Rechtsprechung
LG Dortmund, 17.01.2014 - 3 O 204/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Bei ähnlicher Grundform, aber erheblichen Unterschieden der Einzelmerkmale besteht keine unlautere Leistungsübernahme einer Handtasche
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wettbewerbswidrige Leistungsübernahme durch den Vertrieb von Damenhandtaschen; Unterlassung und Schadensersatz aus ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Verkauf von Handtaschen mit gleicher Falttechnik ist erlaubt
- Jurion (Kurzinformation)
Keine vermeidbare Herkunftstäuschung in Bezug auf Damenhandtaschen beim Fehlen einer Nachahmung
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Kult-Handtasche kopiert? - Bekannter Taschenhersteller verklagt vermeintlichen Plagiator
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 17.01.2014 - 3 O 204/13
- LG Dortmund, 24.03.2014 - 3 O 204/13
- LG Dortmund, 16.04.2014 - 3 O 204/13
- OLG Hamm, 16.06.2015 - 4 U 32/14
- BGH, 03.11.2016 - I ZR 179/15