Rechtsprechung
   LG Dortmund, 28.08.2020 - 4 O 53/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,25843
LG Dortmund, 28.08.2020 - 4 O 53/20 (https://dejure.org/2020,25843)
LG Dortmund, Entscheidung vom 28.08.2020 - 4 O 53/20 (https://dejure.org/2020,25843)
LG Dortmund, Entscheidung vom 28. August 2020 - 4 O 53/20 (https://dejure.org/2020,25843)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,25843) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Abschalteinrichtung auch nach Software-Update

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    VW-Dieselskandal: Software-Update zum EA189 führt auch zum Schadensersatz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abgasskandal: KBA ruft VW EOS Diesel wegen mangelhafter Updates zurück

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz für Kläger: Softwareupdate für EA189 Motor bringt Thermofenster mit sich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    VW ruft im Abgasskandal Modell EOS erneut zurück

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    VW-Dieselskandal: Software-Update für EA189-Motor untauglich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abgasskandal - Erneuter Rückruf für den VW Eos - Code 23AO

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abgasskandal: Unzulässige Abschalteinrichtung auch nach Software-Update

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abgasskandal - Ex-VW-Chef Winterkorn muss sich vor Gericht verantworten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz: Softwareupdate für EA189 Motor bringt Thermofenster mit sich

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.05.1995 - V ZR 34/94

    Zulässigkeit eines den Hauptantrag abweisenden Teilurteils bei evtl.

    Auszug aus LG Dortmund, 28.08.2020 - 4 O 53/20
    Es ist anerkannt, dass bei täuschendem (bzw. manipulativen) Verhalten für die Darlegung des ursächlichen Zusammenhangs zwischen Täuschung und Abgabe der Willenserklärung es ausreichend ist, dass der Getäuschte Umstände dargetan hat, die für seinen Entschluss von Bedeutung sein konnten und nach der Lebenserfahrung bei der Art des zu beurteilenden Rechtsgeschäfts Einfluss auf die Entschließung gehabt haben können (vgl. etwa BGH, Urteil vom 12. Mai1995, Az. V ZR 34/94 = NJW 1995, 2361 zu § 123 BGB).
  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 5/20

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG bei

    Auszug aus LG Dortmund, 28.08.2020 - 4 O 53/20
    Insoweit fehlt es aber nach der Rechtsprechung des BGH ab dem 22.09.2015 an der erforderlichen Sittenwidrigkeit, weil die Beklagte mit der Problematik zu diesem Zeitpunkt hinreichend in die Öffentlichkeit gegangen war (BGH Urt. v. 30.7.2020 - VI ZR 5/20, BeckRS 2020, 19146 Rn. 35, beck-online).
  • LG Kleve, 31.03.2017 - 3 O 252/16

    VW Abgasskandal, Frist zur Mangelbeseitigung, sekundäre Darlegungslast, Verstoß

    Auszug aus LG Dortmund, 28.08.2020 - 4 O 53/20
    Nach der Lebenserfahrung ist daher davon auszugehen, dass sie auf die Kaufentscheidung des Klägers Einfluss hatten, ohne dass es darauf ankommt, ob er im Ankaufsgespräch konkret äußerte, in besonders schadstoffarmes Fahrzeug erwerben zu wollen (vgl. LG Kleve, Urteil vom 31. März 2017, Az. 3 O 252/16).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht