Rechtsprechung
   LG Dortmund, 30.11.2017 - 35 Qs 24/17, 35 Qs 910 Js 398/17 - 24/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,59229
LG Dortmund, 30.11.2017 - 35 Qs 24/17, 35 Qs 910 Js 398/17 - 24/17 (https://dejure.org/2017,59229)
LG Dortmund, Entscheidung vom 30.11.2017 - 35 Qs 24/17, 35 Qs 910 Js 398/17 - 24/17 (https://dejure.org/2017,59229)
LG Dortmund, Entscheidung vom 30. November 2017 - 35 Qs 24/17, 35 Qs 910 Js 398/17 - 24/17 (https://dejure.org/2017,59229)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,59229) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Dolmetscherkosten wegen Gesprächen mit Verteidiger in Strafverfahren

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 25.03.2014 - 1 Ws 114/14

    Anspruch auf unentgeltliche Hinzuziehung eines Dolmetschers für die Verständigung

    Auszug aus LG Dortmund, 30.11.2017 - 35 Qs 24/17
    Unabhängig davon, ob dem Beschuldigten bereits ein Pflichtverteidiger beigeordnet worden ist, sind auch die im Verkehr mit dem Wahlverteidiger entstandenen Dolmetscherkosten dem Angeklagten zu erstatten (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 25.03.2014, Az. 1 Ws 114/14).
  • BGH, 26.10.2000 - 3 StR 6/00

    Unentgeltliche Zuziehung eines Dolmetschers

    Auszug aus LG Dortmund, 30.11.2017 - 35 Qs 24/17
    Grundsätzlich steht dem der Gerichtssprache unkundigen Beschuldigten nach höchstrichterlicher Rechtsprechung gemäß Art. 6 Abs. 3 lit. e EMRK ein Anspruch auf unentgeltliche Zuziehung eines Dolmetschers zu (vgl. BGH, Beschluss vom 26.10.2000, Az. 3 StR 6/00 = NJW 2001, 309).
  • BVerfG, 27.08.2003 - 2 BvR 2032/01

    Zur Verpflichtung der Staatskasse, im Rahmen von Gesprächen zwischen dem

    Auszug aus LG Dortmund, 30.11.2017 - 35 Qs 24/17
    Der Anspruch auf unentgeltliche Hinzuziehung eines Dolmetschers besteht, ohne dass es zuvor eines förmlichen Antragsverfahrens bedarf (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.08.2003, Az. 2 BvR 2032/01 = NJW 2004, 50).
  • OLG Brandenburg, 27.07.2005 - 1 Ws 83/05

    Strafverfahren: Anspruch des Beschuldigten auf unentgeltliche Inanspruchnahme

    Auszug aus LG Dortmund, 30.11.2017 - 35 Qs 24/17
    Nicht erforderlich für die Erstattungsfähigkeit ist eine vorausgehende Kostengrundentscheidung (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 27.07.2005, Az. 1 Ws 83/05, juris Rn. 9).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2010 - 1 Ws 271/10

    Vergütungsanspruch des durch den Pflichtverteidiger hinzugezogenen Dolmetschers

    Auszug aus LG Dortmund, 30.11.2017 - 35 Qs 24/17
    Der Regelungsgehalt der Vorschrift ermächtigt sowohl den Beschuldigten als auch seinen Verteidiger, die Erstattung der entstandenen Aufwendungen für den Dolmetscher aus der Staatskasse zu verlangen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2010, Az. 1 Ws 271/10 = NStZ 2011, 719).
  • LG Nürnberg-Fürth, 24.02.2023 - 20 KLs 358 Js 11338/21

    Erstattung von Dolmetscher-/Übersetzungskosten bei Beauftragung des

    Der Dolmetscher/Übersetzer erwirbt in diesen Fällen keinen unmittelbaren Anspruch gegen die Staatskasse, sondern allein gegen seinen Auftraggeber, welcher sich sodann wiederum gegenüber der Staatskasse schadlos zu halten hat (OLG Düsseldorf 20.12.2010 - 1 Ws 271/10, NStZ 2011, 719; OLG Oldenburg 24.06.2011 - 1 Ws 241/11, NStZ 2011, 719; LG Dortmund 30.11.2017 - 35 Qs 24/17, BeckRS 2017, 148602; MAH Strafverteidigung/Schulte, 3. Aufl. 2022, § 18 Rn. 26; Mayer/Kroiß/Ebert, RVG, 8. Aufl. 2021, § 46 Rn. 134).

    b) Zuständig zur - abschlägigen - Bescheidung der Anträge der Dolmetscherin/Übersetzerin ist daher vorliegend die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth als in Anspruch genommene Rechnungsadressatin (vgl. auch LG Dortmund 30.11.2017 - 35 Qs 24/17, BeckRS 2017, 148602 Rn. 4).

  • LG Detmold, 04.11.2020 - 23 Qs 126/20

    Dolmetscherkosten, Anbahnungsgespräch

    Ob das Anbahnungsgespräch eine Bevollmächtigung des Anwalts zur Folge hat, ist für die Frage der Erstattungsfähigkeit jedenfalls dann nicht von Bedeutung, wenn das Gespräch - wie im vorliegenden Fall - auf Initiative und Wunsch des Angeklagten geführt worden ist (vgl. auch LG Dortmund, Beschluss vom 30. November 2017 - 35 Qs 24/17).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht