegenstehen könnte, stünde dem Kläger ebenfalls kein Anspruch auf Invaliditätsleistung zu, da Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, wobei die alternative Feststellung von fehlender Unfreiwilligkeit und Vorliegen eines Risikoausschlusses wegen bestehender Bewusstseinsstörung zulässig ist, wie die Kammer bereits entschieden hat (LG Dortmund VersR 2008, 1639).
  • OLG Karlsruhe, 12.02.1975 - 5 U 82/73
    Auszug aus LG Dortmund, 15.09.2011 - 2 O 139/11
    Wenn der Kläger, wie es die Umstände im Vorfeld des Geschehens vom 04.03.2009 nahelegen - sich selbst in einer Situation gesehen haben sollte, die einen anderen Ausweg als den eines Selbstmordes nicht zuließ, schließt diese Vorstellung, die eher in dem Bereich der Motivation der Tat als in den Bereich des Wissens und Wollens um das Geschehen einzuordnen ist, die Freiwilligkeit ebenso wenig aus wie eine fehlende Schuld- oder Zurechnungsfähigkeit, die ebenfalls die kognitiven wie voluntativen Elemente des Vorsatzes nicht tangieren, da hierfür - wie gelegentlich formuliert wird - "natürlicher Vorsatz" ausreicht (OLG Karlsruhe VersR 1976, 183; Landgericht Koblenz VersR 1983, 1054; Grimm, a.a.O., Rdnr. 40).
  • LG Koblenz, 14.01.1983 - 2 O 360/82
    Auszug aus LG Dortmund, 15.09.2011 - 2 O 139/11
    Wenn der Kläger, wie es die Umstände im Vorfeld des Geschehens vom 04.03.2009 nahelegen - sich selbst in einer Situation gesehen haben sollte, die einen anderen Ausweg als den eines Selbstmordes nicht zuließ, schließt diese Vorstellung, die eher in dem Bereich der Motivation der Tat als in den Bereich des Wissens und Wollens um das Geschehen einzuordnen ist, die Freiwilligkeit ebenso wenig aus wie eine fehlende Schuld- oder Zurechnungsfähigkeit, die ebenfalls die kognitiven wie voluntativen Elemente des Vorsatzes nicht tangieren, da hierfür - wie gelegentlich formuliert wird - "natürlicher Vorsatz" ausreicht (OLG Karlsruhe VersR 1976, 183; Landgericht Koblenz VersR 1983, 1054; Grimm, a.a.O., Rdnr. 40).
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