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   LG Dortmund, 31.10.2018 - 20 O 22/18   

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https://dejure.org/2018,47658
LG Dortmund, 31.10.2018 - 20 O 22/18 (https://dejure.org/2018,47658)
LG Dortmund, Entscheidung vom 31.10.2018 - 20 O 22/18 (https://dejure.org/2018,47658)
LG Dortmund, Entscheidung vom 31. Oktober 2018 - 20 O 22/18 (https://dejure.org/2018,47658)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrige Irreführung durch Werbung mit "20% auf Alles ohne Wenn und Aber" wenn es doch einen einschränkenden Sternchenhinweis gibt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbeaussage "20 % auf Alles ohne Wenn und Aber" irreführend, wenn doch Ausnahmen vorliegen

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    20% auf Alles ohne Wenn und Aber - ABER nicht bei Ausnahmen

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.09.2017 - I ZR 53/16

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Irreführende Blickfangangabe bei wirtschaftlich

    Auszug aus LG Dortmund, 31.10.2018 - 20 O 22/18
    Vielmehr müsste die Korrektur der Aussage in einem solchen Fall durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis vorgenommen werden, der am Blickfang selbst teil hat (vgl. BGH, GRUR 2018, 320 "Festzins Plus").
  • OLG Nürnberg, 16.08.2022 - 3 U 747/22

    Blickfangwerbung eines Küchenhändlers mit Rabatten für den Erwerb einer

    Nicht durch einen Sternchenhinweis korrekturfähig ist etwa die blickfangmäßige Aussage "20% auf Alles ohne Wenn und Aber" (LG Dortmund, Urteil vom 31.10.2018 - 20 O 22/18, juris-Rn. 15) oder die Werbung eines Autohändlers, die den Eindruck vermittelt, dass ein angebotenes "Neufahrzeug" zu dem angegebenen Preis von jedermann gekauft werden kann, obwohl der Preis nur dann gilt, wenn für den Wagen eine Tageszulassung vorgenommen wird und zum anderen nur für die Verbraucher, die ein Gebrauchtfahrzeug in Zahlung geben (OLG Köln, Urteil vom 05.04.2019 - I-6 U 179/18, juris-Rn. 21 ff.).
  • LG Nürnberg-Fürth, 24.05.2022 - 3 HKO 8003/21

    Unlautere Rabatt-Werbung eines Möbelhauses

    Der Verbraucher darf nämlich entsprechend der Rechtsprechung zur Richtigstellung einer irreführenden Werbung durch Fußnoten oder Sternchen (BGH, Versäumnisurteil vom 21.09.2017 - I ZR 53/16 -, juris Festzins Plus-; BGH, GRUR 2015, 698 Rn. 19 - Schlafzimmer komplett; LG Dortmund WRP 2019, 526) erwarten, dass - falls eine Richtigstellung einer unzutreffenden Aussage erforderlich sein sollte - diese in engen räumlichen Zusammenhang mit der Aussage oder zumindest in einem mit zumutbarem Aufwand auffindbaren und deutlich angebrachten, prägnanten Hinweis erfolgt und dass er die Richtigstellung einfach und unproblematisch zur Kenntnis nehmen kann, ohne erst ein Vergrößerungsglas hervorsuchen zu müssen.
  • LG Nürnberg-Fürth, 24.02.2022 - 3 HKO 6313/21

    Irreführende Werbung ohne ausreichende Richtigstellung in einer Fußnote

    Der Verbraucher erwartet jedoch - entsprechend der Rechtsprechung zur Richtigstellung einer irreführenden Werbung durch Fußnoten und Sternchen (BGH, Versäumnisurteil vom 21.09.2017 - I ZR 53/16 -, juris Festzins Plus-; BGH, GRUR 2015, 698 Rn. 19 - Schlafzimmer komplett; LG Dortmund WRP 2019, 526), dass - falls eine Richtigstellung einer unzutreffenden Aussage erforderlich sein sollte - diese in engen räumlichen Zusammenhang mit der Aussage oder zumindest in einem mit zumutbarem Aufwand auffindbaren und deutlich angebrachten, prägnanten Hinweis erfolgt, und geht nicht davon aus, dass er bis zum Ende einer umfangreichen Werbung scrollen muss, um die Auflösung zu finden (Toussaint in: Teplitzky/Peifer/Leistner, UWG, 3. Aufl. 2020, § 5 Rdnr. 103).
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