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LG Dortmund, 20.01.2022 - 9 T 6/22 |
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- LG Wuppertal, 15.04.2002 - 6 T 204/02
Festsetzung der Treuhändervergütung
Auszug aus LG Dortmund, 20.01.2022 - 9 T 6/22
Da § 64 Abs. 3 S. 1 InsO keine sofortige Beschwerde der Staatskasse vorsieht, steht dieser anders als bei der Stundung der Verfahrenskosten nach den §§ 4a ff. InsO gegen die Festsetzung der Vergütung des Treuhänders keine Beschwerdemöglichkeit zur Verfügung ( LG Wuppertal BeckRS 2002, 16925; AG Dresden ZIP 2003, 414;… Blersch/Goetsch/Haas, Berliner Kommentar Insolvenzrecht, § 64 Rn. 19;… Schmidt, Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 9. Auflage, § 64 Rn. 73;… Wimmer, Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung, 9. Auflage, § 63 Rn. 49;… Stephan, Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung, 4. Auflage, § 63 Rn. 69 ). - AG Dresden, 30.01.2003 - 556 IN 2002/01
Erinnerung gegen einen Vorschussfestsetzungsbeschluss im Rahmen eines …
Auszug aus LG Dortmund, 20.01.2022 - 9 T 6/22
Da § 64 Abs. 3 S. 1 InsO keine sofortige Beschwerde der Staatskasse vorsieht, steht dieser anders als bei der Stundung der Verfahrenskosten nach den §§ 4a ff. InsO gegen die Festsetzung der Vergütung des Treuhänders keine Beschwerdemöglichkeit zur Verfügung ( LG Wuppertal BeckRS 2002, 16925; AG Dresden ZIP 2003, 414;… Blersch/Goetsch/Haas, Berliner Kommentar Insolvenzrecht, § 64 Rn. 19;… Schmidt, Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 9. Auflage, § 64 Rn. 73;… Wimmer, Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung, 9. Auflage, § 63 Rn. 49;… Stephan, Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung, 4. Auflage, § 63 Rn. 69 ).