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   LG Dortmund, 16.02.2022 - 8 O 1/20 (Kart)   

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LG Dortmund, 16.02.2022 - 8 O 1/20 (Kart) (https://dejure.org/2022,7064)
LG Dortmund, Entscheidung vom 16.02.2022 - 8 O 1/20 (Kart) (https://dejure.org/2022,7064)
LG Dortmund, Entscheidung vom 16. Februar 2022 - 8 O 1/20 (Kart) (https://dejure.org/2022,7064)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 13.04.2021 - KZR 19/20

    LKW-Kartell II

    Auszug aus LG Dortmund, 16.02.2022 - 8 O 1/20
    Im Rahmen der Frage, ob ein Schaden dem Grunde nach eingetreten ist, ist eine Gesamtwürdigung aller für und gegen einen Schadenseintritt sprechenden Indizien vorzunehmen (vgl. BGH KZR 19/20, Rn 52 f. - LKW II - juris).

    Die Feststellung des Schadenseintritts ist dabei nach den Maßstäben des § 287 Abs. 1 ZPO zu treffen, sodass für die richterliche Überzeugungsbildung eine deutlich überwiegende, auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit, dass ein Schaden entstanden ist, ausreicht (BGH KZR 19/20, Rn 64 - LKW II - juris; KZR 24/17-Schiene II Rn. 35-juris m.w.N.).

    Im Grundsatz streitet zugunsten des Abnehmers eines an einer Kartellabsprache beteiligten Unternehmens eine auf der hohen Wahrscheinlichkeit eines solchen Geschehens beruhende tatsächliche Vermutung - im Sinne eines Erfahrungssatzes - dafür, dass die im Rahmen des Kartells erzielten Preise im Schnitt über denjenigen liegen, die sich ohne die wettbewerbsbeschränkende Absprache gebildet hätten, der jedoch nicht zu einer Umkehr der Beweislast führt, sondern im Rahmen der Gesamtwürdigung zu berücksichtigen ist (Vgl. BGH, Urt. v. 13.4.2021 - KZR 19/20).

    In diese Würdigung muss jeder Umstand mit indizieller Bedeutung für oder gegen einen Preiseffekt des Kartells einbezogen werden, sofern dieser festgestellt oder von der Partei, die sich auf ihn beruft, unter Beweis gestellt worden ist (BGH, - KZR 19/20 Rn 64 - LKW II - juris; hierzu auch Kammer, Hinweisbeschluss v. 27.9.2021- 8 O 4/18 Kart; Schweitzer/Woeste, NZKart 2021, 676).

    Abgesehen vom Einwand der "konzerninternen" Weiterwälzung, dem die Klägerin durch die Vorlage der zuvor erwähnten Abtretungserklärungen entgegengetreten ist (s.o.), der aber auch deshalb fehl gehen dürfte, weil die Klägerin und die ihr nachgeordneten Vertriebsgesellschaften jedenfalls als Einheit anzusehen sein dürften (vgl auch BGH, Urt. v. 13.04.2021 - KZR 19/20 - LKW II, Rn. 50, beck; vgl. dazu auch bereits Kammer, 8 O 13/17 Kart = NZKart 2018, 382 ff. = WuW 2018, 644), kommt hier eine Weitergabe der Preiserhöhung an die Verbraucher in Betracht.

    Auch bei zurückhaltender Annahme von Erleichterungen der Darlegungslast von Kartellteilnehmern im Hinblick auf die Effizienz des Kartelldeliktsrechts, kann dem Geschädigten eine gewisse Mitwirkung an der Aufklärung der insoweit maßgeblichen tatsächlichen Umstände zugemutet werden, je größer die Wahrscheinlichkeit der adäquat-kausalen Weiterwälzung des Schadens und die Beweisnot des Kartelltäters sind und je ferner eine unbillige Entlastung des Schädigers liegt (BGH, Urt. v. 23.09.2020 -KZR 4/19, Schiene V, Rn. 64 ff m.w.N., beck, Urt. v. 13.04.2021, KZR 19/20 Rn. 92 ff, 98, beck).

  • EuGH, 20.09.2001 - C-453/99

    Courage und Crehan - Schadensersatz im Kartellrecht

    Auszug aus LG Dortmund, 16.02.2022 - 8 O 1/20
    Zwar wird in der Literatur - unter Hinweis auf die Rechtsprechung des EuGH in Sachen "Courage" - vertreten, dass bereits die Aktivlegitimation ausgeschlossen sein kann, wenn "der Vertragspartner eine erhebliche Verantwortung für die Wettbewerbsverzerrung trägt" (vgl. dazu Stancke, in Stancke/Weidenbach/Lahme, Kartellrechtliche Schadensersatzklagen, S. 358; Stancke, NZKart 2017, 636 im Anschluss an die Ausführungen in EuGH, Urt. v. 20.09.2001-C-453/99 - Courage, Rn 31).

    Nach den unionsrechtlichen Vorgaben, insbesondere des EuGH in der Rechtssache "Courage" (EuGH, Urt. v. 20.09.2001-C-453/99), ist dabei jedoch auf die Einzelfallumstände und die relative Verantwortlichkeit der Beteiligten abzustellen, was aber bei entsprechend erheblicher Verantwortung bis hin zu einem Anspruchsausschluss führen kann.

  • OLG Düsseldorf, 22.08.2012 - 4 Kart 5/11

    Umfang der Akteneinsicht eines Drittbetroffenen in einem Bußgeldverfahren wegen

    Auszug aus LG Dortmund, 16.02.2022 - 8 O 1/20
    b) Soweit dem Urteil des OLG Düsseldorf (Urt. v. 10.02.2014, V-4 Kart 5/11 OW - H1) nichts für solche vertikalen Abreden zu entnehmen ist, führt dies entgegen der Auffassung der Klägerin nicht zu einer gleichsam negativen Bindungswirkung.

    Zu berücksichtigen werden hier nämlich die Ausführungen im Urteil des OLG Düsseldorf (V-4 Kart 5/11 OWi Rn 20 nach Beck-online) sein, wonach es seit dem Jahr 2000 zu deutlichen Margenverschiebungen zugunsten des Handels gekommen sei.

  • BGH, 23.09.2020 - KZR 4/19

    Schienenkartell V

    Auszug aus LG Dortmund, 16.02.2022 - 8 O 1/20
    Auch bei zurückhaltender Annahme von Erleichterungen der Darlegungslast von Kartellteilnehmern im Hinblick auf die Effizienz des Kartelldeliktsrechts, kann dem Geschädigten eine gewisse Mitwirkung an der Aufklärung der insoweit maßgeblichen tatsächlichen Umstände zugemutet werden, je größer die Wahrscheinlichkeit der adäquat-kausalen Weiterwälzung des Schadens und die Beweisnot des Kartelltäters sind und je ferner eine unbillige Entlastung des Schädigers liegt (BGH, Urt. v. 23.09.2020 -KZR 4/19, Schiene V, Rn. 64 ff m.w.N., beck, Urt. v. 13.04.2021, KZR 19/20 Rn. 92 ff, 98, beck).
  • LG Dortmund, 27.06.2018 - 8 O 13/17
    Auszug aus LG Dortmund, 16.02.2022 - 8 O 1/20
    Abgesehen vom Einwand der "konzerninternen" Weiterwälzung, dem die Klägerin durch die Vorlage der zuvor erwähnten Abtretungserklärungen entgegengetreten ist (s.o.), der aber auch deshalb fehl gehen dürfte, weil die Klägerin und die ihr nachgeordneten Vertriebsgesellschaften jedenfalls als Einheit anzusehen sein dürften (vgl auch BGH, Urt. v. 13.04.2021 - KZR 19/20 - LKW II, Rn. 50, beck; vgl. dazu auch bereits Kammer, 8 O 13/17 Kart = NZKart 2018, 382 ff. = WuW 2018, 644), kommt hier eine Weitergabe der Preiserhöhung an die Verbraucher in Betracht.
  • BGH, 19.05.2020 - KZR 70/17

    Schienenkartell III

    Auszug aus LG Dortmund, 16.02.2022 - 8 O 1/20
    tatbestandliche Bewertungseinheit anzunehmen ist (vgl BGH, Urt. v. 19.05.2020 - KZR 70/17-Schiene III).
  • OLG München, 21.02.2013 - U 5006/11
    Auszug aus LG Dortmund, 16.02.2022 - 8 O 1/20
    c) Neben den tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen im Tenor sowie den tragenden Gründen nehmen weitere - positiv festgestellte - Aspekte regelmäßig nicht an der Bindungswirkung teil; zu nennen sind hier insbesondere die Wirkungen eines Verstoßes auf einzelne andere Marktteilnehmer, der Eintritt eines konkreten Schadens, dessen Höhe oder auch nur die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Schadens (Grave in: Jaeger/Kokott/Pohlmann/Schroeder, Frankfurter Kommentar zum Kartellrecht, 100. Lieferung 11.2021, § 33b GWB, Rn. 25 ff; Hauser/Haas, in: Stancke, Weidenbach, Lahme, Kartellrechtliche Schadensersatzklagen, 2. Aufl. 2021, S. 529; vgl. auch OLG München, Urt. v. 21.02.2013 - "Fernsehvermarktung" U 5006/11 Kart -, Rn. 90, juris).
  • OLG Düsseldorf, 09.04.2014 - U (Kart) 10/12

    Lotto-Gesellschaft aufgrund vorsätzlichen Kartellverstoßes zu 11,5 Mio. Euro

    Auszug aus LG Dortmund, 16.02.2022 - 8 O 1/20
    Hierfür spricht, dass sich auch eine eigenständige rechtliche Würdigung durch das Gericht nicht in Widerspruch zu den Erwägungen setzen darf, die in einer gem. §§ 33 Abs. 4 GWB 2005 bzw. § 33 b GWB bindenden Entscheidung die Feststellung des Kartellrechtsverstoßes tragen (Vgl. Immenga/Mestmäcker/Franck, 6. Aufl. 2020, GWB § 33b Rn. 27 unter Verweis auf OLG Düsseldorf 9.4.2014, Az. VI-U (Kart) 10/12; OLG Stuttgart, Urt. v. 04.04.2019, 2 U 101/18).
  • LG Hannover, 04.05.2020 - 18 O 50/16

    Zuckerkartell: Kaufland verstößt gegen Rechtsdienstleistungsgesetz

    Auszug aus LG Dortmund, 16.02.2022 - 8 O 1/20
    Aber auch im Übrigen ist nicht unter dem Gesichtspunkt der §§ 3 und 4 des RDG von einer Unwirksamkeit der Abtretungen nach § 134 BGB auszugehen, da die durch das LG Hannover (Urt. v. 04.05.2020 - 18 O 50/16) und das LG Mannheim (Urt. v. 23.1.2019 - 14 O 110/18 Kart) aufgestellten Kriterien für eine Wirksamkeit der Abtretung hier jedenfalls erfüllt sein dürften.
  • BGH, 12.07.2016 - KZR 25/14

    Zu den Anforderungen an den Nachweis eines Kartellschadens

    Auszug aus LG Dortmund, 16.02.2022 - 8 O 1/20
    In Bindungswirkung erwachsen tatsächliche und rechtliche Feststellungen im Tenor sowie den "tragenden Erwägungen" der Entscheidung der Behörde oder des Gerichts (vgl. BGH KZR 25/14, BGHZ 211, 146 Rn. 12 m.w.N - Lottoblock II sowie auch Bechtold/Bosch, GWB, § 33 Rn. 46 m.w.N.) und zwar im Wesentlichen im Hinblick auf die Feststellung des Kartellrechtsverstoßes.
  • EuGH, 05.03.1996 - C-46/93

    Brasserie du pêcheur / Bundesrepublik Deutschland und The Queen / Secretary of

  • OLG Düsseldorf, 28.02.2018 - 4 Kart 3/17
  • OLG Düsseldorf, 18.02.2015 - U (Kart) 3/14

    Verjährung vor dem Inkrafttreten der 7. GWB -Novelle entstandener

  • EuGH, 12.12.2019 - C-435/18

    Personen, die nicht als Anbieter oder Nachfrager auf dem von einem Kartell

  • LG Dortmund, 27.09.2021 - 8 O 4/18
  • OLG Stuttgart, 04.04.2019 - 2 U 101/18

    LKW-Kartell - LKW-Kartellrechtsverfahren: Darlegungs- und Beweislast des

  • BGH, 28.01.2020 - KZR 24/17

    Schienenkartell II - Erforderlichkeit eines konkreten Schadensnachweises bei

  • LG Mannheim, 23.01.2019 - 14 O 110/18

    Gebündelte Geltendmachung abgetretener Schadensersatzforderungen

  • LG Dortmund, 08.06.2022 - 8 O 7/20
    19) Fragen des "Schutzzweckes der Norm", wie sie im Hinweisbeschluss der Kammer aus dem Kaffeerösterkartell (LG Dortmund 8 O 1/20 = NZKart 2022, 292 Rn. 7) adressiert wurden, dürften vorliegend aufgrund der doch deutlich anderen Sachverhaltsgestaltung und der Struktur der hier behaupteten Rechtsverletzung nicht fruchtbar zu machen sein.
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