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   LG Dortmund, 28.12.2009 - 2 S 27/09   

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https://dejure.org/2009,16396
LG Dortmund, 28.12.2009 - 2 S 27/09 (https://dejure.org/2009,16396)
LG Dortmund, Entscheidung vom 28.12.2009 - 2 S 27/09 (https://dejure.org/2009,16396)
LG Dortmund, Entscheidung vom 28. Dezember 2009 - 2 S 27/09 (https://dejure.org/2009,16396)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung nach dem neuen Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG a. F. § 16 ff.
    Bei Eintritt des Versicherungsfalls bis zum 31. 12. 2008 richten sich die Rechtsfolgen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung für Altverträge nach §§ 16 ff. VVG a. F. Mit Anmerkung: Dr. Sven Marlow

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 457
  • VersR 2010, 515
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 20.05.2009 - 20 U 110/08

    Gerichtsstand für Ansprüche aus Versicherungsverträgen in Übergangsfällen;

    Auszug aus LG Dortmund, 28.12.2009 - 2 S 27/09
    Die Kammer hat auch entgegen den Ausführungen in der Stellungnahme nicht die Auffassung vertreten, dass das OLG Hamm in der im VersR 2009, 1345 veröffentlichten Entscheidung die Reichweite der sog. "Spaltungslösung" bei der Anwendung der Vorschriften über die vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung entschieden habe.

    aa) Zum Teil wird angenommen, dass bei Eintritt eines Versicherungsfalles bis zum 31.12.2008 das "alte" VVG insgesamt mit seinen materiellrechtlichen wie prozessualen Vorschriften Anwendung findet, weil eine Geltungsbeschränkung allein auf vertragsrechtliche Regelungen im Gesetz nicht vorgenommen worden sei (OLG Hamm VersR 2009, 1345, 1346).

  • BGH, 27.02.2008 - IV ZR 270/06

    Anforderungen an die Feststellung des Missbrauchs der Vertretungsmacht eines

    Auszug aus LG Dortmund, 28.12.2009 - 2 S 27/09
    Im Ergebnis zu Recht -wenn auch nicht in der die Auge-und Ohr-Rechtsprechung des BGH (vgl. nur BGH VersR 2008, 765=NJW-RR 2008, 977=r+s 2008, 284 m.w.N.) ausblendenden Begründung- hat das Amtsgericht ausgeführt, dass die Beklagte mit Schreiben vom 22.7.2008 wirksam von der Versicherung der Kosten von Zahnersatz für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung nach Tarif CEZK zurückgetreten ist, so dass ein Fortbestehen des Versicherungsvertrages nicht festgestellt werden kann und auch keine Leistungsansprüche aus der beendeten Krankenversicherung bestehen, da der Kausalitätsgegenbeweis nach § 21 VVG a.F. nicht geführt worden ist.
  • OLG Köln, 09.06.2009 - 9 W 36/09

    Gerichtsstand für Ansprüche aus Versicherungsverträgen in Übergangsfällen

    Auszug aus LG Dortmund, 28.12.2009 - 2 S 27/09
    bb) Aber auch wenn man der auf die amtliche Gesetzesbegründung abhebenden Gegenmeinung zuneigt, dass der Anwendungsbereich von Art. 1 Abs. 2 EGVVG auf materiellrechtliche Vorschriften beschränkt bleibt (OLG Köln VersR 2009, 1347), steht der Anwendung der §§ 16ff. VVG a.F. nichts im Wege.
  • OLG Saarbrücken, 14.11.2012 - 5 U 343/10

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Voraussetzungen einer Arglistanfechtung wegen des

    War ein Versicherungsagent eingeschaltet, so galt die sog. Auge-und-Ohr-Rechtsprechung schon vor Inkrafttreten des die frühere Rechtsprechung festschreibenden § 70 VVG, der für die Bewertung der Vorgänge bei Vertragsschluss im Jahr 2002 vorliegend wohl nicht zum Tragen kommt (vgl. zur Geltung alten Rechts, wenn zwar ein Versicherungsfall nach neuem Recht zu beurteilen ist, es aber um die Anwendbarkeit von bei Vertragsschluss zu befolgenden Vorschriften geht [Tatbestandsregeln der §§ 16 ff. VVG a.F.], Marlow, Anm. zu LG Dortmund, VersR 2010, 515).
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