Rechtsprechung
   LG Dortmund, 18.12.2019 - 10 O 52/19 [ EnW ]   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,61628
LG Dortmund, 18.12.2019 - 10 O 52/19 [ EnW ] (https://dejure.org/2019,61628)
LG Dortmund, Entscheidung vom 18.12.2019 - 10 O 52/19 [ EnW ] (https://dejure.org/2019,61628)
LG Dortmund, Entscheidung vom 18. Dezember 2019 - 10 O 52/19 [ EnW ] (https://dejure.org/2019,61628)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,61628) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 17.12.2013 - KZR 66/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus LG Dortmund, 18.12.2019 - 10 O 52/19
    Sie sind daher Normadressat des kartellrechtlichen Missbrauchs-, Diskriminierungs- und Behinderungsverbots (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.07.2015, 2 Kart 1/15, BeckRS 2016, 02800) und haben als solche das Diskriminierungsverbot des § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB zu beachten (vgl. BGH, Urteil vom 17.12.2013, KZR 66/12, NVwZ 2014, 807) mit der Folge, dass Verstöße hiergegen im Zuge des Vergabeverfahrens zu einem Unterlassungsanspruch des Betroffenen gem. § 33 Abs. 1 GWB führen.

    Wenn die Konzessionsvergabe den Anforderungen der §§ 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB, 46, 1 EnWG nicht genügt, liegt eine unbillige Behinderung desjenigen Bewerbers vor, dessen Chancen auf die Konzession dadurch beeinträchtigt worden sind (BGH NVwZ 2014, 807).

    Das aus dem Diskriminierungsgebot folgende Transparenzgebot verlangt dementsprechend in einem ersten Schritt, dass den am Netzbetrieb interessierten Unternehmen die Entscheidungskriterien der Gemeinde und ihre Gewichtung rechtzeitig vor Angebotsabgabe mitgeteilt werden (BGH NVwZ 2014, 807).

    Zwar ist eine unbillige Behinderung eines Mitbewerbers durch ein fehlerhaftes Auswahlverfahren zu verneinen, wenn zweifelsfrei feststeht, dass sich die Fehlerhaftigkeit des Auswahlverfahrens nicht auf dessen Ergebnis ausgewirkt haben kann (BGH NVwZ 2014, 807; OLG Frankfurt a.M., BeckRS 2017, 135126; OLG Karlsruhe, BeckRS 2017, 120569; KG, NZKart 2019, 383).

  • OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 151/16

    Stromkonzessionsvertrag: Unsachliche Vorfestlegung der Gemeinde bei der Vergabe

    Auszug aus LG Dortmund, 18.12.2019 - 10 O 52/19
    Die Zuschlagskriterien müssen objektiv und ohne Unterschied auf alle Angebote anwendbar sein, einen Bezug zum Netzbetrieb haben und sachgerecht gewichtet werden (OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.04.2017, 6 U 151/16, BeckRS 2017, 120569).

    Zwar ist eine unbillige Behinderung eines Mitbewerbers durch ein fehlerhaftes Auswahlverfahren zu verneinen, wenn zweifelsfrei feststeht, dass sich die Fehlerhaftigkeit des Auswahlverfahrens nicht auf dessen Ergebnis ausgewirkt haben kann (BGH NVwZ 2014, 807; OLG Frankfurt a.M., BeckRS 2017, 135126; OLG Karlsruhe, BeckRS 2017, 120569; KG, NZKart 2019, 383).

  • OLG Brandenburg, 22.08.2017 - 6 U 1/17

    Vergabe eines Stromkonzessionsvertrags: Anforderungen an ein

    Auszug aus LG Dortmund, 18.12.2019 - 10 O 52/19
    Die Beurteilung der gegenüberstehenden Angebotsbestandteile ist dabei so nachvollziehbar zu begründen, dass eine Überprüfung dahingehend stattfinden kann, ob das Beurteilungsermessen beanstandungsfrei ausgeübt worden ist (OLG Brandenburg, Urteil vom 22.08.2017, 6 U 1/17, BeckRS 2017, 127968).

    Genügt eine Konzessionsvergabe den vorstehenden Anforderungen nicht, liegt eine unbillige Behinderung derjenigen Bewerber vor, deren Chancen auf die Konzession dadurch beeinträchtigt sind; die hinreichende Transparenz ist Grundvoraussetzung für eine diskriminierungsfreie Vergabe (OLG Brandenburg, Urteil vom 22.08.2017, 6 U 1/17, BeckRS 2017, 127968).

