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   LG Dortmund, 18.05.2018 - 17 S 116/17   

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https://dejure.org/2018,29098
LG Dortmund, 18.05.2018 - 17 S 116/17 (https://dejure.org/2018,29098)
LG Dortmund, Entscheidung vom 18.05.2018 - 17 S 116/17 (https://dejure.org/2018,29098)
LG Dortmund, Entscheidung vom 18. Mai 2018 - 17 S 116/17 (https://dejure.org/2018,29098)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft wegen Verletzung der Pflichten eines Verwalters aus dem Verwaltungsverhältnis i.R.d. Verwaltervertrags (hier: Schaden in Höhe der Kosten der Vorprozesse)

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbs. 2, §§ 27, 49 Abs. 2; BGB § 280 Abs. 1
    Aktivlegitimation der WEG zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Verwalter nach verlorener Beschlussanfechtungsklage

  • mietrechtsiegen.de

    WEG - Schadensersatzklage gegen Verwalter wegen fehlerhafter Jahresabrechnungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Verwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatzansprüche der Wohnungseigentümer gegen den Verwalter aufgrund gekorener Ausübungsbefugnis? (IMR 2018, 1091)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2018, 784
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 18.08.2010 - V ZB 164/09

    Isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung in Wohnungseigentumssachen: Absehen

    Auszug aus LG Dortmund, 18.05.2018 - 17 S 116/17
    Eine erneute Inanspruchnahme des Verwalters ist nach Auffassung des BGH selbst dann zulässig, wenn das Erstgericht eine Haftung des Verwalters schon deshalb ablehnt, weil es kein vertragswidriges Verhalten und keine Pflichtverletzung festzustellen vermag (BGH NZM 2010, 748).

    Nach der Rechtsprechung des BGH wird durch die allein aus Gründen der Prozessökonomie eingeführte Vorschrift des § 49 Abs. 2 WEG keine Haftungsmilderung bewirkt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 164/09 -, Rn. 10, juris - m.w.N.).

  • KG, 28.01.2010 - 24 W 43/09

    Entstehung und Geltendmachung eines Schadens der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus LG Dortmund, 18.05.2018 - 17 S 116/17
    Damit ist die WEG auch ohne ermächtigenden Beschluss der Eigentümerversammlung jedenfalls zur Geltendmachung eines aufgrund der Verletzung von Pflichten aus dem Verwaltervertrag in ihrem Verwaltungsvermögen entstandenen Schaden aktivlegitimiert (vgl. KG MDR 2010, 435; vgl. auch Bärmann, WEG, 13. Aufl., § 10, Rn. 249 - Suilmann ).

    Ist der Schaden aber im Vermögen einzelner Wohnungseigentümer entstanden, so steht nur diesen der Anspruch zu (vgl. KG, MDR 2010, 435).

  • BGH, 17.10.2014 - V ZR 26/14

    Wohnungseigentum: Kompetenz der Eigentümer zur Beschlussfassung über die

    Auszug aus LG Dortmund, 18.05.2018 - 17 S 116/17
    Die Führung eines Rechtsstreits über eine Beschlussanfechtungsklage wird auch nicht dadurch zu einer geborenen Gemeinschaftsangelegenheit, dass der Verwalter nach § 27 Abs. 2 Nr. 2 WEG befugt ist, die Rechtsverteidigung der übrigen Wohnungseigentümer zu organisieren und mit der Vertretung der verklagten Eigentümer einen Rechtsanwalt zu beauftragen, da der Verwalter insoweit als Vertreter der einzelnen Eigentümer und nicht als Organ des Verbands handelt (vgl. BGH, MDR 2015, 146).

    Ungeachtet dessen bestehen insoweit Bedenken, weil der Verwalter nach der h. M. im Rahmen seiner Ermächtigung zur Prozessführung auf Passivseite berechtigt ist, die Kosten der nach § 27 Abs. 2 Nr. 2 WEG erforderlichen Maßnahmen vorläufig aus gemeinschaftlichen Geldern zu bestreiten (vgl. Nachweise bei BGH ZWE 2015, 91; Becker, ZWE 2015, 94).

  • OLG Frankfurt, 11.08.2005 - 20 W 56/03

    Wohneigentum: Aufnahme der Rechtsverfolgungskosten in der Jahresgesamtabrechnung,

    Auszug aus LG Dortmund, 18.05.2018 - 17 S 116/17
    Denn es entsprach nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, die Kosten der vorangegangenen Beschlussmängelklagen, die grundsätzlich zutreffend in den Jahresabrechnungen 2015 und 2016 auf die nicht anfechtenden Eigentümer verteilt worden sind, im Falle eines nachträglichen Eigentümerwechsels in der Jahresabrechnung auf den Erwerber zu verteilen (vgl. Bärmann, WEG, 13. Aufl., 3 16, Rn. 167 - Becker ; OLG Frankfurt, NZM 2006, 302).
  • LG Dessau-Roßlau, 29.10.2009 - 5 S 89/09

    Neuer Verteilungsschlüssel durch langjährige Übung?

    Auszug aus LG Dortmund, 18.05.2018 - 17 S 116/17
    In Rechtsprechung und Lit. gilt die fehlerhafte Erstellung von Jahresabrechnungen als anerkanntes Beispiel für eine Kostenhaftung des Verwalters wegen groben Verschuldens (vgl. Jennißen, a.a.O. , Rn. 22 zu § 49 WEG- Suilmann; LG Dessau-Roßlau, Urteil vom 29. Oktober 2009 - 5 S 89/09 -, Rn. 20, juris).
  • BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09

    Buchung von tatsächlichen und geschuldeten Zahlungen der Wohnungseigentümer auf

    Auszug aus LG Dortmund, 18.05.2018 - 17 S 116/17
    So entspricht die Darstellung der Instandhaltungsrücklage nicht den vom BGH aufgestellten Anforderungen, wonach tatsächliche und geschuldete Zahlungen der Wohnungseigentümer auf die Instandhaltungsrücklage in der Jahresgesamt- und -einzelabrechnung weder als Ausgabe noch als sonstige Kosten zu buchen sind (BGH, Urteil vom 04. Dezember 2009 - V ZR 44/09 -, juris).
  • BGH, 17.02.2012 - V ZR 251/10

    Verwalter muss in der Jahresabrechnung die Heizkosten nach Verbrauch auf die

    Auszug aus LG Dortmund, 18.05.2018 - 17 S 116/17
    Diese ist zum einen ohne weitere Erläuterungen nicht nachvollziehbar, zum anderen ist es nach der Rechtsprechung des BGH nicht (mehr) zulässig, Abgrenzungsposten zu bilden (vgl. BGH Urteil vom 17.02.2012, V ZR 251/10, Rn. 16 - Juris).
  • LG Köln, 18.12.2014 - 29 S 75/14

    Verwalter muss keine perfekte Jahresabrechnung aufstellen!

    Auszug aus LG Dortmund, 18.05.2018 - 17 S 116/17
    Zwar schuldet der WEG-Verwalter bei der erstmaligen Erstellung der Jahresabrechnung keine solche, die im Falle der gerichtlichen Beschlussanfechtung in jedem Fall Bestand hat (vgl.OLG Köln, ZMR 2015, 335).
  • AG Dortmund, 01.06.2017 - 514 C 134/16

    Individualansprüche der Wohnungseigentümer (hier: Schadenersatzansprüche) gegen

    Auszug aus LG Dortmund, 18.05.2018 - 17 S 116/17
    Die Klägerin beantragt, das angefochtene Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 01.06.2017, Az. 514 C 134/16 abzuändern und nach den von der Klägerin in der ersten Instanz gestellten Anträgen zu erkennen.
  • BGH, 30.03.2006 - V ZB 17/06

    Auslegung der Befugnis eines Wohnungseigentümers zum Betrieb einer

    Auszug aus LG Dortmund, 18.05.2018 - 17 S 116/17
    Entgegen der Auffassung der Beklagten kann die Wohnungseigentümergemeinschaft diese Schadenersatzansprüche gemäß § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 2 WEG durch Beschluss an sich ziehen und sodann in gesetzlicher Prozessstandschaft geltend machen (gekorene Ausübungsbefugnis; dazu vgl. BGH, NJW 2006, 2187; NJW 2014, 1090; NJW 2014, 2861).
  • OLG Düsseldorf, 29.09.2006 - 3 Wx 281/05

    Zum Anspruch des einzelnen Miteigentümers einer Wohneigentumsanlage gegen

  • OLG München, 16.11.2006 - 32 Wx 125/06

    Sonderumlage für Anwaltskosten nach Miteigentumsanteilen

  • BGH, 07.02.2014 - V ZR 25/13

    Wohnungseigentum: Beeinträchtigung durch eigenmächtig errichtete

  • BGH, 04.07.2014 - V ZR 183/13

    Verjährungsbeginn für Ansprüche einer Wohnungeigentümergemeinschaft:

  • BGH, 05.12.2014 - V ZR 5/14

    Zur gerichtlichen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen in einer

  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 169/14

    Zweckwidrige Nutzung eines Ladens als Gaststätte in einer Wohnungseigentumsanlage

  • BGH, 08.02.2019 - V ZR 153/18

    Recht einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Geltendmachung der individuellen

    Nach Ansicht des Berufungsgerichts, dessen Urteil unter anderem in ZMR 2018, 784 veröffentlicht ist, ist die Klägerin für die Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs "aktivlegitimiert".
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