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   LG Dortmund, 16.08.2016 - 1 S 35/16   

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https://dejure.org/2016,27948
LG Dortmund, 16.08.2016 - 1 S 35/16 (https://dejure.org/2016,27948)
LG Dortmund, Entscheidung vom 16.08.2016 - 1 S 35/16 (https://dejure.org/2016,27948)
LG Dortmund, Entscheidung vom 16. August 2016 - 1 S 35/16 (https://dejure.org/2016,27948)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage gegen die Ungültigkeitserklärung der Beschlüsse einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Wahrung des Zwecks der von der Eigentümergemeinschaft bestimmten qualifizierten Protokollierungsklausel; Zwingende Verbindung eines Verstoßes gegen die Formvorschrift mit der ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Fehlerhafte Protokollierung führt auch bei unberechtigter Weigerung zur Unterschrift zur Anfechtung aller Beschlüsse; § 23 WEG

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anforderungen an Abberufung des Verwalters und Bestellung eines Notverwalters durch das Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anfechtbarkeit von Eigentümerbeschlüssen bei Verstoß gegen bestimmte Formvorschrift

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abberufung des Verwalters und Bestellung eines Notverwalters durch das Gericht (IMR 2016, 474)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2017, 259
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 03.07.1997 - V ZB 2/97

    Formvorschriften für Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus LG Dortmund, 16.08.2016 - 1 S 35/16
    Der Verstoß gegen die von der Eigentümergemeinschaft bestimmte konstitutive Regelung aus § 13 Abs. 8 der Teilungserklärung, in der die Gemeinschaft bestimmt hat, dass zur Gültigkeit von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft die Protokollierung und die Unterschrift von zwei von der Gemeinschaft bestimmten Wohnungseigentümern erforderlich ist, hat die Anfechtbarkeit der Beschlüsse zur Folge (vgl. z. B. Bärmann/ Merle , WEG, 12. Aufl., § 23 Rn. 200 ff, Münchener Kommentar zum BGB/ Engelhardt , 6. Aufl., § 24 Rn. 33; BGH, Beschluss v. 03.07.1997, Az.: V ZB 2/97; BGH, Urteil v. 30.03.2012, Az.: V ZR 178/11).

    Selbst bei unberechtigter Verweigerung der Unterschrift muss ein Verfahren gegen den Kläger auf Leistung der entsprechenden Unterschrift geführt werden und kann ggf. mit dessen Beschlussanfechtungsklage verbunden werden (BGH, Beschluss vom 03.07.1997, Az.: V ZB 2/97 und auch LG Dortmund, Urteil v. 06.08.2013, Az.: 1 S 298/12).

    Ein Verstoß gegen die Formvorschrift ist zwingend mit der Anfechtbarkeit der Beschlüsse verbunden, unabhängig davon, ob sich der Verstoß auf die Richtigkeit oder Vollständigkeit des Protokolls ausgewirkt hat (BGH, Beschluss vom 03.07.1997, Az.: V ZB 2/97).

  • LG Dortmund, 06.08.2013 - 1 S 298/12

    Nachträgliche Unterschriftenersetzung ist keine Heilung!

    Auszug aus LG Dortmund, 16.08.2016 - 1 S 35/16
    Entgegen der Ansicht des Amtsgerichts ist die Berufung der Kläger auf die Anfechtbarkeit mangels zweiter Unterschrift eines Miteigentümers nicht rechtsmissbräuchlich, weil zwischen den Parteien streitig ist, ob das Protokoll inhaltlich richtig ist und damit, ob der Kläger zu 1) zu Recht seine Unterschrift verweigert hat (vgl. LG Dortmund, Urteil v. 06.08.2013, Az.: 1 S 298/12 m. w. N.).

    Selbst bei unberechtigter Verweigerung der Unterschrift muss ein Verfahren gegen den Kläger auf Leistung der entsprechenden Unterschrift geführt werden und kann ggf. mit dessen Beschlussanfechtungsklage verbunden werden (BGH, Beschluss vom 03.07.1997, Az.: V ZB 2/97 und auch LG Dortmund, Urteil v. 06.08.2013, Az.: 1 S 298/12).

  • BGH, 30.03.2012 - V ZR 178/11

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Stellvertretung bei der Ausübung des Stimmrechts

    Auszug aus LG Dortmund, 16.08.2016 - 1 S 35/16
    Der Verstoß gegen die von der Eigentümergemeinschaft bestimmte konstitutive Regelung aus § 13 Abs. 8 der Teilungserklärung, in der die Gemeinschaft bestimmt hat, dass zur Gültigkeit von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft die Protokollierung und die Unterschrift von zwei von der Gemeinschaft bestimmten Wohnungseigentümern erforderlich ist, hat die Anfechtbarkeit der Beschlüsse zur Folge (vgl. z. B. Bärmann/ Merle , WEG, 12. Aufl., § 23 Rn. 200 ff, Münchener Kommentar zum BGB/ Engelhardt , 6. Aufl., § 24 Rn. 33; BGH, Beschluss v. 03.07.1997, Az.: V ZB 2/97; BGH, Urteil v. 30.03.2012, Az.: V ZR 178/11).

    Durch die Unterschrift von zwei Wohnungseigentümern besteht nicht nur für die Eigentümer, die nicht an der Versammlung teilgenommen haben, sondern auch für anwesend gewesene Eigentümer und etwaige Rechtsnachfolger die erhöhte Gewähr dafür, dass das Protokoll den Inhalt der Eigentümerversammlung vollständig und inhaltlich richtig widergibt und sich auf den Inhalt des Protokolls z. B. in einem etwaigen Rechtsstreit verlassen werden kann (vgl. u. a. Bärmann/ Merle , WEG, 12. Aufl., § 23 Rn. 203; BGH, Urteil v. 30.03.2012, Az.: V ZR 178/11).

