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   LG Dortmund, 25.08.2017 - 18 O 106/10 [AktE]   

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https://dejure.org/2017,34784
LG Dortmund, 25.08.2017 - 18 O 106/10 [AktE] (https://dejure.org/2017,34784)
LG Dortmund, Entscheidung vom 25.08.2017 - 18 O 106/10 [AktE] (https://dejure.org/2017,34784)
LG Dortmund, Entscheidung vom 25. August 2017 - 18 O 106/10 [AktE] (https://dejure.org/2017,34784)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der burgbad AG: Barabfindung auf EUR 26,41 je burgbad-Aktie festgelegt (+ 34,27%)

  • blogspot.com (Tenor)

    Beendigung des Spruchverfahrens zum Squeeze-out bei der burgbad AG (+ 34,27 %)

  • drik.de (Tenor)

    Spruchverfahren wegen Squeeze-out abgeschlossen

  • blogspot.com (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Spruchverfahren burgbad AG: Gericht regt Erhöhung der Barabfindung an

  • blogspot.com (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Spruchverfahren burgbad AG: Gericht ordnet Vorlage von Unterlagen an den Sachverständigen an

  • blogspot.com (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Spruchverfahren burgbad AG: Antragsgegnerin legt angeforderte Unterlagen vor

  • blogspot.com (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Spruchverfahren burgbad AG: Gerichtlicher Sachverständiger kommt zu deutlich höherem Unternehmenswert (+ 34,27%)

  • blogspot.com (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der burgbad AG: Verhandlung am 8. Juni 2017

Sonstiges

  • blogspot.com (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der burgbad AG geht in die Verlängerung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 20 W 14/05

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Ergänzende Heranziehung der im Laufe des

    Auszug aus LG Dortmund, 25.08.2017 - 18 O 106/10
    Kann die Geschäftsführung auf dieser Grundlage vernünftigerweise annehmen, ihre Planung sei realistisch, darf diese Planung nicht durch andere - letztlich ebenfalls nur vertretbare - Annahmen des Gerichts ersetzt werden (OLG Stuttgart AG 2007, 596, 5907 f; AG 2007, 705, 706; NZG 2007, 112, 114; AG 2006, 420, 425).
  • LG Frankfurt/Main, 25.11.2014 - 5 O 43/13

    Unter besonderen Umständen kann sich die Schätzung des Gerichts im

    Auszug aus LG Dortmund, 25.08.2017 - 18 O 106/10
    Dennoch liefert die Stehle-Studie im Ergebnis rechnerisch nachprüfbare Resultate, da das der Untersuchung zugrunde liegende Datenmaterial verfügbar ist und wurde überwiegend von den Gerichten in der Vergangenheit auch zur Schätzung der Marktrisikoprämie für heranziehbar gehalten (LG Frankfurt, Urteil vom 25.11.2014, 3-05 O 43/13, zitiert nach juris RdNr. 71).
  • OLG Stuttgart, 06.07.2007 - 20 W 5/06

    Konzernverschmelzung einer Tochter- auf die Muttergesellschaft; Bestimmung des

    Auszug aus LG Dortmund, 25.08.2017 - 18 O 106/10
    Kann die Geschäftsführung auf dieser Grundlage vernünftigerweise annehmen, ihre Planung sei realistisch, darf diese Planung nicht durch andere - letztlich ebenfalls nur vertretbare - Annahmen des Gerichts ersetzt werden (OLG Stuttgart AG 2007, 596, 5907 f; AG 2007, 705, 706; NZG 2007, 112, 114; AG 2006, 420, 425).
  • OLG Düsseldorf, 27.05.2009 - 26 W 5/07

    CAPM wichtigstes Modell zur Feststellung risikogerechter Kapitalkosten

    Auszug aus LG Dortmund, 25.08.2017 - 18 O 106/10
    Entscheidend ist, ob und in welcher Weise das Unternehmen aufgrund der Unternehmensplanung und der Inflationserwartung in der Lage sein wird, nachhaltige Wachstumserwartungen zu erfüllen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.5.2009, I - 26 W 5/07, zitiert nach juris, RdNr. 126).
  • OLG Stuttgart, 16.02.2007 - 20 W 25/05

