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LG Dortmund, 28.12.2018 - 4 O 151/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wettbewerbsrechtliche Beurteilung einer Werbeaussage einer Bestell-App für die Vermittlung von Fahraufträgen an professionelle und lokal ansässige konzessionierte Mietwagen- und Taxiunternehmen
- kanzlei.biz
Keine Verwechslungsgefahr mit dem Taxiverkehr bei englischer Bezeichnung "Cab"
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Stuttgart, 27.07.2016 - 11 O 91/16
Irreführende Werbung für Taxi-Domain "www.taxi-(...).de" auf Mietwagen-Auto
Auszug aus LG Dortmund, 28.12.2018 - 4 O 151/18
Soweit das LG Stuttgart in einer Entscheidung ausgeführt hat, schwarz sei eine "typische Taxifarbe" (vgl. LG Stuttgart, Urteil vom 27.07.2016, 11 O 91/16, zitiert nach juris Rn. 28), folgt das erkennende Gericht dem nicht: Die typische Taxifarbe in Deutschland ist elfenbeinfarben; schwarz mag eine typische Autofarbe sein, ist aber nicht typisch gerade für Taxen.