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LG Dortmund, 20.11.2007 - 9 T 222/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sofortige Beschwerde gegen Anordnung der Nachtragsverteilung nach Ankündigung der Restschuldbefreiung; Erbfall zugunsten des Insolvenzschuldners vor Aufhebung des Insolvenzverfahrens; Zugehörigkeit des Nachlasses zur Insolvenzmasse des Erben; Vorrang der ...
- zvi-online.de
InsO §§ 9, 35, 203, 295, 289; BGB § 1922
Anspruch des Insolvenzschuldners auf hälftigen Betrag bei Erbschaft nach Ankündigung der Restschuldbefreiung aber vor Aufhebung des Insolvenzverfahrens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Dortmund, 29.03.2007 - 259 IK 118/05
- LG Dortmund, 20.11.2007 - 9 T 222/07
- BGH, 15.07.2010 - IX ZB 229/07
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 15.07.2010 - IX ZB 229/07
Insolvenzverfahren: Behandlung eines Erbschaftsanfalls zwischen Ankündigung der …
Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung in ZVI 2008, 32 abgedruckt worden ist, hat angenommen, die Aufhebung des vereinfachten Insolvenzverfahrens sei infolge ihrer Veröffentlichung am 15. Januar 2007 erst nach Ablauf weiterer zwei Tage (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO) wirksam geworden. - LG Münster, 13.07.2009 - 5 T 296/09
Rechtsverfolgung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen nach …
Die Frage, ob § 295 Abs. 1 Nr. 2 InsO dann eingreift, wenn - wie hier - ein Schuldner einen während des Insolvenzverfahrens erworbenen Pflichtteilsanspruch erst nach dessen Aufhebung geltend macht, ob der Vorschrift des § 295 InsO generell gegenüber der des § 35 InsO der Vorrang einzuräumen ist (so LG Dortmund ZVI 2008, 32-33), ob in diesem Fall eine Nachtragsverteilung nach § 203 InsO zu erfolgen hat, oder ob der Anspruch zugriffsfrei dem Schuldner verbleibt, ist soweit bekannt höchstrichterlich bislang nicht entschieden (ausdrücklich offengelassen in BGH NJW-RR 2009, 632-634).