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LG Dortmund, 22.09.2017 - 12 O 115/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anfechtung des Erbvertrages als letztwillige Verfügung durch den Erblasser aufgrund eines Motivirrtums
- erbrechtsiegen.de
Erbvertragsanfechtung - Motivirrtum als Anfechtungsgrund
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anfechtung eines Erbvertrages aufgrund Motivirrtums wegen enttäuschter Erwartungen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 27.05.1987 - IVa ZR 30/86
Anfechtung eines Testaments wegen Motivirrtums - Nichtbedenken von Umständen als …
Auszug aus LG Dortmund, 22.09.2017 - 12 O 115/16
Im Rahmen des § 2078 Abs. 2 BGB können auch nur solche Irrtümer die Anfechtung rechtfertigen, die bewegender Grund für den letzten Willen waren (BGH NJW-RR 1987, 1412, 1413). - BayObLG, 14.05.1997 - 1Z BR 241/96
Anfechtung eines Testaments wegen Motivirrtums - Anfechtungsrecht und Kausalität)
Auszug aus LG Dortmund, 22.09.2017 - 12 O 115/16
Der Irrtum muss gerade für diese Verfügung ursächlich, d.h. bestimmend oder zumindest derart mitbestimmend gewesen sein, dass der Erblasser sie ohne die irrige Vorstellung nicht getroffen hätte (BayObLG v. 14.5.1997 - 1Z BR 241/96, FamRZ 1997, 1436, 1437). - BayObLG, 14.08.2002 - 1Z BR 58/02
Anfechtung letztwilliger Verfügung wegen Motivirrtums - kriminelle Vergangenheit …
Auszug aus LG Dortmund, 22.09.2017 - 12 O 115/16
Die Anfechtung kann nur auf solche irrige Vorstellungen und Erwartungen gestützt werden, die der Erblasser bei der Errichtung der Verfügung tatsächlich gehabt hat; dazu gehören auch Vorstellungen und Erwartungen, die er zwar nicht in sein Bewusstsein aufgenommen, aber als selbstverständlich seiner Verfügung zugrunde gelegt hat (BGH NJW 1963, 246, 247; BayObLG v. 14.8.2002 - 1Z BR 58/02). - BGH, 31.10.1962 - V ZR 129/62
Feststellung der Unwirksamkeit der Anfechtung eines Erbvertrages - Anfechtung …
Auszug aus LG Dortmund, 22.09.2017 - 12 O 115/16
Die Anfechtung kann nur auf solche irrige Vorstellungen und Erwartungen gestützt werden, die der Erblasser bei der Errichtung der Verfügung tatsächlich gehabt hat; dazu gehören auch Vorstellungen und Erwartungen, die er zwar nicht in sein Bewusstsein aufgenommen, aber als selbstverständlich seiner Verfügung zugrunde gelegt hat (BGH NJW 1963, 246, 247; BayObLG v. 14.8.2002 - 1Z BR 58/02). - OLG Oldenburg, 13.10.1983 - 5 W 82/83
Auszug aus LG Dortmund, 22.09.2017 - 12 O 115/16
Vorstellungen und Erwartungen, die der Erblasser bei Kenntnis von damals unbestimmten Umständen gehabt haben würde, reichen für die Anfechtung nicht aus (BayObLG FamRZ 1984, 1270, 1271).