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   LG Dortmund, 22.09.2017 - 12 O 115/16   

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LG Dortmund, 22.09.2017 - 12 O 115/16 (https://dejure.org/2017,51330)
LG Dortmund, Entscheidung vom 22.09.2017 - 12 O 115/16 (https://dejure.org/2017,51330)
LG Dortmund, Entscheidung vom 22. September 2017 - 12 O 115/16 (https://dejure.org/2017,51330)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anfechtung eines Erbvertrages aufgrund Motivirrtums wegen enttäuschter Erwartungen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.05.1987 - IVa ZR 30/86

    Anfechtung eines Testaments wegen Motivirrtums - Nichtbedenken von Umständen als

    Auszug aus LG Dortmund, 22.09.2017 - 12 O 115/16
    Im Rahmen des § 2078 Abs. 2 BGB können auch nur solche Irrtümer die Anfechtung rechtfertigen, die bewegender Grund für den letzten Willen waren (BGH NJW-RR 1987, 1412, 1413).
  • BayObLG, 14.05.1997 - 1Z BR 241/96

    Anfechtung eines Testaments wegen Motivirrtums - Anfechtungsrecht und Kausalität)

    Auszug aus LG Dortmund, 22.09.2017 - 12 O 115/16
    Der Irrtum muss gerade für diese Verfügung ursächlich, d.h. bestimmend oder zumindest derart mitbestimmend gewesen sein, dass der Erblasser sie ohne die irrige Vorstellung nicht getroffen hätte (BayObLG v. 14.5.1997 - 1Z BR 241/96, FamRZ 1997, 1436, 1437).
  • BayObLG, 14.08.2002 - 1Z BR 58/02

    Anfechtung letztwilliger Verfügung wegen Motivirrtums - kriminelle Vergangenheit

    Auszug aus LG Dortmund, 22.09.2017 - 12 O 115/16
    Die Anfechtung kann nur auf solche irrige Vorstellungen und Erwartungen gestützt werden, die der Erblasser bei der Errichtung der Verfügung tatsächlich gehabt hat; dazu gehören auch Vorstellungen und Erwartungen, die er zwar nicht in sein Bewusstsein aufgenommen, aber als selbstverständlich seiner Verfügung zugrunde gelegt hat (BGH NJW 1963, 246, 247; BayObLG v. 14.8.2002 - 1Z BR 58/02).
  • BGH, 31.10.1962 - V ZR 129/62

    Feststellung der Unwirksamkeit der Anfechtung eines Erbvertrages - Anfechtung

    Auszug aus LG Dortmund, 22.09.2017 - 12 O 115/16
    Die Anfechtung kann nur auf solche irrige Vorstellungen und Erwartungen gestützt werden, die der Erblasser bei der Errichtung der Verfügung tatsächlich gehabt hat; dazu gehören auch Vorstellungen und Erwartungen, die er zwar nicht in sein Bewusstsein aufgenommen, aber als selbstverständlich seiner Verfügung zugrunde gelegt hat (BGH NJW 1963, 246, 247; BayObLG v. 14.8.2002 - 1Z BR 58/02).
  • OLG Oldenburg, 13.10.1983 - 5 W 82/83
    Auszug aus LG Dortmund, 22.09.2017 - 12 O 115/16
    Vorstellungen und Erwartungen, die der Erblasser bei Kenntnis von damals unbestimmten Umständen gehabt haben würde, reichen für die Anfechtung nicht aus (BayObLG FamRZ 1984, 1270, 1271).
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