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   LG Dortmund, 28.07.2017 - 13 O 22/17 Enw   

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https://dejure.org/2017,53227
LG Dortmund, 28.07.2017 - 13 O 22/17 Enw (https://dejure.org/2017,53227)
LG Dortmund, Entscheidung vom 28.07.2017 - 13 O 22/17 Enw (https://dejure.org/2017,53227)
LG Dortmund, Entscheidung vom 28. Juli 2017 - 13 O 22/17 Enw (https://dejure.org/2017,53227)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswahl des Konzessionärs für den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes in einem diskriminierungsfreien Wettbewerb bzgl. Verpflichtung der Gemeinden als marktbeherrschende Anbieter der Wegenutzungsrechte in ihrem Gebiet; Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Celle, 17.03.2016 - 13 U 141/15

    Anforderungen an die Kriterien bei der Vergabe von Konzessionen zum Betrieb eines

    Auszug aus LG Dortmund, 28.07.2017 - 13 O 22/17
    Ausreichend ist, wenn sie allen Unternehmen - wie hier - in einem gleichlautenden Verfahrensbrief rechtzeitig mitgeteilt werden, nachdem sie aufgrund der Bekanntmachung ihr Interesse an der Konzession bekundet haben (BGH, Urteil vom 17.12.2013, KZR 65/13, juris-Rdnr. 35, 48; OLG Celle, Urteil vom 17.03.2016, 13 U 141/15 (Kart), juris-Rdnr. 35).

    Auch das OLG Celle hält die relative Bewertungsmethode für zulässig (OLG Celle, Urteil vom 17.03.2016, 13 U 141/15 (Kart), juris-Rdnr. 128).

    So hat auch das OLG Celle (Urteil vom 17.03.2016, 13 U 141/15 Kart, Rdnr. 124) ausgeführt:.

    Im Rahmen eines Ideenwettbewerbs ist vielmehr - wie bereits oben ausgeführt - zu berücksichtigen, dass durch eine zu starke Konkretisierung der Auswahlkriterien die Möglichkeit für die Berücksichtigung innovativer Angebotsinhalte - im Sinne eines Ideenwettbewerbs - eingeschränkt wird und im Gegenteil gerade die Gefahr des Zuschnitts der Auswahlkriterien und damit der Ausschreibung auf einzelne Bieter besteht (aus dem Gemeinsamen Leitfaden Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt, 2. Auflage, Rdnr. 33; so auch: OLG Celle, Urteil vom 17.03.2016, 13 U 141/15 Kart, juris-Rdnr. 84).

  • BGH, 17.12.2013 - KZR 66/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus LG Dortmund, 28.07.2017 - 13 O 22/17
    Sie muss sich vor allem an Kriterien orientieren, welche die Ziele des § 1 EnWG (Gewährleistung einer sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltfreundlichen leitungsgebundenen örtlichen Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas) konkretisieren (BGH, Urteil vom 17.12.2013, BGHZ 199, 289, juris-Rdnr. 16, 27ff.).

    Bei der Formulierung und der Gewichtung der Auswahlkriterien besteht - aus der Gewährleistung der kommunalen Selbstverwaltung folgend - zugunsten der Kommune grundsätzlich ein Spielraum (BGH, Urteil vom 17.12.2013, KZR 66/12, a.a.O., juris-Rdnr. 48).

    Ein neues diskriminierungsfreies Auswahlverfahren nach Ablauf des jeweils abzuschließenden Vertrages kann ohne weiteres von einem gemeindefremden Unternehmen gewonnen werden (vgl. nur BGH, Urteil vom 17.12.2013, KZR 66/12, a.a.O., Rdnr. 78).

  • OLG Stuttgart, 19.11.2015 - 2 U 60/15

    Gerichtliche Kontrolle der Vergabe einer Stromkonzession durch eine Gemeinde:

    Auszug aus LG Dortmund, 28.07.2017 - 13 O 22/17
    Das LG Stuttgart (Beschluss vom 21.11.2015, 11 O 180/14) und nachfolgend das OLG Stuttgart (Urteil vom 19.11.2015, 2 U 60/15) sind der Auffassung, die relative Bewertungsmethode sei intransparent und diskriminierend.

    Es führt mit Blick auf die von der Verfügungsklägerin herangezogene Entscheidung des OLG Stuttgart aus: "Die von der Antragstellerin in Bezug genommene Entscheidung des OLG Stuttgart - 2 U 60/15 - betrifft eine besondere Formulierung der relativen Bewertungsmethode und ist hier nicht einschlägig.

  • LG Leipzig, 17.06.2015 - 5 O 1339/15

    Leipzig darf Gasversorgung kommunalisieren

    Auszug aus LG Dortmund, 28.07.2017 - 13 O 22/17
    Die Auswahl der relativ-vergleichenden Bewertungsmethode als Alternative zur Bewertung aufgrund absoluter Kriterien überschreite die Grenzen des Ermessens des Auftraggebers nicht (LG Leipzig, Urteil vom 17.6.2015, 5 O 1339/15, juris-Rdnr. 36).

    Dies würde jedoch dem - grundsätzlich gewünschten - Charakter des Verfahrens als Ideenwettbewerb (vgl. Gemeinsamer Leitfaden von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur, Stand: 21.5.2015, Rdnr. 33) nicht gerecht, weil neue Ideen keinen Raum hätten (so auch Landgericht Leipzig, Urteil vom 17.06.2015, 5 O 1339/15, Rdnr. 36; LG Magdeburg, Urteil vom 10.05.2017, 36 O 15/16, S. 16).

  • LG Hannover, 23.02.2017 - 25 O 47/16
    Auszug aus LG Dortmund, 28.07.2017 - 13 O 22/17
    Schließlich spricht auch der Umstand, dass die Verfügungsbeklagte unstreitig in einem anderen Konzessionsverfahren in Bezug auf ein inhaltlich gleiches Kriterium eine Kündigungsregelung angeboten hat, für die sie die Höchstpunktzahl erhalten hat, dafür, dass die Regelung für einen fachkundigen Bewerber - auf dessen Empfängerhorizont ist bei der Frage der Transparenz der Auswahlkriterien abzustellen - hinreichend verständlich und klar ist (LG Hannover, Urteil vom 23.02.2017, 25 O 47/16, S. 7 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 19.07.2016 - Kart U 1/15

    Gemeindliche Konzessionsvergabe: Anspruch auf Unterlassung des Neuabschlusses

    Auszug aus LG Dortmund, 28.07.2017 - 13 O 22/17
    Dann gilt dies erst recht für eine eigenständige juristische Person, an der die Gemeinde lediglich kapitalmäßig beteiligt ist (so auch OLG Stuttgart, Urteil vom 05.01.2017, 2 U 66/16, S. 15; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 19.07.2016, Kart U 1/15, juris-Rdnr. 56 m.w.N.).
  • LG München I, 29.02.2016 - 37 O 3123/16
    Auszug aus LG Dortmund, 28.07.2017 - 13 O 22/17
    Aus der Sicht des hier maßgeblichen Empfängerhorizonts eines fachkundigen Bewerbers (LG München, Beschluss vom 29.02.2016, 37 O 3123/16, S. 14; LG Leipzig, Urteil vom 17.08.2017, 04 HK O 1006/16, S. 27) ist diese Regelung jedenfalls verständlich.
  • LG Leipzig, 17.08.2016 - 4 HKO 1006/16
    Auszug aus LG Dortmund, 28.07.2017 - 13 O 22/17
    Aus der Sicht des hier maßgeblichen Empfängerhorizonts eines fachkundigen Bewerbers (LG München, Beschluss vom 29.02.2016, 37 O 3123/16, S. 14; LG Leipzig, Urteil vom 17.08.2017, 04 HK O 1006/16, S. 27) ist diese Regelung jedenfalls verständlich.
  • OLG Stuttgart, 05.01.2017 - 2 U 66/16

    Konzessionsvergabeverfahren: Pflichten einer Gemeinde bei der Auswahl eines

    Auszug aus LG Dortmund, 28.07.2017 - 13 O 22/17
    Dann gilt dies erst recht für eine eigenständige juristische Person, an der die Gemeinde lediglich kapitalmäßig beteiligt ist (so auch OLG Stuttgart, Urteil vom 05.01.2017, 2 U 66/16, S. 15; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 19.07.2016, Kart U 1/15, juris-Rdnr. 56 m.w.N.).
  • LG Potsdam, 27.01.2017 - 52 O 139/16

    Neuvergabe von Stromkonzessionen: Beachtung des Transparenzgebots und des

    Auszug aus LG Dortmund, 28.07.2017 - 13 O 22/17
    Dem Argument der Verfügungsklägerin, durch eine offene Formulierung der Kriterien sei die Möglichkeit eröffnet, den gewünschten Bewerber mit einer höheren Punktzahl bewerten zu können, ist entgegenzuhalten, dass gerade bei einer Ausschreibung, bei der die Kriterien genau die Anforderungen der Kommune wiedergeben und damit wenig Spielraum für den Bieter bleibt, die Gefahr eines Zuschnitts auf den gewünschten Bewerber besteht (so auch Landgericht Potsdam, Urteil vom 27.01.2017, 52 O 139/16).
  • LG Köln, 22.12.2015 - 88 O (Kart) 64/15

    Anspruch eines Stromzulieferers auf Verhinderung des Vertragsschlusses eines

  • OLG Düsseldorf, 03.03.2010 - Verg 48/09

    Anforderungen an die Gewichtung der Zuschlagskriterien

  • VK Bund, 21.10.2014 - VK 2-81/14

    Nachprüfungsverfahren: Vertrag zur Integrierten Versorgung (§§ 140 a - d SGB V)

  • LG Stuttgart, 21.11.2014 - 11 O 180/14
  • LG Magdeburg, 10.05.2017 - 36 O 15/16

    Gaskonzessionsvertrag: Rechtmäßigkeit eines Beschlusses; Mitwirkungsverbot;

  • OLG Frankfurt, 15.03.2018 - 6 U 143/16

    Markenrecht: Auswirkungen einer nur teilweise rechtserhaltenden Benutzung auf die

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