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   LG Dortmund, 19.11.2014 - 10 O 96/12   

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https://dejure.org/2014,35772
LG Dortmund, 19.11.2014 - 10 O 96/12 (https://dejure.org/2014,35772)
LG Dortmund, Entscheidung vom 19.11.2014 - 10 O 96/12 (https://dejure.org/2014,35772)
LG Dortmund, Entscheidung vom 19. November 2014 - 10 O 96/12 (https://dejure.org/2014,35772)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Prospekthaftung, gewinnunabhängige Ausschüttung, Wiederaufleben Außenhaftung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Prospekthaftung, gewinnunabhängige Ausschüttung, Wiederaufleben Außenhaftung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus uneigentlicher Prospekthaftung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 27.05.2009 - VIII ZR 302/07

    Kostenerstattungsanspruch des Mieters bei unwirksamer Endrenovierungsklausel

    Auszug aus LG Dortmund, 19.11.2014 - 10 O 96/12
    Hieran war zu denken, weil der BGH (a.a.O. TZ 14 m.w.N.) in ständiger Rechtsprechung davon ausgeht, dass Regelungen in Gesellschaftsverträgen von Publikumsgesellschaften einer ähnlichen Auslegung und Inhaltskontrolle wie Allgemeine Geschäftsbedingungen unterliegen und die Verwendung unwirksamer AGB zu einer Schadensersatzverpflichtung aus culpa in contrahendo, §§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2, 280 Abs. 1 BGB, führen kann (BGH NJW 2009, 2590 (2591).

    Das Gericht hält dafür, dass ein Verschulden zu verneinen ist, wenn die fragliche Formulierung zum Verwendungszeitpunkt von der Rechtsprechung noch nicht beanstandet worden war (für AGB: Münchener Kommentar, BGB, 6. Auflage, § 306, Rn. 36; Beck'scher Online-Kommentar BGB, Stand: 01.08.2014, § 306, Rn. 27; Schmidt, WuM 2010, 191 (196): "Maß der gesicherten Rechtserkenntnis noch nicht erreicht ... Unwirksamkeit nicht nur durch vereinzelte Stimmen im Streit"; vgl. BGH NJW 2009, 2590) oder sich die Unwirksamkeit aus anderen Gründen aufdrängen musste.

  • BGH, 12.12.2013 - III ZR 404/12

    Aufklärungspflichten des Treuhänders gegenüber den künftigen Kapitalanlegern:

    Auszug aus LG Dortmund, 19.11.2014 - 10 O 96/12
    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW-RR 2014, 559), der das erkennende Gericht folgt, ist es für die Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung und damit aufklärungspflichtig, in welcher Höhe der Anlagebetrag nicht dem Kapitalstock in der Anlage zufließt oder nicht in den Gegenwert des Anlageobjektes investiert wird, wobei es eines separaten Ausweises von Provisionen und ihrer Höhe nicht bedarf, es vielmehr ausreicht, wenn die Provisionen - ohne Irreführung - gemeinsam mit anderen Weichkostenpositionen dargestellt werden.
  • BGH, 09.11.2009 - II ZR 16/09

    Senkung der Anforderungen an Prospekthinweise zu § 172 Abs. 4 HGB

    Auszug aus LG Dortmund, 19.11.2014 - 10 O 96/12
    Das erkennende Gericht folgt der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Beschluss vom 09.11.2009, AZ: ZR 16/09 = NZG 2009, 1396 und Urteil vom 22.03.2011, AZ: II ZR 216/09) wonach es ausreicht, wenn die erteilten Hinweise dem Anleger das sich aufdrängende Wiederaufleben der Haftung des Kommanditisten vor Augen führen, ohne dass es einer abstrakten Erläuterung der Vorschrift des § 172 Abs. 4 HGB bedarf.
  • BGH, 22.03.2011 - II ZR 216/09

    Zur Haftung von Treugebern einer Kommanditgesellschaft

    Auszug aus LG Dortmund, 19.11.2014 - 10 O 96/12
    Das erkennende Gericht folgt der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Beschluss vom 09.11.2009, AZ: ZR 16/09 = NZG 2009, 1396 und Urteil vom 22.03.2011, AZ: II ZR 216/09) wonach es ausreicht, wenn die erteilten Hinweise dem Anleger das sich aufdrängende Wiederaufleben der Haftung des Kommanditisten vor Augen führen, ohne dass es einer abstrakten Erläuterung der Vorschrift des § 172 Abs. 4 HGB bedarf.
  • BGH, 12.03.2013 - II ZR 73/11

    Zur Rückforderung gewinnunabhängiger Ausschüttungen bei Kommanditbeteiligung an

    Auszug aus LG Dortmund, 19.11.2014 - 10 O 96/12
    Mit Urteil vom 12.03.2013 entschied der Bundesgerichtshof (AZ: II ZR 73/11) jedoch zu einem parallel liegenden Fonds (E 39 KG ) , dass im Innenverhältnis ein Anspruch auf Rückzahlung der Ausschüttungen nicht bestehe, insbesondere § 11 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrages einen solchen Anspruch nicht begründen könne.
  • LG Berlin, 11.11.2010 - 10 O 36/10

    Anlageberatung: Schadenersatzanspruch wegen unterlassener Aufklärung über ein

    Auszug aus LG Dortmund, 19.11.2014 - 10 O 96/12
    Die Kläger beantragen (hinsichtlich der Klageanträge zu 1. Und 3.mit den weiter unten aufgeführten Änderungen), 1. die Beklagten zu verurteilen, gesamtschuldnerisch anden Kläger zu 1) EUR 380, 401,16- Kläger zu 2) EUR 17.744,18- Kläger zu 3) EUR 13.714,45- Kläger zu 4) EUR 9.510,03- Kläger zu 5) EUR 22.834,40- die Klägerin zu 6) EUR 31.700,10- Kläger zu 7) EUR 59.565,51- Kläger zu 8) EUR 36.225,77- Klägerin zu 9) EUR 158.500,49- Kläger zu 10) EUR 31.700,10- Kläger zu 11) EUR 31.700,10- Kläger zu 12) EUR 12.680,04- Kläger zu 13) EUR 9.510,03- Kläger zu 14) EUR 13.344,72- Kläger zu 15) EUR 9.510,03- Kläger zu 16) EUR 6.340,02- Klägerin zu 17) EUR 9.510,03- Klägerin zu 18) EUR 6.340,02- Klägerin zu 19) EUR 15.850,05 - Kläger zu 20) EUR 25.306,55- Kläger zu 21) EUR 63.400,20- Kläger zu 22) EUR 89.054,79- Kläger zu 23) EUR 32.932,53- Kläger zu 24) EUR 31.700,10- Kläger zu 25) EUR 22.241,20- Kläger zu 26) EUR 32.932,53jeweils zuzüglich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit Rechtshängigkeit zu zahlen, 2. die Beklagten ferner gesamtschuldnerisch zu verurteilen, anden Kläger zu 1) 8.987,75 EUR zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen hieraus seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 16 O 209/09,- den Kläger zu 5) 6.529,45 EUR zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen,- die Klägerin zu 6) 3.135,83 EUR zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 16 O 53/10/OLG Hamm, AZ: I-8 U 115/11,- Kläger zu 7) 4.848,83 EUR zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 16 O 145/10/OLG Hamm, AZ: I-8 U 112/11,- Kläger zu 8) 899, 40 EUR zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 10 O 38/10,- Kläger zu 10) 837, 52 EUR zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 10 O 99/10,- Kläger zu 11) 837, 52 EUR zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 10 O 36/10,- Kläger zu 12) 2.285,70 EUR zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 20 O 11/10/OLG Hamm, AZ: I-8 U 140/11,- Kläger zu 13) 1.282,11 zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Amtsgericht Dortmund, AZ: 414 C 5471/10/ LG Dortmund, AZ: 16 S 4/11,- Kläger zu 15) 791, 86 EUR zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Amtsgericht Dortmund, AZ: 414 C 5472/10/LG Dortmund, AZ: 16 S 2/11,- Kläger zu 16) 1.241,86 EUR zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Amtsgericht Dortmund, AZ: 409 C 2037/10/LG Dortmund, AZ: 16 S 8/10,- Klägerin zu 17) 2.240,36 EUR zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Amtsgericht Freiburg, AZ: 11 C 1527/10/LG Freiburg, AZ: 12 S 1/11,- Klägerin zu 18) 1.823,14 zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Amtsgericht Freiburg, AZ: 10 C 1526/10/LG Freiburg, AZ: 12 S 2/11,- Klägerin zu 19) 603, 93 EUR zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor Landgericht Dortmund, AZ: 10 O 41/10,- Kläger zu 21) 1.182,74 EUR zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 10 O 45/10,- Kläger zu 23) 3.135,83 EUR zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 16 O 119/10/OLG Hamm, AZ I-8 U 110/11,- Kläger zu 24) 837, 52 zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 10 O 42/10,zu zahlen, 3. die Beklagten ferner zu verurteilen, gesamtschuldnerischden Kläger zu 1) von einer Verbindlichkeit in Höhe von 153.387,57 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 18.11.2009 und Verfahrenskosten gemäß Klageanträgen im Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 16 O 209/09,- Kläger zu 4) von einer Verbindlichkeit in Höhe von 3.834,69 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 12.12.2009 und Verfahrenskosten gemäß Klageanträgen im Verfahren vor dem Amtsgericht Dortmund, AZ: 409 C 2036/10/LG Dortmund, AZ 16 S 6/10,- die Klägerin zu 6) von einer Verbindlichkeit in Höhe von 12.782,30 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 12.12.2009 und Verfahrenskosten gemäß Klageanträgen im Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 16 O 53/10/OLG Hamm, AZ: I-8 U 115/11,- Kläger zu 7) von einer Verbindlichkeit in Höhe von 25.564,59 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszins seit dem 12.12.2009 und Verfahrenskosten gemäß Klageanträgen im Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 16 O 145/10/OLG Hamm, AZ: I-8 U 112/11,- Kläger zu 8) von einer Verbindlichkeit in Höhe von 14.060,53 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 12.12.2009 und Verfahrenskosten gemäß Klageanträgen im Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 10 O 38/10,- Klägerin zu 9) von einer Verbindlichkeit in Höhe von 65.672,57 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 12.12.2009 und außergerichtliche Mahnkosten in Höhe von 1.761,08 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszins seit 10.04.2010.- Kläger zu 10) von einer Verbindlichkeit in Höhe von 12.782,30 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 12.12.2009 und Verfahrenskosten gemäß Klageanträgen im Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 10 O 99/10,- Kläger zu 11) von einer Verbindlichkeit in Höhe von 12.782,30 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 12.12.2009 und Verfahrenskosten gemäß Klageanträgen im Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 10 O 36/10,- Kläger zu 12) von einer Verbindlichkeit in Höhe von 5.112,92 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 12.12.2009 und Verfahrenskosten gemäß Klageanträgen im Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 20 O 11/10/OLG Hamm, AZ: I-8 U 140/11,- Kläger zu 13) von einer Verbindlichkeit in Höhe von 3.834,69 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 12.12.2009 und Verfahrenskosten gemäß Klageanträgen im Verfahren vor dem Amtsgericht Dortmund, AZ: 414 C 5471/10/LG Dortmund, AZ 16 S 4/10,- Kläger zu 15) von einer Verbindlichkeit in Höhe von 3.834,69 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 12.12.2009 und Verfahrenskosten gemäß Klageanträgen im Verfahren vor dem Amtsgericht Dortmund, AZ: 414 C 5472/10/LG Dortmund, AZ 16 S 2/11, - Kläger zu 16) von einer Verbindlichkeit in Höhe von 2.556,45 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 12.12.2009 und Verfahrenskosten gemäß Klageanträgen im Verfahren vor dem Amtsgericht Dortmund, AZ: 409 C 2037/10/LG Dortmund, AZ 16 S 8/10,- Klägerin zu 17) von einer Verbindlichkeit in Höhe von 3.834,69 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 12.12.2009 und Verfahrenskosten gemäß Klageanträgen im Verfahren vor dem Amtsgericht Freiburg, AZ: 11 C 1527/10/LG Freiburg, AZ 12 S 1/11,- Klägerin zu 18) von einer Verbindlichkeit in Höhe von 2.556,46 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 12.12.2009 und Verfahrenskosten gemäß Klageanträgen im Verfahren vor dem Amtsgericht Freiburg, AZ: 10 C 1526/10/LG Freiburg, AZ 12 S 2/11,- Klägerin zu 19) von einer Verbindlichkeit in Höhe von 6.391,15 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 12.12.2009 und Verfahrenskosten gemäß Klageanträgen im Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 10 O 41/10,- Kläger zu 21) von einer Verbindlichkeit in Höhe von 25.564,59 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 12.12.2009 und Verfahrenskosten gemäß Klageanträgen im Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 10 O 45/10,- Kläger zu 23) von einer Verbindlichkeit in Höhe von 12.782,30 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 12.12.2009 und Verfahrenskosten gemäß Klageanträgen im Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 16 O 119/10 OLG Hamm, AZ: I-8 U 110/11,- Kläger zu 24) von einer Verbindlichkeit in Höhe von 12.782,30 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 12.12.2009 und Verfahrenskosten gemäß Klageanträgen im Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 10 O 42/10,- den Klägern zu 26) in Höhe von 12.782,30 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.12.2009 und Verfahrenskosten gemäß Klageanträgen im Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 16 O 55/10,gegenüber der E 28 KG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund, HRA ##### freizustellen.
  • LG Dortmund, 18.10.2007 - 4 O 226/06

    Schadensersatzanspruch gegen die Initiatoren, Prospektverantwortlichen und

    Auszug aus LG Dortmund, 19.11.2014 - 10 O 96/12
    reichen aus, wobei die letztgenannte Formulierung wortgleich dem Sachverhalt des Urteils des Landgerichts Dortmund vom 18.10.2007, AZ: 4 O 226/06 -siehe juris TZ 158 - zugrundelag, welches der vorgenannten Entscheidung des BGH vom 09.11.2009 vorausging.
  • LG Koblenz, 12.10.2011 - 16 O 145/10

    Beweislast für Beratungspflichtverletzung bei Abschluss einer Kfz-Versicherung

    Auszug aus LG Dortmund, 19.11.2014 - 10 O 96/12
    Die Kläger beantragen (hinsichtlich der Klageanträge zu 1. Und 3.mit den weiter unten aufgeführten Änderungen), 1. die Beklagten zu verurteilen, gesamtschuldnerisch anden Kläger zu 1) EUR 380, 401,16- Kläger zu 2) EUR 17.744,18- Kläger zu 3) EUR 13.714,45- Kläger zu 4) EUR 9.510,03- Kläger zu 5) EUR 22.834,40- die Klägerin zu 6) EUR 31.700,10- Kläger zu 7) EUR 59.565,51- Kläger zu 8) EUR 36.225,77- Klägerin zu 9) EUR 158.500,49- Kläger zu 10) EUR 31.700,10- Kläger zu 11) EUR 31.700,10- Kläger zu 12) EUR 12.680,04- Kläger zu 13) EUR 9.510,03- Kläger zu 14) EUR 13.344,72- Kläger zu 15) EUR 9.510,03- Kläger zu 16) EUR 6.340,02- Klägerin zu 17) EUR 9.510,03- Klägerin zu 18) EUR 6.340,02- Klägerin zu 19) EUR 15.850,05 - Kläger zu 20) EUR 25.306,55- Kläger zu 21) EUR 63.400,20- Kläger zu 22) EUR 89.054,79- Kläger zu 23) EUR 32.932,53- Kläger zu 24) EUR 31.700,10- Kläger zu 25) EUR 22.241,20- Kläger zu 26) EUR 32.932,53jeweils zuzüglich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit Rechtshängigkeit zu zahlen, 2. die Beklagten ferner gesamtschuldnerisch zu verurteilen, anden Kläger zu 1) 8.987,75 EUR zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen hieraus seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 16 O 209/09,- den Kläger zu 5) 6.529,45 EUR zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen,- die Klägerin zu 6) 3.135,83 EUR zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 16 O 53/10/OLG Hamm, AZ: I-8 U 115/11,- Kläger zu 7) 4.848,83 EUR zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 16 O 145/10/OLG Hamm, AZ: I-8 U 112/11,- Kläger zu 8) 899, 40 EUR zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 10 O 38/10,- Kläger zu 10) 837, 52 EUR zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 10 O 99/10,- Kläger zu 11) 837, 52 EUR zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 10 O 36/10,- Kläger zu 12) 2.285,70 EUR zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 20 O 11/10/OLG Hamm, AZ: I-8 U 140/11,- Kläger zu 13) 1.282,11 zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Amtsgericht Dortmund, AZ: 414 C 5471/10/ LG Dortmund, AZ: 16 S 4/11,- Kläger zu 15) 791, 86 EUR zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Amtsgericht Dortmund, AZ: 414 C 5472/10/LG Dortmund, AZ: 16 S 2/11,- Kläger zu 16) 1.241,86 EUR zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Amtsgericht Dortmund, AZ: 409 C 2037/10/LG Dortmund, AZ: 16 S 8/10,- Klägerin zu 17) 2.240,36 EUR zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Amtsgericht Freiburg, AZ: 11 C 1527/10/LG Freiburg, AZ: 12 S 1/11,- Klägerin zu 18) 1.823,14 zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Amtsgericht Freiburg, AZ: 10 C 1526/10/LG Freiburg, AZ: 12 S 2/11,- Klägerin zu 19) 603, 93 EUR zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor Landgericht Dortmund, AZ: 10 O 41/10,- Kläger zu 21) 1.182,74 EUR zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 10 O 45/10,- Kläger zu 23) 3.135,83 EUR zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 16 O 119/10/OLG Hamm, AZ I-8 U 110/11,- Kläger zu 24) 837, 52 zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 10 O 42/10,zu zahlen, 3. die Beklagten ferner zu verurteilen, gesamtschuldnerischden Kläger zu 1) von einer Verbindlichkeit in Höhe von 153.387,57 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 18.11.2009 und Verfahrenskosten gemäß Klageanträgen im Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 16 O 209/09,- Kläger zu 4) von einer Verbindlichkeit in Höhe von 3.834,69 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 12.12.2009 und Verfahrenskosten gemäß Klageanträgen im Verfahren vor dem Amtsgericht Dortmund, AZ: 409 C 2036/10/LG Dortmund, AZ 16 S 6/10,- die Klägerin zu 6) von einer Verbindlichkeit in Höhe von 12.782,30 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 12.12.2009 und Verfahrenskosten gemäß Klageanträgen im Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 16 O 53/10/OLG Hamm, AZ: I-8 U 115/11,- Kläger zu 7) von einer Verbindlichkeit in Höhe von 25.564,59 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszins seit dem 12.12.2009 und Verfahrenskosten gemäß Klageanträgen im Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 16 O 145/10/OLG Hamm, AZ: I-8 U 112/11,- Kläger zu 8) von einer Verbindlichkeit in Höhe von 14.060,53 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 12.12.2009 und Verfahrenskosten gemäß Klageanträgen im Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 10 O 38/10,- Klägerin zu 9) von einer Verbindlichkeit in Höhe von 65.672,57 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 12.12.2009 und außergerichtliche Mahnkosten in Höhe von 1.761,08 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszins seit 10.04.2010.- Kläger zu 10) von einer Verbindlichkeit in Höhe von 12.782,30 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 12.12.2009 und Verfahrenskosten gemäß Klageanträgen im Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 10 O 99/10,- Kläger zu 11) von einer Verbindlichkeit in Höhe von 12.782,30 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 12.12.2009 und Verfahrenskosten gemäß Klageanträgen im Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 10 O 36/10,- Kläger zu 12) von einer Verbindlichkeit in Höhe von 5.112,92 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 12.12.2009 und Verfahrenskosten gemäß Klageanträgen im Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 20 O 11/10/OLG Hamm, AZ: I-8 U 140/11,- Kläger zu 13) von einer Verbindlichkeit in Höhe von 3.834,69 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 12.12.2009 und Verfahrenskosten gemäß Klageanträgen im Verfahren vor dem Amtsgericht Dortmund, AZ: 414 C 5471/10/LG Dortmund, AZ 16 S 4/10,- Kläger zu 15) von einer Verbindlichkeit in Höhe von 3.834,69 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 12.12.2009 und Verfahrenskosten gemäß Klageanträgen im Verfahren vor dem Amtsgericht Dortmund, AZ: 414 C 5472/10/LG Dortmund, AZ 16 S 2/11, - Kläger zu 16) von einer Verbindlichkeit in Höhe von 2.556,45 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 12.12.2009 und Verfahrenskosten gemäß Klageanträgen im Verfahren vor dem Amtsgericht Dortmund, AZ: 409 C 2037/10/LG Dortmund, AZ 16 S 8/10,- Klägerin zu 17) von einer Verbindlichkeit in Höhe von 3.834,69 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 12.12.2009 und Verfahrenskosten gemäß Klageanträgen im Verfahren vor dem Amtsgericht Freiburg, AZ: 11 C 1527/10/LG Freiburg, AZ 12 S 1/11,- Klägerin zu 18) von einer Verbindlichkeit in Höhe von 2.556,46 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 12.12.2009 und Verfahrenskosten gemäß Klageanträgen im Verfahren vor dem Amtsgericht Freiburg, AZ: 10 C 1526/10/LG Freiburg, AZ 12 S 2/11,- Klägerin zu 19) von einer Verbindlichkeit in Höhe von 6.391,15 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 12.12.2009 und Verfahrenskosten gemäß Klageanträgen im Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 10 O 41/10,- Kläger zu 21) von einer Verbindlichkeit in Höhe von 25.564,59 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 12.12.2009 und Verfahrenskosten gemäß Klageanträgen im Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 10 O 45/10,- Kläger zu 23) von einer Verbindlichkeit in Höhe von 12.782,30 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 12.12.2009 und Verfahrenskosten gemäß Klageanträgen im Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 16 O 119/10 OLG Hamm, AZ: I-8 U 110/11,- Kläger zu 24) von einer Verbindlichkeit in Höhe von 12.782,30 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 12.12.2009 und Verfahrenskosten gemäß Klageanträgen im Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 10 O 42/10,- den Klägern zu 26) in Höhe von 12.782,30 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.12.2009 und Verfahrenskosten gemäß Klageanträgen im Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 16 O 55/10,gegenüber der E 28 KG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund, HRA ##### freizustellen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.07.2011 - 12 S 2.11

