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   LG Dresden, 01.07.2021 - 5 T 363/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,44641
LG Dresden, 01.07.2021 - 5 T 363/21 (https://dejure.org/2021,44641)
LG Dresden, Entscheidung vom 01.07.2021 - 5 T 363/21 (https://dejure.org/2021,44641)
LG Dresden, Entscheidung vom 01. Juli 2021 - 5 T 363/21 (https://dejure.org/2021,44641)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Glaubhaftmachen der materiellen Beschwer eines Geschäftsführers aus dem Restrukturierungsplan durch Nachweis seiner Schlechterstellung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2021, 2596

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Dresden, 07.06.2021 - 574 RES 2/21

    Gerichtliche Bestätigung eines Restrukturierungsplans; Voraussetzungen für die

    Auszug aus LG Dresden, 01.07.2021 - 5 T 363/21
    Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 07.06.2021 (574 RES 2/21), durch den der Restrukturierungsplan in der Fassung vom 27.04.2021 mit der Änderung vom 31.05.2021 bestätigt wurde (BI. 295 ff. der Akte), wird verworfen.
  • BGH, 17.07.2014 - IX ZB 13/14

    Erfolgreiche Rechtsbeschwerde der Medienholding AG Winterthur im

    Auszug aus LG Dresden, 01.07.2021 - 5 T 363/21
    Da über die sofortige Beschwerde zeitnah entschieden werden konnte, ist das von der Beschwerdegegnerin beantragte Verfahren nach§ 66 Abs. 5 Satz 1 StaRUG hinfällig, ohne dass es einer gesonderten Entscheidung über ihren Antrag bedarf (vgl. Beschluss des BGH vom 17.07.2014, IX ZB 13/14, Rn. 28, zu§ 253 Abs. 4 InsO ).
  • LG Nürnberg-Fürth, 17.07.2023 - 4 T 3814/23

    Sofortige Beschwerde gegen Unternehmensrestrukturierungsplan

    Dies kann z. B. darauf gestützt werden, dass die Mittel der Höhe nach nicht ausreichen werden, um (auch) die Nachteile des Beschwerdeführers auszugleichen (LG Dresden, Beschluss vom 01.07.2021 - 5 T 363/21; Jungmann in MüKo StaRUG, 1. Auflage 2023, § 66 Rn.
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