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   LG Dortmund, 25.11.2015 - 31 Qs-410 Js 98/15-83/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,36399
LG Dortmund, 25.11.2015 - 31 Qs-410 Js 98/15-83/15 (https://dejure.org/2015,36399)
LG Dortmund, Entscheidung vom 25.11.2015 - 31 Qs-410 Js 98/15-83/15 (https://dejure.org/2015,36399)
LG Dortmund, Entscheidung vom 25. November 2015 - 31 Qs-410 Js 98/15-83/15 (https://dejure.org/2015,36399)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entstehen einer Verfahrensgebühr auch im Falle einer späteren Rücknahme der Berufung der Staatsanwaltschaft; Begründung einer Verfahrensgebühr durch das Tätigwerden des Verteidigers durch die Staatsanwaltschaft auch vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Rücknahme der StA-Berufung - Verfahrensgebühr für den Verteidiger

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Staatskasse will Gebühren zurück haben, geht das?

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Staatskasse will Gebühren zurück haben, geht das?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Stuttgart, 22.02.2021 - 2 Ws 246/20

    Erstattungsfähigkeit der Berufungs-Verfahrensgebühr eines Pflichtverteidigers bei

    Gleiches muss nach Auffassung des Senats auch für das Berufungsverfahren gelten (ebenso KG Berlin, Beschluss vom 19. Mai 2011 - 1 Ws 168/10 -, BeckRS 2012, 12418; OLG Koblenz, Beschluss vom 21. August 2014 - 2 Ws 376/14 -, juris; OLG Köln, Beschluss vom 03. Juli 2015 - III - 2 Ws 400/15 -, juris; a. A. LG Tübingen, Beschluss vom 18. September 1995 - 1 Qs 238/95 -, juris; LG Heidelberg, Beschluss vom 20. November 1997 - 3 Qs 8/97 -, juris; LG Dresden, Beschluss vom 23. Mai 2007 - 3 Qs 75/07 - juris; LG Aurich, Beschluss vom 27. April 2015 - 13 Qs 8/15 - juris; LG Dortmund, Beschluss vom 25. November 2015 - 31 Qs 83/15 - juris).
  • LG Schweinfurt, 18.01.2018 - 1 Qs 13/18

    Erfolglose Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss

    Die Kammer verkennt nicht, dass - auch in der Rechtsprechung (etwa LG Dortmund, Beschluss vom 25.11.2015, Az. 31 Qs 83/15, zitiert nach juris, wo allerdings die Besonderheit bestand, dass die Staatsanwaltschaft in erster Instanz selbst den dann abgeurteilten Freispruch beantragt hatte) - vertreten wird, dass eine Beratung und Information des Angeklagten grundsätzlich auch schon vor Begründung des Rechtsmittels durch die Staatsanwaltschaft bzw. vor Ablauf der Frist zu der - in § 320 Satz 2 StPO und Nr. 156 Abs. 1 RiStBV vorgesehenen - Begründung der Berufung die Gebühr nach Nr. 4224 VV RVG auslöst.
  • LG Detmold, 10.05.2017 - 21 Qs 41/17

    Pflichtverteidiger - Verfahrensgebühr - Berufungsverfahren - Rücknahme - Berufung

    Der Gegenmeinung ( LG Dortmund, Beschluss vom 25.11.2015 - 31 Qs 83/15; LG München I, Beschluss vom 29.08.2014 - 22 Qs 55/14; LG Dresden, Beschluss vom 23.05.2007 - 3 Qs 75/07; LG Heidelberg, Beschluss vom 20.11.1997 - 3 Qs 8/97 ) ist vor diesem Hintergrund nicht zu folgen.
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