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   LG Dortmund, 20.05.2021 - 9 T 112/21   

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https://dejure.org/2021,36124
LG Dortmund, 20.05.2021 - 9 T 112/21 (https://dejure.org/2021,36124)
LG Dortmund, Entscheidung vom 20.05.2021 - 9 T 112/21 (https://dejure.org/2021,36124)
LG Dortmund, Entscheidung vom 20. Mai 2021 - 9 T 112/21 (https://dejure.org/2021,36124)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • RA Kotz

    Sachverständigenvergütung: Hinweis auf Vorschussüberschreitung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sachverständiger muss auf Vorschussüberschreitung hinweisen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 08.05.2015 - 12 U 62/14

    Begriff der erheblichen Überschreitung des Auslagenvorschusses im Sinne von § 8a

    Auszug aus LG Dortmund, 20.05.2021 - 9 T 112/21
    Erheblich im Sinne des § 8a Abs. 4 JVEG a.F. ist die Überschreitung jedenfalls dann, wenn sie mehr als 25% des Auslagenvorschusses beträgt (OLG Hamm MDR 2015, 1033).

    Das Vertretenmüssen wird nach der Systematik des § 8a JVEG a.F. vermutet, so dass es dem Sachverständigen obliegt, entlastende Umstände darzutun ( OLG Hamm MDR 2015, 1033; OLG Hamm BauR 2014, 1819 ).

    Ob sich der Sachverständige auch der vergütungsrechtlichen Folgen aus § 8a Abs. 4 JVEG a.F. bewusst war oder bewusst gewesen sein musste, kann dahinstehen, denn Bezugspunkt für ein fehlendes Vertretenmüssen ist allein die Verletzung der aus § 407a Abs. 4 S. 2 ZPO folgenden Hinweispflicht (OLG Hamm MDR 2015, 1033; OLG Hamm IBR 2015, 46).

    Die frühere Rechtsprechung, nach der die Kürzung der Vergütung des Sachverständigen unterblieb, wenn davon auszugehen war, dass es auch bei pflichtgemäßer Anzeige zu einer Fortsetzung seiner Tätigkeit gekommen wäre, ist durch die gesetzliche Regelung des § 8a Abs. 4 JVEG a.F. überholt (OLG Düsseldorf BauR 2017, 771; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Oktober 2015 - 10 W 137/15 - OLG Hamm MDR 2015, 1033; OLG Hamm IBR 2015, 46 ).

    Jedoch lässt der klare und eindeutige Wortlaut der gesetzlichen Bestimmung insoweit keinen Spielraum für eine einschränkende Auslegung (OLG Düsseldorf BauR 2017, 771; OLG Düsseldorf Beschluss vom 20. Oktober 2015 - 10 W 137/15 - OLG Hamm MDR 2015, 1033; OLG Hamm IBR 2015, 46).

    Für das Amtsgericht Dortmund bestand rechtlich auch nicht die Möglichkeit, einen die bereits entstandenen Mehrkosten deckenden Auslagenvorschuss nachzufordern (OLG Hamm MDR 2015, 1033).

  • OLG Düsseldorf, 20.10.2015 - 10 W 137/15

    Rechtsfolgen der nicht rechtzeitigen Anzeige des Sachverständigen, dass die

    Auszug aus LG Dortmund, 20.05.2021 - 9 T 112/21
    Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 8a Abs. 4 JVEG a.F. ist die Sachverständigenvergütung auf den Betrag des Auslagenvorschusses zu kappen (OLG Düsseldorf BauR 2017, 771; OLG Düsseldorf Beschluss vom 20. Oktober 2015 - 10 W 137/15 - OLG Hamm MDR 2015, 300; OLG Düsseldorf - 10 W 14/18 - Beschluss vom 25.01.2018).

    Insoweit enthält § 8a Abs. 4 JVEG a.F. bewusst auch ein pönales Element (OLG Düsseldorf Beschluss vom 20. Oktober 2015 - 10 W 137/15 - LG Heidelberg Beschluss vom 5. Februar 2016 - 3 T 4/15 - ).

    Die frühere Rechtsprechung, nach der die Kürzung der Vergütung des Sachverständigen unterblieb, wenn davon auszugehen war, dass es auch bei pflichtgemäßer Anzeige zu einer Fortsetzung seiner Tätigkeit gekommen wäre, ist durch die gesetzliche Regelung des § 8a Abs. 4 JVEG a.F. überholt (OLG Düsseldorf BauR 2017, 771; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Oktober 2015 - 10 W 137/15 - OLG Hamm MDR 2015, 1033; OLG Hamm IBR 2015, 46 ).

    Jedoch lässt der klare und eindeutige Wortlaut der gesetzlichen Bestimmung insoweit keinen Spielraum für eine einschränkende Auslegung (OLG Düsseldorf BauR 2017, 771; OLG Düsseldorf Beschluss vom 20. Oktober 2015 - 10 W 137/15 - OLG Hamm MDR 2015, 1033; OLG Hamm IBR 2015, 46).

    Der Gesetzgeber hat die Rechtsfolge der Kappung der Vergütung gerade an die nicht rechtzeitige Mitteilung der erheblichen Überschreitung des Auslagenvorschusses und nicht daran geknüpft, dass es nicht später zu einer Nachzahlung des noch fehlenden Auslagenvorschusses gekommen ist (OLG Düsseldorf Beschluss vom 20. Oktober 2015 - 10 W 137/15 - BayLSG NZS 2015, 679).

  • OLG Hamm, 14.10.2014 - 10 U 104/11

    Kürzung der Vergütung des Sachverständigen wegen Überschreitung des

    Auszug aus LG Dortmund, 20.05.2021 - 9 T 112/21
    Eine Hinweispflicht besteht auch dann, wenn sich erst im Laufe der Begutachtung herausstellt, dass die voraussichtlichen Kosten erheblich über dem angeforderten Auslagenvorschuss liegen werden (OLG Düsseldorf BauR 2017, 771; OLG Hamm IBR 2015, 46).

    Ob sich der Sachverständige auch der vergütungsrechtlichen Folgen aus § 8a Abs. 4 JVEG a.F. bewusst war oder bewusst gewesen sein musste, kann dahinstehen, denn Bezugspunkt für ein fehlendes Vertretenmüssen ist allein die Verletzung der aus § 407a Abs. 4 S. 2 ZPO folgenden Hinweispflicht (OLG Hamm MDR 2015, 1033; OLG Hamm IBR 2015, 46).

    Die frühere Rechtsprechung, nach der die Kürzung der Vergütung des Sachverständigen unterblieb, wenn davon auszugehen war, dass es auch bei pflichtgemäßer Anzeige zu einer Fortsetzung seiner Tätigkeit gekommen wäre, ist durch die gesetzliche Regelung des § 8a Abs. 4 JVEG a.F. überholt (OLG Düsseldorf BauR 2017, 771; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Oktober 2015 - 10 W 137/15 - OLG Hamm MDR 2015, 1033; OLG Hamm IBR 2015, 46 ).

    Jedoch lässt der klare und eindeutige Wortlaut der gesetzlichen Bestimmung insoweit keinen Spielraum für eine einschränkende Auslegung (OLG Düsseldorf BauR 2017, 771; OLG Düsseldorf Beschluss vom 20. Oktober 2015 - 10 W 137/15 - OLG Hamm MDR 2015, 1033; OLG Hamm IBR 2015, 46).

  • OLG Hamm, 24.07.2014 - 24 U 220/12

    Erhebliche Überschreitung des Kostenvorschusses durch den Sachverständigen;

    Auszug aus LG Dortmund, 20.05.2021 - 9 T 112/21
    Zu vertreten hat der Sachverständige jedes schuldhafte Verhalten, also Vorsatz und Fahrlässigkeit (OLG Hamm MDR 2015, 300; OLG Hamm BauR 2014, 1819 ).

    Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 8a Abs. 4 JVEG a.F. ist die Sachverständigenvergütung auf den Betrag des Auslagenvorschusses zu kappen (OLG Düsseldorf BauR 2017, 771; OLG Düsseldorf Beschluss vom 20. Oktober 2015 - 10 W 137/15 - OLG Hamm MDR 2015, 300; OLG Düsseldorf - 10 W 14/18 - Beschluss vom 25.01.2018).

  • OLG Hamm, 06.06.2014 - 11 U 153/12

    Kürzung der Vergütung des Sachverständigen wegen unterlassenen Hinweises auf die

    Auszug aus LG Dortmund, 20.05.2021 - 9 T 112/21
    Zu vertreten hat der Sachverständige jedes schuldhafte Verhalten, also Vorsatz und Fahrlässigkeit (OLG Hamm MDR 2015, 300; OLG Hamm BauR 2014, 1819 ).

    Das Vertretenmüssen wird nach der Systematik des § 8a JVEG a.F. vermutet, so dass es dem Sachverständigen obliegt, entlastende Umstände darzutun ( OLG Hamm MDR 2015, 1033; OLG Hamm BauR 2014, 1819 ).

  • OLG Düsseldorf, 25.01.2018 - 10 W 14/18

    Rechtsfolgen der Überschreitung des Auslagenvorschusses durch den

    Auszug aus LG Dortmund, 20.05.2021 - 9 T 112/21
    Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 8a Abs. 4 JVEG a.F. ist die Sachverständigenvergütung auf den Betrag des Auslagenvorschusses zu kappen (OLG Düsseldorf BauR 2017, 771; OLG Düsseldorf Beschluss vom 20. Oktober 2015 - 10 W 137/15 - OLG Hamm MDR 2015, 300; OLG Düsseldorf - 10 W 14/18 - Beschluss vom 25.01.2018).
  • LG Heidelberg, 05.02.2015 - 3 T 4/15

    Sachverständigenvergütung: Beschränkung der Vergütung auf die Höhe des

    Auszug aus LG Dortmund, 20.05.2021 - 9 T 112/21
    Insoweit enthält § 8a Abs. 4 JVEG a.F. bewusst auch ein pönales Element (OLG Düsseldorf Beschluss vom 20. Oktober 2015 - 10 W 137/15 - LG Heidelberg Beschluss vom 5. Februar 2016 - 3 T 4/15 - ).
  • OLG Brandenburg, 22.11.2021 - 12 W 33/21

    Beschwerde gegen die Vergütungsfestsetzung für ein Sachverständigengutachten;

    Vielmehr hat er die Rechtsfolge der Kappung der Vergütung gerade an die nicht rechtzeitige Mitteilung der erheblichen Überschreitung des Auslagenvorschusses und nicht daran geknüpft, dass es nicht später zu einer Nachzahlung des noch fehlenden Auslagenvorschusses gekommen ist oder gar, sofern dies nicht der Fall ist, im Rahmen einer hypothetischen Kausaliätsprüfung eine Prognose dazu erstellt werden müsste, ob der Gutachtenauftrag trotz Kostenüberschreitung weitergeführt worden wäre (so im Ergebnis auch OLG Frankfurt, Beschluss v. 15.06.2021, Az. 18 W 86/21; OLG München, Beschluss v. 30.11.2020, Az. 11 W 1205/20; OLG Stuttgart, Beschluss v. 01.09.2020, Az. 8 WF 103/20; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 28.09.2018, Az. 15 W 57/18; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 25.01.2018, Az. 10 W 14/18; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 27.03.2017, Az. L 2 SF 114/16 E; OLG Hamm, Beschluss v. 08.05.2014, Az. 12 U 62/14 und v. 14.10.2014, Az. 10 U 104/11; LG Dortmund, Beschluss v. 20.05.2021, Az. 9 T 112/21; Zöller/Greger, ZPO, 33. Aufl. 2020 § 413 Rn. 8; Schneider, JVEG, 4. Aufl. 2021; § 8a Rn. 37; Toussaint, Kostenrecht, 51. Aufl., 2021, § 8a JVEG Rn 74).
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