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   LG Dortmund, 23.03.2018 - 3 O 170/17   

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LG Dortmund, 23.03.2018 - 3 O 170/17 (https://dejure.org/2018,7191)
LG Dortmund, Entscheidung vom 23.03.2018 - 3 O 170/17 (https://dejure.org/2018,7191)
LG Dortmund, Entscheidung vom 23. März 2018 - 3 O 170/17 (https://dejure.org/2018,7191)
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  • BGH, 09.01.2018 - XI ZR 402/16

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags nach

    Auszug aus LG Dortmund, 23.03.2018 - 3 O 170/17
    Die Belehrung dürfte wegen des mit "Erlöschen des Widerrufsrechtes" überschriebenen Hinweises nach neuester BGH-Rechtsprechung fehlerhaft sein (vgl. Urt. v. 10.10.2017 - XI ZR 455/16 - BeckRS 2017, 131374, Rn. 18; Urt. v. 09.01.2018 - XI ZR 402/16 - BeckRS 2018, 624, Rn. 11); an der bisherigen Rechtsprechung dieser Kammer (vgl. zu einer wortgleichen Widerrufsbelehrung der hiesigen Beklagten: Urt. v. 20.05.2016 - 3 O 199/15 - BeckRS 2016, 10061; nachfolgend Vergleich vor dem OLG Hamm zum Az. I-19 U 92/16) dürfte nicht länger festzuhalten sein.
  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 501/15

    Zur angeblich rechtsmissbräuchliche Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechts

    Auszug aus LG Dortmund, 23.03.2018 - 3 O 170/17
    So hat der BGH auch in einem Fall, in dem es ebenfalls um eine ordnungsgemäße Rückführung (und nicht um eine vorzeitige Vertragsauflösung) ging, darauf hingewiesen, dass auch und gerade bei beendeten Verbraucherdarlehensverträgen das Vertrauen des Unternehmers auf ein Unterbleiben des Widerrufs schutzwürdig sein kann (BGH, Urt. v. 12.07.2016 - XI ZR 501/15 - zit. nach juris, Rn. 41).
  • LG Dortmund, 20.05.2016 - 3 O 199/15

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Rückabwicklung eines

    Auszug aus LG Dortmund, 23.03.2018 - 3 O 170/17
    Die Belehrung dürfte wegen des mit "Erlöschen des Widerrufsrechtes" überschriebenen Hinweises nach neuester BGH-Rechtsprechung fehlerhaft sein (vgl. Urt. v. 10.10.2017 - XI ZR 455/16 - BeckRS 2017, 131374, Rn. 18; Urt. v. 09.01.2018 - XI ZR 402/16 - BeckRS 2018, 624, Rn. 11); an der bisherigen Rechtsprechung dieser Kammer (vgl. zu einer wortgleichen Widerrufsbelehrung der hiesigen Beklagten: Urt. v. 20.05.2016 - 3 O 199/15 - BeckRS 2016, 10061; nachfolgend Vergleich vor dem OLG Hamm zum Az. I-19 U 92/16) dürfte nicht länger festzuhalten sein.
  • LG Dortmund, 05.08.2016 - 3 O 419/15

    Anspruch auf Rückabwicklung zweier Verbraucherdarlehensverträge nach Erklärung

    Auszug aus LG Dortmund, 23.03.2018 - 3 O 170/17
    Die Belehrungen in den Verträgen mit den Endziffern -##, -## und -## genügen demgegenüber den Anforderungen des in § 355 Abs. 2 S. 1 BGB i.d.F. vom 08.12.2004 bis 10.06.2010 geregelten Deutlichkeitsgebots (vgl. zu wortgleichen Belehrungen wie in den Verträgen mit den Endziffern -## und -## (identische Belehrungen): Urt. dieser Kammer v. 05.08.2016 - 3 O 419/15 - BeckRS 2016, 14708); zu einer wortgleichen Belehrung wie in dem Vertrag mit den Endziffern -##: Urt. dieser Kammer v. 29.07.2016 - 3 O 426/15 - n.v.; Rücknahme der Berufung vor dem OLG Hamm zum Az. I-19 U 163/16).
  • BGH, 10.10.2017 - XI ZR 455/16