  • LG Dortmund, 10.11.2015 - 1 S 308/15

    Verwalterbestellung durch Gericht: Es sind mehrere Personen vorzuschlagen!

    Auszug aus LG Dortmund, 16.08.2016 - 1 S 35/16
    Dies bedingt, dass die Kläger gehalten sind, geeignete Personen für die Verwalterbestellung vorgeschlagen und die jeweiligen Konditionen des Verwaltervertrages nebst der Zustimmung zur Übernahme des Verwalteramtes durch gerichtliche Bestellung darzulegen (Bärmann/Merle, WEG, 13. Aufl., § 26, Rn. 283), wobei nach ständiger Rechtsprechung der Kammer bei einer Neubestellung eines Verwalters - anders als bei einer Wiederbestellung - wenigstens drei Alternativangebote vorliegen müssen (vgl. LG Dortmund, Urteil v. 10.11.2015, Az.: 1 S 308/15).
  • LG Dortmund, 25.02.2016 - 1 S 416/15

    Vorschläge zur Bestellung des Verwalters durch ordnungsgemäßen Beschluss der

    Auszug aus LG Dortmund, 16.08.2016 - 1 S 35/16
    Vielmehr ist das Gericht an den Tatsachenvortrag der Parteien gebunden (Bärmann/ Merle , WEG, 13. Aufl., § 21, Rn. 210) und übt sein Ermessen lediglich anstelle der Wohnungseigentümer aus, wobei es eine Regelung nach denselben Maßstäben zu treffen hat, wie sie das Gesetz den Wohnungseigentümern vorgibt (Bärmann/ Merle , WEG, 13. Aufl., § 21, Rn. 214; LG Dortmund, 1 S 416/15).
  • AG Essen, 17.12.2015 - 196 C 164/15

    Anforderungen an die Darlegung von Gründen seitens der Wohnungseigentümer auf

    Auszug aus LG Dortmund, 16.08.2016 - 1 S 35/16
    Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Amtsgerichts Essen vom 17.12.2015 - Az.: 196 C 164/15 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 114/09

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Negativbeschlusses; Vorbefassung der

    Auszug aus LG Dortmund, 16.08.2016 - 1 S 35/16
    Weil der Eigentümergemeinschaft bezüglich der von ihr gefassten Beschlüsse ein weiter Ermessenspielraum zusteht, ist die gestaltende Entscheidung durch das Gericht nur in Ausnahmefällen geboten (z.B. BGH, Urteil v. 15.01.2010, Az. V ZR 114/09; BGH, Urteil v. 20.11.2015, Az.: V ZR 284/14).
  • BGH, 20.11.2015 - V ZR 284/14

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf erstmalige plangerechte Herstellung des

    Auszug aus LG Dortmund, 16.08.2016 - 1 S 35/16
    Weil der Eigentümergemeinschaft bezüglich der von ihr gefassten Beschlüsse ein weiter Ermessenspielraum zusteht, ist die gestaltende Entscheidung durch das Gericht nur in Ausnahmefällen geboten (z.B. BGH, Urteil v. 15.01.2010, Az. V ZR 114/09; BGH, Urteil v. 20.11.2015, Az.: V ZR 284/14).
  • BGH, 22.06.2012 - V ZR 190/11

    Wohnungseigentumsverwaltung: Beurteilungsspielraum der Wohnungseigentümer und

    Auszug aus LG Dortmund, 16.08.2016 - 1 S 35/16
    Durch den - unstreitigen - Abschluss einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung im Jahr 2015 durch den Verwalter ist nunmehr sicher gestellt, dass die Gemeinschaft im Haftungsfall Ersatz erhält, weil die Versicherung die im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Verwalters dessen Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinschaft ersetzt (vgl. BGH, Urteil v. 22.06.2012, Az.: V ZR 190/11).
  • LG Berlin, 01.11.2013 - 55 S 184/11
    Auszug aus LG Dortmund, 16.08.2016 - 1 S 35/16
    Hinzu kommt, dass der Eigentümergemeinschaft ein umfassender Ermessensspielraum zukommt, den das Gericht im Rahmen einer Beschlussanfechtungsklage lediglich auf Ermessensfehler überprüft (vgl. Bärmann/ Merle , WEG, 13. Aufl., § 21 Rn. 30; LG Berlin, Urteil v. 01.11.2013, Az. 55 S 184/11).
  • LG Frankfurt/Main, 10.05.2022 - 13 T 26/22

    Auch 2er-WEG hat Anspruch auf einen Verwalter!

    Dies bedingt, dass die Kläger gehalten sind, geeignete Personen für die Verwalterbestellung vorzuschlagen und die jeweiligen Konditionen des Verwaltervertrages nebst der Zustimmung zur Übernahme des Verwalteramtes durch gerichtliche Bestellung darzulegen (LG Dortmund ZWE 2017, 141; Kammer NZM 2020, 671 Rn. 13; LG Landau ZWE 2022, 94; BeckOK WEG/Elzer, 48. Ed. 1.3.2022, WEG § 44 Rn. 212; BeckOGK/Greiner, 1.12.2021, WEG § 26 Rn. 332; Lehmann-Richter ZWE 2022, 61, 66).
  • LG Frankfurt/Main, 07.11.2019 - 13 T 82/19

    Für gerichtliche Verwalterbestellung muss es Kandidaten geben!

    Dies bedingt, dass die Kläger gehalten sind, geeignete Personen für die Verwalterbestellung vorzuschlagen und die jeweiligen Konditionen des Verwaltervertrages nebst der Zustimmung zur Übernahme des Verwalteramtes durch gerichtliche Bestellung darzulegen (LG Dortmund ZWE 2017, 141).
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