  • KG, 04.04.2019 - 2 U 5/15

    Gasversorgungsnetz Berlin

    Auszug aus LG Dortmund, 18.12.2019 - 10 O 52/19
    Das Auswahlverfahren kann sowohl durch materielle wie auch durch formelle Fehler gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen (KG, NZKart 2019, 383).

    Zwar ist eine unbillige Behinderung eines Mitbewerbers durch ein fehlerhaftes Auswahlverfahren zu verneinen, wenn zweifelsfrei feststeht, dass sich die Fehlerhaftigkeit des Auswahlverfahrens nicht auf dessen Ergebnis ausgewirkt haben kann (BGH NVwZ 2014, 807; OLG Frankfurt a.M., BeckRS 2017, 135126; OLG Karlsruhe, BeckRS 2017, 120569; KG, NZKart 2019, 383).

  • OLG Düsseldorf, 15.07.2015 - 2 Kart 1/15

    Kartellrechtswidrigkeit der Neuvergabe einer Stromkonzession durch eine Gemeinde;

    Auszug aus LG Dortmund, 18.12.2019 - 10 O 52/19
    Sie sind daher Normadressat des kartellrechtlichen Missbrauchs-, Diskriminierungs- und Behinderungsverbots (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.07.2015, 2 Kart 1/15, BeckRS 2016, 02800) und haben als solche das Diskriminierungsverbot des § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB zu beachten (vgl. BGH, Urteil vom 17.12.2013, KZR 66/12, NVwZ 2014, 807) mit der Folge, dass Verstöße hiergegen im Zuge des Vergabeverfahrens zu einem Unterlassungsanspruch des Betroffenen gem. § 33 Abs. 1 GWB führen.
  • OLG Frankfurt, 03.11.2017 - 11 U 51/17

    Konzessionsvergabe zum Betrieb eines Energieversorgungsnetzes

    Auszug aus LG Dortmund, 18.12.2019 - 10 O 52/19
    Zwar ist eine unbillige Behinderung eines Mitbewerbers durch ein fehlerhaftes Auswahlverfahren zu verneinen, wenn zweifelsfrei feststeht, dass sich die Fehlerhaftigkeit des Auswahlverfahrens nicht auf dessen Ergebnis ausgewirkt haben kann (BGH NVwZ 2014, 807; OLG Frankfurt a.M., BeckRS 2017, 135126; OLG Karlsruhe, BeckRS 2017, 120569; KG, NZKart 2019, 383).
  • OLG Celle, 17.03.2016 - 13 U 141/15

    Anforderungen an die Kriterien bei der Vergabe von Konzessionen zum Betrieb eines

    Auszug aus LG Dortmund, 18.12.2019 - 10 O 52/19
    Alle Bedingungen und Modalitäten des Vergabeverfahrens müssen klar, präzise und eindeutig formuliert werden, so dass alle gebührend informierten und mit der üblichen Sorgfalt handelnden Bieter die genaue Bedeutung dieser Bedingungen und Modalitäten verstehen und sie in gleicher Weise auslegen können (OLG Celle, BeckRS 2016, 12413).
  • OLG Düsseldorf, 17.04.2014 - 2 Kart 2/13

    Kriterien für die gemeindliche Vergabe von Wegenutzungsrechten für die

    Auszug aus LG Dortmund, 18.12.2019 - 10 O 52/19
    Ferner ist sodann in einem zweiten Schritt die Bewertung anhand der bekannt gemachten Kriterien vorzunehmen (OLG Düsseldorf, NZBau 2014, 577).
  • OLG Dresden, 18.09.2019 - U 1/19

    Strom- und Gaskonzessionsvergabe: Wie ist das Auswahlverfahren zu gestalten?

    Auszug aus LG Dortmund, 18.12.2019 - 10 O 52/19
    In einem dritten Schritt ist die Verweigerung der Akteneinsicht gegenüber dem Antragsteller konkret und substantiiert zu begründen, ein pauschaler Hinweis reicht keinesfalls (OLG Dresden, Urteil vom 18.09.2019, U 1/19 Kart, II. B. II. 3) (a); vgl. Säcker, Berliner Kommentar zum Energierecht, 4. Aufl. 2019, Bd. I Halbbd.
  • OLG Koblenz, 12.09.2019 - U 678/19

    Fehlerhafte Auswahlentscheidung über Abschluss eines Konzessionsvertrags für

    Auszug aus LG Dortmund, 18.12.2019 - 10 O 52/19
    Der in Bezug genommene § 46 Abs. 4 S. 4 EnWG verhält sich über die Mitteilung von Auswahlkriterien und deren Gewichtung, nicht aber über eine Ausgestaltung des Akteneinsichtsrechts (vgl. auch OLG Koblenz, Urteil vom 12.09.2019, Aktenzeichen U 678/19 Kart).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht