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   LG Dortmund, 19.06.2018 - 1 S 30/18   

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LG Dortmund, 19.06.2018 - 1 S 30/18 (https://dejure.org/2018,20038)
LG Dortmund, Entscheidung vom 19.06.2018 - 1 S 30/18 (https://dejure.org/2018,20038)
LG Dortmund, Entscheidung vom 19. Juni 2018 - 1 S 30/18 (https://dejure.org/2018,20038)
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Volltextveröffentlichung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Darstellung einer Jahresabrechnung/ Gericht kann die Bildung einer angemessenen Instandsetzungsrücklage gem. § 21 Abs. 8 WEG festlegen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 31.03.2011 - V ZB 236/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Bemessung des Interesses an der Entlastung oder

    Auszug aus LG Dortmund, 19.06.2018 - 1 S 30/18
    Nach dem Beschluss des BGH (Az. V ZB 236/10) beträgt der Auffangstreitwert grundsätzlich 1.OOO,OO EUR .
  • OLG Celle, 14.01.2010 - 4 W 10/10

    Streitwert bei Anfechtung eines Negativbeschlusses der

    Auszug aus LG Dortmund, 19.06.2018 - 1 S 30/18
    Deshalb ist dort eine Zusammenrechnung nicht geboten und nur ein einheitlicher Streitwert zugrunde zu legen, weil es sich um wirtschaftlich identische Streitgegenstände handelt (vgl. OLG Celle, 4 W 10/10).
  • LG München I, 14.07.2016 - 36 S 3310/16

    Vorratsbeschluss zur Inanspruchnahme der Instandhaltungsrücklage zum Ausgleich

    Auszug aus LG Dortmund, 19.06.2018 - 1 S 30/18
    So liegt ein Beschluss der WohnungseigentümerversammIung, eine vorhandene InstandhaItungsrückIage wieder aufzulösen, nur dann im Rahmen einer ordnungsmäßigen Verwaltung, wenn dies nicht zur Unterschreitung der von § 21 Abs. 5 Nr. 4 WEG geforderten angemessenen lnstandhaltungsrückIage führt (LG München l, Urteil vom 14.07.2016, Az. 36 S 3310/16).
  • BayObLG, 22.09.2004 - 2Z BR 142/04

    Finanzierung größerer Reparaturarbeiten am Wohnungseigentum aus Rücklage oder

    Auszug aus LG Dortmund, 19.06.2018 - 1 S 30/18
    Entgegen der Ansicht des Amtsgerichts gehört die Ansammlung einer angemessenen InstandhaItungsrückste!lung nach § 21 Abs. 5 Nr. 4 WEG aber zu einer ordnungsmäßigen, dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer entsprechenden Verwaltung gemäß § 21 Abs. 4 WEG, auf die jeder Wohnungseigentümer einen Anspruch hat (BayObLG, Beschluss vom 22.09.2004, Az. 2Z BR 142/04).
  • LG München I, 11.09.2014 - 1 T 15087/14

    Genehmigung der Jahresabrechnung entlastet nicht automatisch den Verwalter!

    Auszug aus LG Dortmund, 19.06.2018 - 1 S 30/18
    Sie müssen aus sich heraus verständlich sein (so u.a. LG München I, ZWE 2014, 419) und eine durchführbare Regelung enthalten.
  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über

    Auszug aus LG Dortmund, 19.06.2018 - 1 S 30/18
    Eine vollständige Jahresabrechnung muss den Stand und die Entwicklung der gemeinschaftlichen Konten ausweisen (BGH v. 17.07.2003, Az. V ZB 11/03), das bedeutet Angaben der Kontenstände zu Beginn und am Ende des Abrechnungszeitraums.
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