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   LG Dortmund, 17.04.2018 - 1 S 130/16   

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https://dejure.org/2018,58943
LG Dortmund, 17.04.2018 - 1 S 130/16 (https://dejure.org/2018,58943)
LG Dortmund, Entscheidung vom 17.04.2018 - 1 S 130/16 (https://dejure.org/2018,58943)
LG Dortmund, Entscheidung vom 17. April 2018 - 1 S 130/16 (https://dejure.org/2018,58943)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.09.2016 - V ZR 29/16

    Gebäudeversicherung einer Wohnungseigentümergemeinschaft: Versicherung für fremde

    Auszug aus LG Dortmund, 17.04.2018 - 1 S 130/16
    Versicherungsnehmer ist der gemäß § 10 Abs. 6 Satz 1 und 2 WEG rechtsfähige Verband, während Versicherte die einzelnen Wohnungseigentümer sind, und zwar sowohl für ihren ideellen Anteil am Gemeinschaftseigentum als auch für ihr Sondereigentum (vgl. OLG Hamm, ZWE 2008, 133; BGH, Urteil vom 16.09.2016, Az. V ZR 29/16).

    Ist die Eigentumswohnung nach Eintritt des Versicherungsfalls veräußert worden, steht der Anspruch auf die Versicherungsleistung aus diesem Versicherungsfall grundsätzlich dem Veräußerer und nicht dem Erwerber zu (BGH, Urteil vom 16.09.2016, Az. V ZR 29/16).

    Ob dies bereits unmittelbar aus § 95 Abs. 1 VVG folgt, oder ob die Vorschrift auf eine Versicherung für fremde Rechnung nur analog anwendbar ist, bedarf keiner Entscheidung (so auch BGH, Urteil vom 16.09.2016, Az. V ZR 29/16).

  • OLG Hamm, 27.08.2003 - 20 U 12/03

    Umfang der Hypothekenhaftung; Sicherung von Ansprüchen aus Verschulden bei

    Auszug aus LG Dortmund, 17.04.2018 - 1 S 130/16
    Der Abschluss der Versicherung durch einen Dritten für Rechnung des Eigentümers (§§ 74 ff. VVG), z.B. durch eine WEG, genügt aber (Wenzel in: Erman, BGB, 15. Aufl. 2017, § 1127 BGB, Rn. 5 m.w.N.; OLG Hamm, Urteil vom 27.08.2003, Az. 20 U 12/03; offen gelassen bei BGH, Urteil vom 09.11.2005, Az. IV ZR 224/03).

    Schon das Reichsgericht hat darauf hingewiesen, dass die Vorschrift des § 1127 BGB ihre Fassung gerade deshalb erhalten hat, weil man den Anspruch auf die Versicherungssumme auch da der hypothekarischen Haftung habe unterwerfen wollen, wo ein Dritter die Versicherung für Rechnung des Eigentümers genommen hatte (Urteil vom 05.03.1913, Az. V 477/12) Seither ist allgemein angenommen worden, dass die Versicherung nicht vom Eigentümer abgeschlossen worden sein muss, sondern dass § 1127 BGB auch im Fall einer Versicherung für fremde Rechnung zur Anwendung gelangt, bei der der Eigentümer Versicherter ist (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 11.10.2006, Az. 20 U 12/03 m.w.N.).

  • BGH, 13.12.2000 - IV ZR 280/99

    Wohngebäudeversicherung - Brandschaden - Versicherungsvetrag - Leistungsfreiheit

    Auszug aus LG Dortmund, 17.04.2018 - 1 S 130/16
    Diese Vorschrift ist auf die Grundschuld entsprechend anwendbar (BGH NJW-RR 2001, 525, 526).
  • OLG Hamm, 03.01.2008 - 15 W 420/06

    Regulierung des am Sondereigentum entstandenen Schadens gegenüber der

    Auszug aus LG Dortmund, 17.04.2018 - 1 S 130/16
    Versicherungsnehmer ist der gemäß § 10 Abs. 6 Satz 1 und 2 WEG rechtsfähige Verband, während Versicherte die einzelnen Wohnungseigentümer sind, und zwar sowohl für ihren ideellen Anteil am Gemeinschaftseigentum als auch für ihr Sondereigentum (vgl. OLG Hamm, ZWE 2008, 133; BGH, Urteil vom 16.09.2016, Az. V ZR 29/16).
  • BGH, 12.06.1991 - XII ZR 17/90

    Mieteransprüche bei Feuerversicherung des Vermieters für Geschäftsgebaude

    Auszug aus LG Dortmund, 17.04.2018 - 1 S 130/16
    Zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherten besteht im Innenverhältnis ein Treuhandverhältnis, das in Verbindung mit dem Bereicherungsverbot für den Versicherungsnehmer diesen verpflichtet, den ihm nicht zustehenden Entschädigungsbetrag einzuziehen und an den Geschädigten auszukehren (BGH, Urteil vom 12.06.1991, Az. XII ZR 17/90; Urteil vom 20.07.2011, Az. IV ZR 238/10).
  • BGH, 09.11.2005 - IV ZR 224/03

    Behandlung eines Schadensersatzanspruchs gegen den Gebäudeversicherer wegen eines

    Auszug aus LG Dortmund, 17.04.2018 - 1 S 130/16
    Der Abschluss der Versicherung durch einen Dritten für Rechnung des Eigentümers (§§ 74 ff. VVG), z.B. durch eine WEG, genügt aber (Wenzel in: Erman, BGB, 15. Aufl. 2017, § 1127 BGB, Rn. 5 m.w.N.; OLG Hamm, Urteil vom 27.08.2003, Az. 20 U 12/03; offen gelassen bei BGH, Urteil vom 09.11.2005, Az. IV ZR 224/03).
  • BGH, 20.07.2011 - IV ZR 238/10

    Vertrauensschadenversicherung der Notarkammern: Versicherung für fremde Rechnung;

    Auszug aus LG Dortmund, 17.04.2018 - 1 S 130/16
    Zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherten besteht im Innenverhältnis ein Treuhandverhältnis, das in Verbindung mit dem Bereicherungsverbot für den Versicherungsnehmer diesen verpflichtet, den ihm nicht zustehenden Entschädigungsbetrag einzuziehen und an den Geschädigten auszukehren (BGH, Urteil vom 12.06.1991, Az. XII ZR 17/90; Urteil vom 20.07.2011, Az. IV ZR 238/10).
  • BGH, 18.02.2004 - IV ZR 94/03

    Voraussetzungen des Anspruchs auf den Neuwertanteil in der Gebäudeversicherung

    Auszug aus LG Dortmund, 17.04.2018 - 1 S 130/16
    In seiner Person einmal entstandene Ansprüche gehen nicht gemäß § 95 Abs. 1 VVG mit dem Eigentumsübergang auf den Erwerber über (BGH, Urteil vom 18.02.2004, Az. IV ZR 94/03).
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