Rechtsprechung
LG Dortmund, 25.08.2016 - 19 O 66/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Wirksamkeit einer Vereinbarung über die Beteiligung an einem Schiffsfond durch Leistung einer Kommandit-Einlage i.H.v. 50.000 Euro; Grundsätze zur Prüfung eines Gesellschaftsvertrags im Hinblick auf das Bestehen einer Rückzahlungsverpflichtung in ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 16.02.2016 - II ZR 348/14
Gesellschaftsvertrag einer Publikumspersonengesellschaft: Auslegung der Regelung …
Auszug aus LG Dortmund, 25.08.2016 - 19 O 66/16
h) Die Entscheidung BGH II ZR 348/14 vom 16.2.2016 führt nicht zu einer anderen rechtlichen Bewertung.Darin hat der BGH entschieden, dass die Bestimmung im Gesellschaftsvertrag einer Publikumspersonengesellschaft, dass Ausschüttungen von Liquiditätsüberschüssen den Kommanditisten als unverzinsliche Darlehen gewährt werden, sofern die Ausschüttungen nicht durch Guthaben auf den Gesellschafterkonten gedeckt sind, den Anforderungen an eine klare und unmissverständliche Regelung der Rückzahlungspflicht der Kommanditisten nicht genügt, wenn unklar ist, ob und wie nach einem Beschluss der Gesellschafterversammlung, Liquiditätsüberschüsse auszuschütten, entstandene Entnahmeansprüche der Kommanditisten auf den Gesellschafterkonten gebucht werden müssen (BGH, Urteil vom 16. Februar 2016 - II ZR 348/14 -, juris, Leitsatz).
Insbesondere enthält der vorliegende Gesellschaftsvertrag in § 11 sehr viel deutlichere Regelungen zum Darlehen als der Gesellschaftsvertrag im Verfahren BGH II ZR 348/14.
- OLG Hamm, 06.02.2012 - 8 U 27/11
Rückzahlung von gewinnunabhängigen Ausschüttungen des Kommanditkapitals durch …
Auszug aus LG Dortmund, 25.08.2016 - 19 O 66/16
f) Nicht entscheidungserheblich ist die Frage, ob die Beklagte im Zuge einer Anlageberatung oder -vermittlung fehlerhaft beraten wurde (vgl. hierzu OLG Hamm, Urteil vom 06. Februar 2012 - 8 U 27/11 -, juris, Rn. 53 und 54; vom BGH in der Entscheidung Versäumnisurteil vom 01. Juli 2014 - II ZR 73/12 -, juris, insoweit nicht beanstandet). - BGH, 01.07.2014 - II ZR 73/12
Kommanditbeteiligung an einer Publikums-Kommanditgesellschaft zum Betrieb eines …
Auszug aus LG Dortmund, 25.08.2016 - 19 O 66/16
f) Nicht entscheidungserheblich ist die Frage, ob die Beklagte im Zuge einer Anlageberatung oder -vermittlung fehlerhaft beraten wurde (vgl. hierzu OLG Hamm…, Urteil vom 06. Februar 2012 - 8 U 27/11 -, juris, Rn. 53 und 54; vom BGH in der Entscheidung Versäumnisurteil vom 01. Juli 2014 - II ZR 73/12 -, juris, insoweit nicht beanstandet). - BGH, 12.03.2013 - II ZR 73/11
Zur Rückforderung gewinnunabhängiger Ausschüttungen bei Kommanditbeteiligung an …
Auszug aus LG Dortmund, 25.08.2016 - 19 O 66/16
§ 11 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrags enthält eine hinreichend deutliche vertragliche Grundlage für die Rückforderung der geleisteten Ausschüttungen, welche den Anforderungen der Rechtsprechung des BGH aus dem Urteil vom 12.03.2013, Aktenzeichen II ZR 73/11, genügt.