    Mazedonien; visumsfreier Besuchsaufenthalt; Kindernachzug; (keine) alleinige

    Auszug aus LG Dortmund, 19.11.2014 - 10 O 96/12
    Die Kläger beantragen (hinsichtlich der Klageanträge zu 1. Und 3.mit den weiter unten aufgeführten Änderungen), 1. die Beklagten zu verurteilen, gesamtschuldnerisch anden Kläger zu 1) EUR 380, 401,16- Kläger zu 2) EUR 17.744,18- Kläger zu 3) EUR 13.714,45- Kläger zu 4) EUR 9.510,03- Kläger zu 5) EUR 22.834,40- die Klägerin zu 6) EUR 31.700,10- Kläger zu 7) EUR 59.565,51- Kläger zu 8) EUR 36.225,77- Klägerin zu 9) EUR 158.500,49- Kläger zu 10) EUR 31.700,10- Kläger zu 11) EUR 31.700,10- Kläger zu 12) EUR 12.680,04- Kläger zu 13) EUR 9.510,03- Kläger zu 14) EUR 13.344,72- Kläger zu 15) EUR 9.510,03- Kläger zu 16) EUR 6.340,02- Klägerin zu 17) EUR 9.510,03- Klägerin zu 18) EUR 6.340,02- Klägerin zu 19) EUR 15.850,05 - Kläger zu 20) EUR 25.306,55- Kläger zu 21) EUR 63.400,20- Kläger zu 22) EUR 89.054,79- Kläger zu 23) EUR 32.932,53- Kläger zu 24) EUR 31.700,10- Kläger zu 25) EUR 22.241,20- Kläger zu 26) EUR 32.932,53jeweils zuzüglich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit Rechtshängigkeit zu zahlen, 2. die Beklagten ferner gesamtschuldnerisch zu verurteilen, anden Kläger zu 1) 8.987,75 EUR zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen hieraus seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 16 O 209/09,- den Kläger zu 5) 6.529,45 EUR zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen,- die Klägerin zu 6) 3.135,83 EUR zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 16 O 53/10/OLG Hamm, AZ: I-8 U 115/11,- Kläger zu 7) 4.848,83 EUR zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 16 O 145/10/OLG Hamm, AZ: I-8 U 112/11,- Kläger zu 8) 899, 40 EUR zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 10 O 38/10,- Kläger zu 10) 837, 52 EUR zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 10 O 99/10,- Kläger zu 11) 837, 52 EUR zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 10 O 36/10,- Kläger zu 12) 2.285,70 EUR zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 20 O 11/10/OLG Hamm, AZ: I-8 U 140/11,- Kläger zu 13) 1.282,11 zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Amtsgericht Dortmund, AZ: 414 C 5471/10/ LG Dortmund, AZ: 16 S 4/11,- Kläger zu 15) 791, 86 EUR zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Amtsgericht Dortmund, AZ: 414 C 5472/10/LG Dortmund, AZ: 16 S 2/11,- Kläger zu 16) 1.241,86 EUR zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Amtsgericht Dortmund, AZ: 409 C 2037/10/LG Dortmund, AZ: 16 S 8/10,- Klägerin zu 17) 2.240,36 EUR zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Amtsgericht Freiburg, AZ: 11 C 1527/10/LG Freiburg, AZ: 12 S 1/11,- Klägerin zu 18) 1.823,14 zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Amtsgericht Freiburg, AZ: 10 C 1526/10/LG Freiburg, AZ: 12 S 2/11,- Klägerin zu 19) 603, 93 EUR zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor Landgericht Dortmund, AZ: 10 O 41/10,- Kläger zu 21) 1.182,74 EUR zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 10 O 45/10,- Kläger zu 23) 3.135,83 EUR zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 16 O 119/10/OLG Hamm, AZ I-8 U 110/11,- Kläger zu 24) 837, 52 zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegende Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung möglicher Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 10 O 42/10,zu zahlen, 3. die Beklagten ferner zu verurteilen, gesamtschuldnerischden Kläger zu 1) von einer Verbindlichkeit in Höhe von 153.387,57 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 18.11.2009 und Verfahrenskosten gemäß Klageanträgen im Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 16 O 209/09,- Kläger zu 4) von einer Verbindlichkeit in Höhe von 3.834,69 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 12.12.2009 und Verfahrenskosten gemäß Klageanträgen im Verfahren vor dem Amtsgericht Dortmund, AZ: 409 C 2036/10/LG Dortmund, AZ 16 S 6/10,- die Klägerin zu 6) von einer Verbindlichkeit in Höhe von 12.782,30 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 12.12.2009 und Verfahrenskosten gemäß Klageanträgen im Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 16 O 53/10/OLG Hamm, AZ: I-8 U 115/11,- Kläger zu 7) von einer Verbindlichkeit in Höhe von 25.564,59 