    Fehlerhafte Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Dortmund, 23.03.2018 - 3 O 170/17
    Die Belehrung dürfte wegen des mit "Erlöschen des Widerrufsrechtes" überschriebenen Hinweises nach neuester BGH-Rechtsprechung fehlerhaft sein (vgl. Urt. v. 10.10.2017 - XI ZR 455/16 - BeckRS 2017, 131374, Rn. 18; Urt. v. 09.01.2018 - XI ZR 402/16 - BeckRS 2018, 624, Rn. 11); an der bisherigen Rechtsprechung dieser Kammer (vgl. zu einer wortgleichen Widerrufsbelehrung der hiesigen Beklagten: Urt. v. 20.05.2016 - 3 O 199/15 - BeckRS 2016, 10061; nachfolgend Vergleich vor dem OLG Hamm zum Az. I-19 U 92/16) dürfte nicht länger festzuhalten sein.
  • OLG Köln, 13.01.2017 - 19 U 92/16

    Geltendmachung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum durch die

    Auszug aus LG Dortmund, 23.03.2018 - 3 O 170/17
    Die Belehrung dürfte wegen des mit "Erlöschen des Widerrufsrechtes" überschriebenen Hinweises nach neuester BGH-Rechtsprechung fehlerhaft sein (vgl. Urt. v. 10.10.2017 - XI ZR 455/16 - BeckRS 2017, 131374, Rn. 18; Urt. v. 09.01.2018 - XI ZR 402/16 - BeckRS 2018, 624, Rn. 11); an der bisherigen Rechtsprechung dieser Kammer (vgl. zu einer wortgleichen Widerrufsbelehrung der hiesigen Beklagten: Urt. v. 20.05.2016 - 3 O 199/15 - BeckRS 2016, 10061; nachfolgend Vergleich vor dem OLG Hamm zum Az. I-19 U 92/16) dürfte nicht länger festzuhalten sein.
  • OLG Köln, 27.11.2017 - 12 U 179/17

    Verwirkung des Widerrufsrechts hinsichtlich der zum Abschluss eines

    Auszug aus LG Dortmund, 23.03.2018 - 3 O 170/17
    In dieser konkreten Konstellation kann es keinem vernünftigen Zweifel unterliegen, dass die Beklagte sich auf schutzwürdiges Vertrauen darauf, dass ein Widerruf nicht mehr erfolgen werde, berufen kann (vgl. zu einem vergleichbaren Fall unter Beteiligung der hiesigen Beklagten: OLG Köln, Hinweisbeschl. v. 27.11.2017 - 12 U 179/17 - BeckRS 2017, 138004).
  • OLG Köln, 08.02.2017 - 12 W 47/16

    Rechtsfolgen der vorzeitigen Ablösung eines Verbraucherdarlehens hinsichtlich

    Auszug aus LG Dortmund, 23.03.2018 - 3 O 170/17
    Der 13. Zivilsenat des OLG Köln nimmt bei derartigen Fallkonstellationen in ständiger Rechtsprechung einen Rückforderungsausschluss an (vgl. die Nachweise bei: OLG Köln, Beschl. v. 08.02.2017 - 12 W 47/16 - zit. nach juris, Rn. 17); dem schließt sich die Kammer an.
  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15

    Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines

    Auszug aus LG Dortmund, 23.03.2018 - 3 O 170/17
    Zwar handelte es sich bei der erfolgten Ablösung des Darlehens um ein vertragsgemäßes Verhalten der Kläger, welches nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 12.07.2016 - XI ZR 564/15 - zit. nach juris, Rn. 39) für sich genommen nicht geeignet ist, ein schutzwürdiges Vertrauen des Unternehmers darauf zu begründen, dass der Verbraucher seine auf den Abschluss des Darlehensvertrages gerichtete Willenserklärung nicht mehr widerrufen werde.
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