    Spruchverfahren nach einem Formwechsel einer Aktiengesellschaft in eine

    Auszug aus LG Dortmund, 25.08.2017 - 18 O 106/10
    Kann die Geschäftsführung auf dieser Grundlage vernünftigerweise annehmen, ihre Planung sei realistisch, darf diese Planung nicht durch andere - letztlich ebenfalls nur vertretbare - Annahmen des Gerichts ersetzt werden (OLG Stuttgart AG 2007, 596, 5907 f; AG 2007, 705, 706; NZG 2007, 112, 114; AG 2006, 420, 425).
  • OLG Stuttgart, 08.03.2006 - 20 W 5/05

    Unternehmensverschmelzung: Angemessenheit des Umtauschverhältnisses

    Auszug aus LG Dortmund, 25.08.2017 - 18 O 106/10
    Kann die Geschäftsführung auf dieser Grundlage vernünftigerweise annehmen, ihre Planung sei realistisch, darf diese Planung nicht durch andere - letztlich ebenfalls nur vertretbare - Annahmen des Gerichts ersetzt werden (OLG Stuttgart AG 2007, 596, 5907 f; AG 2007, 705, 706; NZG 2007, 112, 114; AG 2006, 420, 425).
  • OLG Stuttgart, 05.06.2013 - 20 W 6/10

    Spruchverfahren: Schätzung des Verkehrswertes des Aktieneigentums

    Auszug aus LG Dortmund, 25.08.2017 - 18 O 106/10
    Diese Annahmen zur Ausschüttungsquote sind auch vor dem Hintergrund nicht zu beanstanden, dass am Kapitalmarkt Ausschüttungsquoten von 40% - 60% beobachtet werden (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 5.6.2013, 20 W 6/10, juris RdNr. 179).
  • BGH, 19.07.2010 - II ZB 18/09

    Stollwerck

    Auszug aus LG Dortmund, 25.08.2017 - 18 O 106/10
    Nach Ansicht der Kammer liegt kein längerer Zeitraum im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 19.7.2010, II ZB 18/09) vor, der eine Anpassung erforderlich machen würde.
  • OLG Düsseldorf, 25.02.2020 - 26 W 7/18

    Spruchverfahren wegen Squeeze-out abgeschlossen

    18 O 106/10 [AktE].

    Die Beschwerden der Antragsgegnerin vom 6.10.2017 sowie der Antragsteller zu 73) und 74) vom 22.09.2017, der Antragsteller zu 75) und 76) vom 23.09.2017, der Antragstellerinnen zu 14), 15), 23), 24) und der Antragsteller zu 16), 17) und 26) vom 6.10.2017 sowie der Antragstellerin zu 60) und des Antragstellers zu 61) vom 11.10.2017 gegen den Beschluss der IV. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund vom 25.08.2017 - 18 O 106/10 (AktE) - in Verbindung mit dem Nichtabhilfebeschluss vom 19.02.2018 werden zurückgewiesen.

  • OLG Düsseldorf, 11.05.2020 - 26 W 7/18

    Spruchverfahren wegen Squeeze-out abgeschlossen

    In dem Spruchverfahren, betreffend die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der burgbad Aktiengesellschaft, Schmallenberg, auf die Hauptaktionärin Eczazibasi Yapi Gerecleri Sanayi ve Ticaret S.A., Istanbul, im Jahr 2010, hat das Landgericht Dortmund mit Beschluss vom 25. August 2017 (Az.: 18 O 106/10 [AktE]) über die Anträge entschieden und die Barabfindung auf EUR 26, 41 je Aktie erhöht.

    Beschluss des Landgerichts Dortmund vom 25. August 2017 (Az. 18 O 106/10 [AktE]):.

    Die Beschwerden der Antragsgegnerin vom 6.10.2017 sowie der Antragsteller zu 73) und 74) vom 22.09.2017, der Antragsteller zu 75) und 76) vom 23.09.2017, der Antragstellerinnen zu 14), 15), 23), 24) und der Antragsteller zu 16), 17) und 26) vom 6.10.2017 sowie der Antragstellerin zu 60) und des Antragstellers zu 61) vom 11.10.2017 gegen den Beschluss der IV. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund vom 25.08.2017 - 18 O 106/10 (AktE) - in Verbindung mit dem Nichtabhilfebeschluss vom 19.02.2018 werden zurückgewiesen.

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