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   LG Dortmund, 23.01.2018 - 25 O 311/17   

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https://dejure.org/2018,17560
LG Dortmund, 23.01.2018 - 25 O 311/17 (https://dejure.org/2018,17560)
LG Dortmund, Entscheidung vom 23.01.2018 - 25 O 311/17 (https://dejure.org/2018,17560)
LG Dortmund, Entscheidung vom 23. Januar 2018 - 25 O 311/17 (https://dejure.org/2018,17560)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • nwb-experten-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Aktuelle Rechtsprechung zu Gunsten der Darlehensnehmer: Gebühren für eine vorzeitige Rückzahlung eines Immobiliendarlehens ist unzulässig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.05.2014 - XI ZR 170/13

    Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite

    Auszug aus LG Dortmund, 23.01.2018 - 25 O 311/17
    Nach § 307 Abs. 3 BGB unterliegen Klauseln, die keine echte (Gegen-) Leistung zum Gegenstand haben, sondern die der Klauselverwender im eigenen Interesse erbringt, weil er damit allgemeine Betriebskosten, Aufwand für die Erfüllung gesetzlich oder nebenvertraglich begründeter eigener Pflichten oder für sonstige Tätigkeiten auf den Kunden abwälzt, der Inhaltskontrolle (vgl. Grüneberg , in: Palandt, BGB, 75. Auflage 2016, § 307 Rn. 49; BGH, Urteil vom 13.05.2014, Az.: XI ZR 170/13, Rn. 33 - zitiert nach juris).

    Es muss sich um ein Entgelt für eine rechtlich nicht geregelte zusätzlich angebotene Sonderleistung handeln (vgl. BGH, Urteil vom 13.05.2014, Az.: XI ZR 170/13, Rn. 33 - zitiert nach juris).

  • OLG Frankfurt, 17.04.2013 - 23 U 50/12

    Unzulässige Banken-AGB bzgl. Gebühr für Nachfrage (Nachforschung), Reklamation

    Auszug aus LG Dortmund, 23.01.2018 - 25 O 311/17
    Bei der Nichtabnahmeentschädigung handelt es sich materiellrechtlich um einen Schadensersatzanspruch im Sinne des § 280 Abs. 1 BGB aufgrund der Verletzung der dem Darlehensnehmer obliegenden Pflicht zur Abnahme des Darlehens (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 17.04.2013, Az.: 23 U 50/12, Rn. 31 f. - zitiert nach juris).

    Der Kunde selbst hat kein Interesse daran, dass die Bank berechnet, was er zusätzlich zum Restdarlehen noch schuldet (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 17.04.2013, Az.: 23 U 50/12, Rn. 31 - zitiert nach juris).

  • BGH, 07.11.2000 - XI ZR 27/00

    Nichtabnahmeentschädigung bei Annuitätendarlehen

    Auszug aus LG Dortmund, 23.01.2018 - 25 O 311/17
    Entgegen der Ansicht des Klägers stellen die Kosten für die Berechnung der Nichtabnahmeentschädigung einen Schaden im Sinne des § 249 BGB dar (vgl. BGH, Urteil vom 07.11.2000, Az.: XI ZR 27/00, Rn. 42 - zitiert nach juris).
  • BGH, 01.07.1997 - XI ZR 267/96

    Vorzeitige Auflösung eines Festzinskredits; Bemessung der

    Auszug aus LG Dortmund, 23.01.2018 - 25 O 311/17
    Dies folgt aus dem vertragsmodifizierenden Ansatz des BGH, wonach sich die vom Darlehensnehmer angestrebte Änderung des Vertrags in einer Vorverlegung des Erfüllbarkeitszeitpunkts erschöpfen sollte (vgl. BGH, Urteil vom 01.07.1997, Az.: XI ZR 267/96, Rn. 17 f. - zitiert nach juris).
  • BGH, 29.11.1988 - X ZR 112/87

    Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Verhandlung - Sorgfaltspflichten einer

    Auszug aus LG Dortmund, 23.01.2018 - 25 O 311/17
    Die Geltendmachung des Schadensersatzanspruches setzt in der Regel eine Schadensfeststellung voraus (vgl. BGH, Urteil vom 29.11.1988, Az.: X ZR 112/87, Rn. 45 - zitiert nach juris).
  • BGH, 08.05.2013 - IV ZR 84/12

    BGH erklärt zwei Ausschlussklauseln in der Rechtsschutzversicherung für unwirksam

    Auszug aus LG Dortmund, 23.01.2018 - 25 O 311/17
    Die Höhe der erforderlichen Aufwendungen schätzt die Kammer gemäß § 287 ZPO, ausgehend von der nicht zu beanstandenden klägerseits angesetzten Kostenpauschale in Höhe von 214, 00 EUR, auf 142, 67 EUR (vgl. BGH, Urteil vom 08.05.2013, Az.: IV ZR 84/12, Rn. 29 - zitiert nach juris).
  • LG Köln, 16.07.2019 - 21 O 286/17
    Darüber hinaus verstoße die Klausel auch gegen § 309 Nr. 5 b) BGB, wie das Landgericht Dortmund in seinem rechtskräftigen Urteil vom 23.01.2018 (Az. 25 O 311/17) entschieden habe.

    Der hierzu erteilte Verweis des Klägers auf eine Entscheidung des Landgerichts Dortmund (Az. 25 O 311/17, Anlage K 8) geht ins Leere.

  • OLG Köln, 08.07.2020 - 13 U 82/19

    Unterlassung von Klauseln in Verbraucherdarlehensverträgen; Bearbeitungspreis für

    Die Entscheidung des OLG Frankfurt vom 17.4.2013, das eine Klausel betreffend die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung für unwirksam erklärt hat, steht nicht entgegen, da dort ein wesentlich höherer Betrag geltend gemacht wurde und der Kunde keine Möglichkeit hatte, einen geringeren Schaden nachzuweisen (OLG Frankfurt, 17.4. 2013, 23 U 50/12, juris Rn. 32 ff.; eine ähnliche Klausel lag dem vom Kläger für seine Rechtsauffassung herangezogenen Urteil des LG Dortmund vom 23.1. 2018, 25 O 311/17, juris Rn. 49 f. zugrunde).
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