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   LG Dortmund, 20.07.2012 - 17 S 55/12   

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https://dejure.org/2012,50773
LG Dortmund, 20.07.2012 - 17 S 55/12 (https://dejure.org/2012,50773)
LG Dortmund, Entscheidung vom 20.07.2012 - 17 S 55/12 (https://dejure.org/2012,50773)
LG Dortmund, Entscheidung vom 20. Juli 2012 - 17 S 55/12 (https://dejure.org/2012,50773)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 02.03.2012 - V ZR 174/11

    Wohnungseigentum: Auslegung der Gemeinschaftsordnung bezüglich der Kostentragung

    Auszug aus LG Dortmund, 20.07.2012 - 17 S 55/12
    Insbesondere unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des BGH vom 2.3.2012 (NJW 2012, 1722) und eine Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 4.1.2002 (NZM 2002, 571) verteidigt die Klägerin das angefochtene Urteil.

    Entgegen der Ansicht der Klägerin hat der BGH in seiner Entscheidung vom 2.3.2012 (NJW 2012, 1722) dagegen zu der hier relevanten Frage nicht Stellung genommen.

    Auch der BGH hat hinsichtlich einer entsprechenden Regelung in der Gemeinschaftsordnung, die den Zweck verfolgt, eine einheitliche Außenansicht des Gebäudes sicherzustellen, keine Bedenken geäußert (BGH, Urteil vom 2.3.2012, V ZR 174/11, juris-Rdnr. 9).

  • OLG Düsseldorf, 04.01.2002 - 3 Wx 293/01

    Wohnungsabschlusstür als Sondereigentum- Beschlußkompetenz der

    Auszug aus LG Dortmund, 20.07.2012 - 17 S 55/12
    Insbesondere unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des BGH vom 2.3.2012 (NJW 2012, 1722) und eine Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 4.1.2002 (NZM 2002, 571) verteidigt die Klägerin das angefochtene Urteil.

    Soweit ersichtlich hat in der Rechtsprechung lediglich das OLG Düsseldorf die Auffassung vertreten, dass eine Wohnungsabschlusstür dann sondereigentumsfähig sei, wenn sie nicht für Bestand und Sicherheit erforderlich sei oder dem gemeinschaftlichen Gebrauch diene (OLG Düsseldorf ZMR 2002, 445, 446; so auch Staudinger/Rapp § 5 Rdnr. 25; i.E. offen gelassen: BayOLG vom 8.8.2002, NZM 2002, 869ff., juris-Rdnr. 24).

  • BayObLG, 08.08.2002 - 2Z BR 5/02

    Duldungspflicht des Wohnungseigentümers - Einbau einer Gegensprechanlage in

    Auszug aus LG Dortmund, 20.07.2012 - 17 S 55/12
    Soweit ersichtlich hat in der Rechtsprechung lediglich das OLG Düsseldorf die Auffassung vertreten, dass eine Wohnungsabschlusstür dann sondereigentumsfähig sei, wenn sie nicht für Bestand und Sicherheit erforderlich sei oder dem gemeinschaftlichen Gebrauch diene (OLG Düsseldorf ZMR 2002, 445, 446; so auch Staudinger/Rapp § 5 Rdnr. 25; i.E. offen gelassen: BayOLG vom 8.8.2002, NZM 2002, 869ff., juris-Rdnr. 24).

    Insoweit ist nicht maßgeblich, ob der einzelne Wohnungseigentümer von seinem Standort und seinem Blickwinkel gut, schlecht oder gar nicht die nach außen hin generell sichtbare optische Veränderung wahrnehmen kann (BayOblG, Beschluss vom 8.8.2002, NZM 2002, 869ff., juris-Rdnr. 26).

  • EuGH, 25.02.2010 - C-55/08

    Santa Casa da Misericórdia de Lisboa

    Auszug aus LG Dortmund, 20.07.2012 - 17 S 55/12
    Dass auch die Beklagten dieser Auffassung sind, zeigt der bereits rechtskräftig abgeschlossene Rechtsstreit 97a C 55/08 AG Lüdenscheid (17 S 81/10 LG Dortmund).
  • BayObLG, 28.07.2004 - 2Z BR 43/04

    Grundsätze der ordnungsgemäßen Verwaltung im Zusammenhang mit der Sanierung von

    Auszug aus LG Dortmund, 20.07.2012 - 17 S 55/12
    Eine Maßnahme entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn sie aus Sicht eines vernünftigen und wirtschaftlich denkenden Beurteilers dem Interesse aller Wohnungseigentümer und nicht nur dem von Einzelnen dient, wobei den Wohnungseigentümern ein Ermessensspielraum zusteht (BayOblG NJW-RR 2004, 1455).
  • OLG Karlsruhe, 05.05.2000 - 11 Wx 71/99

    Änderung der landgerichtlichen Kostenentscheidung; Erhebliche bauliche Mängel am

    Auszug aus LG Dortmund, 20.07.2012 - 17 S 55/12
    Gleiches gilt für Balkontüren (vgl. dazu OLG Karlsruhe NZM 2002, 220).
  • OLG Stuttgart, 20.01.2005 - 2 U 133/04

    Wohnungseigentum: Wohnungsabschlußtüren als Gemeinschaftseigentum;

    Auszug aus LG Dortmund, 20.07.2012 - 17 S 55/12
    Nach überwiegend vertretener Ansicht in Rechtsprechung und Literatur stehen Wohnungsabschlusstüren zwingend vollständig im Gemeinschaftseigentum (Bärmann/Armbrüster, WEG, § 5 Rdnr. 113; OLG München ZMR 2007, 725, juris-Rdnr. 17; OLG Stuttgart, BauR 2005, 1490, juris-Rdnr. 14; so auch noch OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.9.1999, OLGR Düsseldorf 2000, 1ff, juris-Rdnr. 10).
  • OLG Düsseldorf, 10.09.1999 - 22 U 35/99

    Handeln des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus LG Dortmund, 20.07.2012 - 17 S 55/12
    Nach überwiegend vertretener Ansicht in Rechtsprechung und Literatur stehen Wohnungsabschlusstüren zwingend vollständig im Gemeinschaftseigentum (Bärmann/Armbrüster, WEG, § 5 Rdnr. 113; OLG München ZMR 2007, 725, juris-Rdnr. 17; OLG Stuttgart, BauR 2005, 1490, juris-Rdnr. 14; so auch noch OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.9.1999, OLGR Düsseldorf 2000, 1ff, juris-Rdnr. 10).
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