Rechtsprechung
   LG Dortmund, 23.03.2006 - 2 O 378/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,17644
LG Dortmund, 23.03.2006 - 2 O 378/05 (https://dejure.org/2006,17644)
LG Dortmund, Entscheidung vom 23.03.2006 - 2 O 378/05 (https://dejure.org/2006,17644)
LG Dortmund, Entscheidung vom 23. März 2006 - 2 O 378/05 (https://dejure.org/2006,17644)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,17644) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    VVG §§ 33, 153, 158a; AHB § 5 Nr. 2

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufung eines Versicherers in der Haftpflichtversicherung auf Leistungsfreiheit nach unterlassener Anzeige einer gerichtlichen Inanspruchnahme durch einen Geschädigten; Pflicht eines Versicherers zur Aufklärung des Versicherten über dessen Obliegenheit zur Mitteilung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Leistungsfreiheit von Haftpflichtversicherung wegen Obliegenheitsverletzung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 27.09.1988 - 4 U 245/87

    Geltendmachung von Zahlungsansprüchen durch einen Steuerberater gegen seine

    Auszug aus LG Dortmund, 23.03.2006 - 2 O 378/05
    Der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, abgedruckt in r + s 1991, 121, ist hinsichtlich des dort getroffenen Ergebnisses, dass eine Leistungsfreiheit des Versicherers bei unterlassener Anzeige einer gegen den Versicherungsnehmer erhobenen Klage anzunehmen sei, und zwar auch dann, wenn der Versicherer über die Folgen der Obliegenheitsverletzung nicht belehrt hat, da eine Belehrungspflicht nur im Hinblick auf Auskunftspflichten, nicht jedoch im Hinblick auf Anzeigepflichten gelte, in dieser Allgemeinheit nicht zuzustimmen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht