Rechtsprechung
LG Dortmund, 20.11.2007 - 1 S 49/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pflicht des Mieters zum regelmäßigen Lüften zur Verhinderung von Schimmelpilzbefall
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wkblog.de (Rechtsprechungsübersicht)
Lüften. Ein stets wiederkehrender Zankapfel im Mietrecht.
Verfahrensgang
- AG Dortmund, 05.03.2007 - 414 C 5428/06
- LG Dortmund, 20.11.2007 - 1 S 49/07
Wird zitiert von ...
- LG Konstanz, 20.12.2012 - 61 S 21/12
Mehr als drei Mal täglich lüften ist keine Pflicht!
Das AG Dortmund (Urteil v. 20.11.2007 - 1 S 49/07) hat dies bei 7-maligem Lüften angenommen.