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszins seit dem 12.12.2009 und Verfahrenskosten gemäß Klageanträgen im Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 16 O 145/10/OLG Hamm, AZ: I-8 U 112/11,- Kläger zu 8) von einer Verbindlichkeit in Höhe von 14.060,53 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 12.12.2009 und Verfahrenskosten gemäß Klageanträgen im Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 10 O 38/10,- Klägerin zu 9) von einer Verbindlichkeit in Höhe von 65.672,57 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 12.12.2009 und außergerichtliche Mahnkosten in Höhe von 1.761,08 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszins seit 10.04.2010.- Kläger zu 10) von einer Verbindlichkeit in Höhe von 12.782,30 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 12.12.2009 und Verfahrenskosten gemäß Klageanträgen im Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 10 O 99/10,- Kläger zu 11) von einer Verbindlichkeit in Höhe von 12.782,30 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 12.12.2009 und Verfahrenskosten gemäß Klageanträgen im Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 10 O 36/10,- Kläger zu 12) von einer Verbindlichkeit in Höhe von 5.112,92 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 12.12.2009 und Verfahrenskosten gemäß Klageanträgen im Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 20 O 11/10/OLG Hamm, AZ: I-8 U 140/11,- Kläger zu 13) von einer Verbindlichkeit in Höhe von 3.834,69 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 12.12.2009 und Verfahrenskosten gemäß Klageanträgen im Verfahren vor dem Amtsgericht Dortmund, AZ: 414 C 5471/10/LG Dortmund, AZ 16 S 4/10,- Kläger zu 15) von einer Verbindlichkeit in Höhe von 3.834,69 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 12.12.2009 und Verfahrenskosten gemäß Klageanträgen im Verfahren vor dem Amtsgericht Dortmund, AZ: 414 C 5472/10/LG Dortmund, AZ 16 S 2/11, - Kläger zu 16) von einer Verbindlichkeit in Höhe von 2.556,45 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 12.12.2009 und Verfahrenskosten gemäß Klageanträgen im Verfahren vor dem Amtsgericht Dortmund, AZ: 409 C 2037/10/LG Dortmund, AZ 16 S 8/10,- Klägerin zu 17) von einer Verbindlichkeit in Höhe von 3.834,69 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 12.12.2009 und Verfahrenskosten gemäß Klageanträgen im Verfahren vor dem Amtsgericht Freiburg, AZ: 11 C 1527/10/LG Freiburg, AZ 12 S 1/11,- Klägerin zu 18) von einer Verbindlichkeit in Höhe von 2.556,46 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 12.12.2009 und Verfahrenskosten gemäß Klageanträgen im Verfahren vor dem Amtsgericht Freiburg, AZ: 10 C 1526/10/LG Freiburg, AZ 12 S 2/11,- Klägerin zu 19) von einer Verbindlichkeit in Höhe von 6.391,15 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 12.12.2009 und Verfahrenskosten gemäß Klageanträgen im Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 10 O 41/10,- Kläger zu 21) von einer Verbindlichkeit in Höhe von 25.564,59 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 12.12.2009 und Verfahrenskosten gemäß Klageanträgen im Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 10 O 45/10,- Kläger zu 23) von einer Verbindlichkeit in Höhe von 12.782,30 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 12.12.2009 und Verfahrenskosten gemäß Klageanträgen im Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 16 O 119/10 OLG Hamm, AZ: I-8 U 110/11,- Kläger zu 24) von einer Verbindlichkeit in Höhe von 12.782,30 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 12.12.2009 und Verfahrenskosten gemäß Klageanträgen im Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 10 O 42/10,- den Klägern zu 26) in Höhe von 12.782,30 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.12.2009 und Verfahrenskosten gemäß Klageanträgen im Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, AZ: 16 O 55/10,gegenüber der E 28 KG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund, HRA ##### freizustellen.
  • OLG Hamm, 13.08.2015 - 34 U 5/15

    Anforderungen an die Aufklärung eines Kapitalanlageinteressenten über das Risiko

    Die Berufung der Kläger gegen das am 19.11.2014 verkündete Urteil des Landgerichts Dortmund (10 O 96/12) wird zurückgewiesen.
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