Rechtsprechung
LG Dortmund, 19.12.2013 - 2 O 315/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Fortführung einer Krankheitskostenversicherung im Notlagentarif; Versicherungsprämie aus einer Krankheitskostenversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine Fortführung einer Krankheitskostenversicherung im Notlagentarif bei Kündigung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Fortführung einer Krankheitskostenversicherung im Notlagentarif bei Kündigung
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- Drs-Bund, 08.05.2013 - BT-Drs 17/13402
Auszug aus LG Dortmund, 19.12.2013 - 2 O 315/13
Die Bundesregierung hat daraufhin die Prüfung von Maßnahmen zugesagt, um das Problem bereits bestehender Beitragsschulden in der gesetzlichen und in der privaten Krankenversicherung anzugehen (Bundestagsdrucksache 17/13402 zu Artikel 2), ohne dass allerdings die von der Beklagten eingeforderte Gleichstellung in die Neufassung des § 193 VVG Eingang gefunden hätte.
- LG Nürnberg-Fürth, 28.12.2015 - 8 O 5771/15
Prämienrückstände aus einer Krankheitskostenversicherung
Diese Rückwirkungsfiktion gilt nach zutreffender - wenngleich umstrittener - Ansicht auch für den Fall, dass der Versicherungsvertrag zum maßgeblichen Stichtag 01.08.2013 bereits beendet war (so OLG Köln r+s 2015, 454; vgl. auch KG r+s 2015, 144 m. abl. Anm. Mandler VersR 2015, 818; a.A. LG Dortmund r+s 2014, 85;… LG Berlin r+s 2015, 202, zustimmend Muschner in Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG 3. Aufl. Art. 7 EGVVG Rn. 4). - OLG Hamm, 15.07.2015 - 20 U 234/14
Ansprüche einer privaten Krankheitskostenversicherung auf Zahlung der Prämien in …
Jedoch ergibt sich aus der Gesetzesbegründung zur Neufassung von Art. 7 EGVVG und den dort angesprochenen Gesamtumständen, dass der Gesetzgeber nur die Beitragsschuldner im Blick hatte, deren Verträge bei Inkrafttreten der Regelung noch fortbestanden / (LG Dortmund, Urteil vom 19.12.2013 - Az. 2 O 315/13 - Rn. 12, juris; LG Berlin, Urteil vom 15.01.2015 - 23 S 2/14, r + s 2015, 202). - LG Berlin, 15.01.2015 - 23 S 2/14
Prämienanspruch einer Krankenversicherung: Voraussetzungen für eine rückwirkende …
Dass eine rückwirkende Versicherung im Notlagentarif nur in Betracht kommt, wenn zum 1. August 2013 das Versicherungsverhältnis andauert, folgt auch aus der Informationspflicht des Versicherers gemäß Art. 7 Satz 7 EGVVG, § 193 Abs. 8 VVG, wonach der Versicherer den Versicherungsnehmer auch über die Höhe der künftig zu zahlenden Prämie hinzuweisen hat (LG Dortmund, Urteil vom 19. Dezember 2013 - 2 O 315/13, RuS 2014, 85, juris: Rz. 12, mit zust. Anm. Schubach, juris-PR-VersR 2/2014 Anm. 4; Mandler, VersR 2014, 167, 170, unter III 2a).Aus der Gesetzesbegründung (Bundestagsdrucksache 17/13079 und 17/13402) folgt nur, dass dem Gesetzgeber zumindest für die gesetzliche Krankenversicherung die Ungleichbehandlung zwischen Alt- und Neuschuldnern bekannt war, aber insofern nur eine zukünftige Prüfung in Aussicht genommen wurde (LG Dortmund, Urteil vom 19. Dezember 2013 - 2 O 315/13, RuS 2014, 85, juris: Rz. 12).
- LG Essen, 29.01.2015 - 10 S 325/14
Geltendmachung von Ansprüchen aus einem privaten Krankenversicherungsvertrag
Soweit zur Begründung der Gegenauffassung (soweit ersichtlich nur LG Dortmund, Urteil vom 19.12.2013, 2 O 315/13) darauf verwiesen wird, dass ein Erfordernis einer Fortdauer der Ruhendstellung bis zum 01.08.2013 daraus ersichtlich werde, dass der Gesetzgeber in § 193 VIII VVG eine Belehrungspflicht hinsichtlich der zukünftigen Prämienhöhe und die Folgen für die Anrechnung der Altersrückstellung geregelt habe, die nur bei einer Fortdauer des Vertrages überhaupt Sinn ergebe, überzeugt dieses Argument nicht.