Rechtsprechung
   LG Dortmund, 19.11.2018 - 31 KLs 78/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,67656
LG Dortmund, 19.11.2018 - 31 KLs 78/15 (https://dejure.org/2018,67656)
LG Dortmund, Entscheidung vom 19.11.2018 - 31 KLs 78/15 (https://dejure.org/2018,67656)
LG Dortmund, Entscheidung vom 19. November 2018 - 31 KLs 78/15 (https://dejure.org/2018,67656)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,67656) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • nrw.de PDF (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Anklage gegen Dortmunder Gynäkologen zugelassen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus LG Dortmund, 19.11.2018 - 31 KLs 78/15
    Der der Umstand, dass die Taten derart lange zurück liegen, mindert den Strafanspruch des Staates (vgl. hierzu etwa BGH NJW 2008, 860 (865)).

    Der Abschluss des Strafverfahrens ist im gegebenen Fall rechtsstaatswidrig derart verzögert worden, dass dies bei der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs unter näherer Bestimmung des Ausmaßes zu berücksichtigen war (vgl. hierzu etwa BGH NJW 2008, 860 mwN; BVerfG NStZ 2006, 680).

    Diese Entschädigung hatte demgemäß zu erfolgen, dass ein bezifferter Teil der verhängten Strafe als vollstreckt zu erklären war (sog. Vollstreckungslösung, vgl. hierzu BGH NJW 2008, 860 (865); Beschl. v. 27.11.2013, 2 StR 482/13, BeckRS 2014, 00505; kritisch etwa Stree/Kinzig, a.a.O., § 46 Rn. 57g mwN).

  • BGH, 01.12.2011 - 3 StR 318/11

    Ausschluss des Angeklagten (Abwesenheit bei Entscheidung über die Entlassung

    Auszug aus LG Dortmund, 19.11.2018 - 31 KLs 78/15
    Das Merkmal des "Anvertrautseins" setzt dabei weder das Vorliegen einer rechtsgeschäftlichen Beziehung zwischen Täter und Opfer voraus, noch kommt es darauf an, ob das Verhältnis auf Initiative des Patienten, Täters oder eines Dritten begründet wurde (vgl. BGH, Urt. v. 01.12.2011, 3 StR 318/11, juris, Rn. 9ff.).

    Bisher liegt erkennbar kaum Rechtsprechung zu der Frage vor, ob der Tatbestand des § 174c StGB bzw. der Tatbestand des Anvertrautseins auch Vorsorgeuntersuchungen beinhaltet.Der Bundesgerichtshof hat sich hierzu nur insoweit geäußert, als er in einer Entscheidung aus dem Jahr 2011 (Urt. v. 01.12.2011, a.a.O., Rn. 9ff.) ausgeführt hat, dass es für die Verwirklichung des Merkmales der Anvertrautheit bzw. zur Erfüllung des Tatbestandes gemäß § 174c Abs. 1 StGB jedenfalls unerheblich sei, ob die entsprechenden Tätigkeiten innerhalb von geschlossenen Einrichtungen, in der ambulanten Versorgung oder im Rahmen häuslicher Betreuung vorgenommen werden und ob tatsächlich eine behandlungsbedürftige Krankheit vorliege, sofern die betroffene Person subjektiv eine Behandlungs- oder Beratungsbedürftigkeit empfinde.

    Entscheidend ist letztlich, dass die Patientinnen eine fürsorgerische Tätigkeit des Behandlers entgegennehmen wollen und sich aus diesem Grunde dessen Zugriff ausliefern (vgl. hierzu die ähnliche Argumentation des BGH in oben dargelegter Konstellation; Urt. v. 01.12.2011, a.a.O., Rn. 11).

  • BGH, 27.11.2013 - 2 StR 482/13

    Unzureichende Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verzögerung des Verfahrens

    Auszug aus LG Dortmund, 19.11.2018 - 31 KLs 78/15
    Diese Entschädigung hatte demgemäß zu erfolgen, dass ein bezifferter Teil der verhängten Strafe als vollstreckt zu erklären war (sog. Vollstreckungslösung, vgl. hierzu BGH NJW 2008, 860 (865); Beschl. v. 27.11.2013, 2 StR 482/13, BeckRS 2014, 00505; kritisch etwa Stree/Kinzig, a.a.O., § 46 Rn. 57g mwN).
  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvR 750/06

    (Keine) Berücksichtigung rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung bei der

    Auszug aus LG Dortmund, 19.11.2018 - 31 KLs 78/15
    Der Abschluss des Strafverfahrens ist im gegebenen Fall rechtsstaatswidrig derart verzögert worden, dass dies bei der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs unter näherer Bestimmung des Ausmaßes zu berücksichtigen war (vgl. hierzu etwa BGH NJW 2008, 860 mwN; BVerfG NStZ 2006, 680).
  • BGH, 05.08.1975 - 1 StR 356/75

