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   LG Dortmund, 29.07.2009 - 2 O 22/08   

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https://dejure.org/2009,12606
LG Dortmund, 29.07.2009 - 2 O 22/08 (https://dejure.org/2009,12606)
LG Dortmund, Entscheidung vom 29.07.2009 - 2 O 22/08 (https://dejure.org/2009,12606)
LG Dortmund, Entscheidung vom 29. Juli 2009 - 2 O 22/08 (https://dejure.org/2009,12606)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, Nachprüfungsverfahren, Anerkenntnis

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, Nachprüfungsverfahren, Anerkenntnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Verbindung eines Anerkenntnisses und eines Nachprüfungsverfahrens durch einen Versicherer in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 11.12.1998 - 20 U 148/98

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Voraussetzungen für die Ablehnung von

    Auszug aus LG Dortmund, 29.07.2009 - 2 O 22/08
    Hierfür kann ein praktisches Bedürfnis bestehen, wenn ein Berufsunfähigkeitsversicherer im Zeitpunkt der Abgabe eines auf Grund zunächst nachgewiesener Berufsunfähigkeit gebotenen Anerkenntnisses der Ansicht ist, bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit sei bereits wieder entfallen (OLG Hamm NVersZ 1999, 217).

    Es bedarf also einer nachvollziehbaren vergleichenden Betrachtung dazu, welches die Gründe für die Bejahung von Berufsunfähigkeit für den genannten Zeitraum gewesen sind und warum diese Gründe nach Auffassung des Versicherers nicht mehr fortdauerten (BGH VersR 1998, 173; OLG Hamm NVersZ 1999, 217; Prölss-Martin, VVG, 27. Aufl., § 5 BUZ, Rn. 2).

  • OLG Hamm, 22.11.2000 - 20 U 83/00

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Bindung an zeitlich begrenztes Anerkenntnis -

    Auszug aus LG Dortmund, 29.07.2009 - 2 O 22/08
    Befristet der Versicherer ein Anerkenntnis unzulässigerweise für die Zukunft, so bindet es ihn ebenso wie ein unbefristetes, nach § 5 Abs. 1 der Besonderen Bedingungen der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung abgegebenes Anerkenntnis (BGH, NJW 1993, 1532; OLG Hamm, VersR 2001, 1098; Rixecker in: Beckmann/Matusche-Beckmann, VersR-Handbuch, 2. Aufl., § 46, Rn. 147).
  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 206/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der

    Auszug aus LG Dortmund, 29.07.2009 - 2 O 22/08
    Befristet der Versicherer ein Anerkenntnis unzulässigerweise für die Zukunft, so bindet es ihn ebenso wie ein unbefristetes, nach § 5 Abs. 1 der Besonderen Bedingungen der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung abgegebenes Anerkenntnis (BGH, NJW 1993, 1532; OLG Hamm, VersR 2001, 1098; Rixecker in: Beckmann/Matusche-Beckmann, VersR-Handbuch, 2. Aufl., § 46, Rn. 147).
  • BGH, 19.11.1997 - IV ZR 6/97

    Ablehnung von Leistungen in der BUZ nach Entfallen der Berufsunfähigkeit

    Auszug aus LG Dortmund, 29.07.2009 - 2 O 22/08
    Es bedarf also einer nachvollziehbaren vergleichenden Betrachtung dazu, welches die Gründe für die Bejahung von Berufsunfähigkeit für den genannten Zeitraum gewesen sind und warum diese Gründe nach Auffassung des Versicherers nicht mehr fortdauerten (BGH VersR 1998, 173; OLG Hamm NVersZ 1999, 217; Prölss-Martin, VVG, 27. Aufl., § 5 BUZ, Rn. 2).
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