    Verschreibung von Betäubungsmitteln ohne ärztliche Begründung, fortgesetzter

    Auszug aus LG Dortmund, 19.11.2018 - 31 KLs 78/15
    Das Erfordernis der Verhängung ist dabei unabhängig von den verwaltungs- / berufsrechtlichen Konsequenzen, wie dem Ruhen oder dem Entzug der Approbation, zu beurteilen (vgl. BGH NJW 1975, 2249).
  • BGH, 25.10.2005 - 4 StR 139/05

    Recht auf Verfahrensbescheunigung (Beschleunigungsgebot; Prüfung auf eine

    Auszug aus LG Dortmund, 19.11.2018 - 31 KLs 78/15
    Als Fristbeginn ist derjenige Zeitpunkt anzunehmen, zu dem der Beschuldigte von den Ermittlungen gegen ihn in Kenntnis gesetzt wurde (vgl. etwa BGH NStZ-RR 2006, 50).
  • BGH, 04.06.1985 - 2 StR 127/85

    Grenze der Strafzumessung in neuer Tatsachenverhandlung nach beiderseits

    Auszug aus LG Dortmund, 19.11.2018 - 31 KLs 78/15
    Als besonderer Gesichtspunkt war maßgeblich zu berücksichtigen, dass die Dauer des Verfahrens als überlang einzuordnen war (vgl. hierzu die Ausführungen unter V.4.; BGH NJW 1986, 332).
  • LG Düsseldorf, 05.12.2017 - 1 Ks 11/17
    Auszug aus LG Dortmund, 19.11.2018 - 31 KLs 78/15
    Dies ist von dem Angeklagten auch gerügt worden (vgl. zu diesem Erfordernis etwa LG Düsseldorf NStZ 2018, 623).
  • BGH, 02.03.2011 - 2 StR 550/10

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gewicht der

    Auszug aus LG Dortmund, 19.11.2018 - 31 KLs 78/15
    Nicht eingerechnet werden die Zeiträume, die bei zeitlich angemessener Verfahrensgestaltung beansprucht werden durften (vgl. BGH NStZ-RR 2011, 240; Fischer, a.a.O., § 47 Rn. 122).
  • VG München, 31.03.2009 - M 16 K 08.4603

    Unwürdigkeit wegen berufsbezogener Straftat; partielles strafgerichtliches

    Auszug aus LG Dortmund, 19.11.2018 - 31 KLs 78/15
    Im Umkehrschluss ist auch die Ärztekammer in ihrer Entscheidung nicht an die strafrechtlichen Ausführungen des Strafgerichts gebunden, sondern hat, jedenfalls soweit noch ein sogenannter berufsrechtlicher Überhang besteht, also neben einem verhangenen Berufsverbot noch berufsrechtliche Einschränkungen erforderlich erscheinen, vielmehr eine eigene Beurteilung vorzunehmen (vgl. etwa VG München, Urt. v. 31.3.2009, M 16 K 08.4603, BeckRS 2009, 48473; OVG NRW NJW 2004, 2034; Hanack, in: LK-StGB, 12. Aufl., § 70 Rn. 90f.; a. A. BVerwG NJW 1963, 875).
  • BVerwG, 14.02.1963 - I C 98.62

    Bindung der Verwaltungsbehörde durch eine von einem Strafgericht gegen einen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2003 - 13 B 1944/03

    Widerruf der Approbation gegen einen Arzt wegen eines Strafverfahrens;

  • BGH, 05.10.2001 - 2 StR 261/01

    Begriff der Tat im prozessualen Sinne (Abtrennung von Verfahrensteilen; Pflicht

  • LG Frankenthal, 11.11.2013 - 5221 Js 25913/11

    Gynäkologe fotografierte Patientinnen: Frauenarzt wegen Intimbildern zu drei

  • VG Arnsberg, 06.12.2012 - 7 L 790/12

    Prüfung des Vorliegens von Verfahrensfehlern i.R.d. Anordnung des Ruhens einer

    Auch wenn die Ermittlungen im Strafverfahren noch nicht abgeschlossen sind und weder die Bezirksregierung noch das erkennende Gericht bislang die in der Praxis des Antragstellers vorgefundenen Foto- und Filmdateien eingesehen hat, spricht aufgrund der in der Akte der Staatsanwaltschaft Dortmund 161 Js 82/12 enthaltenen Unterlagen alles dafür, dass der Antragsteller in mindestens sechs Fällen im Jahr 2010 Filmaufnahmen von Patientinnen während der gynäkologischen Untersuchung ohne ihr Wissen und ihre Einwilligung gemacht hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht