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   LG Dresden, 10.12.2012 - 12 Ns 900 Js 28869/08   

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LG Dresden, 10.12.2012 - 12 Ns 900 Js 28869/08 (https://dejure.org/2012,38689)
LG Dresden, Entscheidung vom 10.12.2012 - 12 Ns 900 Js 28869/08 (https://dejure.org/2012,38689)
LG Dresden, Entscheidung vom 10. Dezember 2012 - 12 Ns 900 Js 28869/08 (https://dejure.org/2012,38689)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (8)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Sachsensumpf: Journalisten von Berufungsgericht freigesprochen

  • spiegel.de (Pressebericht, 10.12.2012)

    Sachsensumpf-Affäre: Landgericht Dresden spricht Journalisten frei

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Strafverfahren gegen Arndt G. und Thomas D. wegen übler Nachrede

  • taz.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 14.11.2012)

    "Sachsensumpf"-Prozess startet mit Befangenheitsanträgen

  • taz.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 21.11.2012)

    "Sachsensumpf"-Prozess fortgesetzt: Euer Ehren ist sehr amüsiert

  • neues-deutschland.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 14.11.2012)

    Journalistenprozess um Sachsensumpf: Verteidigung sieht Richter als befangen an

  • sz-online.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 14.11.2012)

    Richter war selbst Sachsensumpf-Autor

  • taz.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 13.11.2012)

    "Sachsensumpf" vor Gericht: Puffgeschichten und Protestkarten

Besprechungen u.ä.

  • zeit.de (Pressekommentar, 10.12.2012)

    Überfälliger Freispruch

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • wordpress.com (Sitzungsbericht)
  • taz.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 13.07.2013)

    Raus aus dem sächsischen Sumpf // Freispruch im Journalisten-Prozess ist rechtskräftig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus LG Dresden, 10.12.2012 - 12 Ns 900 Js 28869/08
    Maßgeblich für die Deutung ist weder die subjektive Absicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums hat (vgl. BVerfGE 93, 266, 295; BGHZ 95, 212, 215; 132, 13, 19).

    Fern liegende Deutungen sind auszuscheiden (vgl. BVerfGE 93, 266, 296).

    Das Bundesverfassungsgericht geht bei der Überprüfung von straf- oder zivilrechtlichen Sanktionen wegen in der Vergangenheit erfolgter Meinungsäußerungen von dem Grundsatz aus, dass die Meinungsfreiheit verletzt wird, wenn ein Gericht bei mehrdeutigen Äußerungen die zu einer Verurteilung führende Bedeutung zu Grunde legt, ohne vorher mit schlüssigen Gründen Deutungen ausgeschlossen zu haben, welche die Sanktion nicht zu rechtfertigen vermögen (vgl. BVerfGE 82, 43, 52; 93, 266, 295 ff.; 94, 1, 9).

    Lassen Formulierungen oder die Umstände der Äußerung eine nicht das Persönlichkeitsrecht verletzende Deutung zu, so verstößt ein Strafurteil oder ein die Verurteilung zum Schadensersatz, zum Widerruf oder zur Berichtigung aussprechendes zivilgerichtliches Urteil nach dieser Rechtsprechung gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG(vgl. BVerfGE 43, 130, 136; 93, 266, 296 - zur strafrechtlichen Verurteilung - BVerfGE 85, 1, 18; 86, 1, 11 f. - zur zivilrechtlichen Verurteilung).

  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus LG Dresden, 10.12.2012 - 12 Ns 900 Js 28869/08
    Maßgeblich für die Deutung ist weder die subjektive Absicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums hat (vgl. BVerfGE 93, 266, 295; BGHZ 95, 212, 215; 132, 13, 19).

    Letztlich kam es jedoch auf die Frage, ob es sich bei den zitierten Textabschnitten aus Lesersicht um Zitate aus den staatsanwaltschaftlichen Vernehmungen der Zeuginnen handelte, rechtlich nicht entscheidend an, denn auch Zitate muss sich der Zitierende grundsätzlich wie eigene Tatsachenbehauptungen zurechnen lassen, wenn es - wie hier - an einer ernsthaften Distanzierung von den Äußerungen des Dritten fehlt (vgl. u.a. BGHZ 132, 13).

    Es ist daher zu fragen, ob die Angeklagten die Verbreitung auch einer nicht erweislich wahren Behauptung zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für zulässig halten durften (BGHZ 132, 13ff).

  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen

    Auszug aus LG Dresden, 10.12.2012 - 12 Ns 900 Js 28869/08
    Das Bundesverfassungsgericht geht bei der Überprüfung von straf- oder zivilrechtlichen Sanktionen wegen in der Vergangenheit erfolgter Meinungsäußerungen von dem Grundsatz aus, dass die Meinungsfreiheit verletzt wird, wenn ein Gericht bei mehrdeutigen Äußerungen die zu einer Verurteilung führende Bedeutung zu Grunde legt, ohne vorher mit schlüssigen Gründen Deutungen ausgeschlossen zu haben, welche die Sanktion nicht zu rechtfertigen vermögen (vgl. BVerfGE 82, 43, 52; 93, 266, 295 ff.; 94, 1, 9).

    Eine staatliche Sanktion könnte in einem solchen Fall wegen ihrer einschüchternden Wirkung die freie Rede, freie Information und freie Meinungsbildung empfindlich berühren und damit die Meinungsfreiheit in ihrer Substanz treffen (vgl. BVerfGE 43, 130, 136; 54, 129, 136; 94, 1, 9).

    Die isolierte Betrachtung eines umstrittenen ÄußerungsteilS wird den Anforderungen an eine tragfähige Sinnermittlung regelmäßig nicht gerecht (vgl BVerfG, 13.02.1996, 1 BvR 262/91, BVerfGE 94, 1, 9).

  • BVerfG, 07.12.1976 - 1 BvR 460/72

    Flugblatt

    Auszug aus LG Dresden, 10.12.2012 - 12 Ns 900 Js 28869/08
    Lassen Formulierungen oder die Umstände der Äußerung eine nicht das Persönlichkeitsrecht verletzende Deutung zu, so verstößt ein Strafurteil oder ein die Verurteilung zum Schadensersatz, zum Widerruf oder zur Berichtigung aussprechendes zivilgerichtliches Urteil nach dieser Rechtsprechung gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG(vgl. BVerfGE 43, 130, 136; 93, 266, 296 - zur strafrechtlichen Verurteilung - BVerfGE 85, 1, 18; 86, 1, 11 f. - zur zivilrechtlichen Verurteilung).

    Eine staatliche Sanktion könnte in einem solchen Fall wegen ihrer einschüchternden Wirkung die freie Rede, freie Information und freie Meinungsbildung empfindlich berühren und damit die Meinungsfreiheit in ihrer Substanz treffen (vgl. BVerfGE 43, 130, 136; 54, 129, 136; 94, 1, 9).

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus LG Dresden, 10.12.2012 - 12 Ns 900 Js 28869/08
    Bei mehrdeutigen Äußerungen darf die zur Verurteilung führende Bedeutung nicht zu Grunde gelegt werden, ohne vorher mit schlüssigen Gründen Deutungen ausgeschlossen zu haben, welche die Sanktion nicht zu rechtfertigen vermögen (vgl BVerfG, 25.10.2005, 1 BvR 1696/98 (Stolpe), BVerfGE 114, 339, 349).

    In der oben zitierten "Stolpe-Entscheidung" hat das BVerfG hierzu genauer ausgeführt (BVerfG 1 BvR 1696/98):.

  • BGH, 03.05.1977 - VI ZR 36/74

    Abgeordnetenbestechung

    Auszug aus LG Dresden, 10.12.2012 - 12 Ns 900 Js 28869/08
    Darüber hinaus müssen sie auf eine Veröffentlichung überhaupt verzichten, solange nicht ein Mindestbestand an Beweistatsachen zusammengetragen ist (vgl. BGH NJW 1997, 1138 (juris Abs-Nr. 51); NJW 1977, 1288, 1289).
  • BGH, 09.07.1985 - VI ZR 214/83

    Sondereinheit 'Nachtigall' - Allgemeines Persönlichkeitsrecht, § 823 Abs. 2 BGB

    Auszug aus LG Dresden, 10.12.2012 - 12 Ns 900 Js 28869/08
    Maßgeblich für die Deutung ist weder die subjektive Absicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums hat (vgl. BVerfGE 93, 266, 295; BGHZ 95, 212, 215; 132, 13, 19).
  • BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77

    Kunstkritik

    Auszug aus LG Dresden, 10.12.2012 - 12 Ns 900 Js 28869/08
    Eine staatliche Sanktion könnte in einem solchen Fall wegen ihrer einschüchternden Wirkung die freie Rede, freie Information und freie Meinungsbildung empfindlich berühren und damit die Meinungsfreiheit in ihrer Substanz treffen (vgl. BVerfGE 43, 130, 136; 54, 129, 136; 94, 1, 9).
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus LG Dresden, 10.12.2012 - 12 Ns 900 Js 28869/08
    Der Schutz des betroffenen Rechtsguts tritt umso mehr zurück, je weniger es sich um eine unmittelbar gegen dieses Rechtsgut gerichtete Äußerung im privaten Bereich in Verfolgung eigennütziger Ziele handelt, sondern um einen Beitrag zu einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage (vgl BVerfG, 22.06.1982, 1 BvR 1376/79, BVerfGE 61, 1, 11).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 514/90

    TITANIC/'geb. Mörder'

    Auszug aus LG Dresden, 10.12.2012 - 12 Ns 900 Js 28869/08
    Lassen Formulierungen oder die Umstände der Äußerung eine nicht das Persönlichkeitsrecht verletzende Deutung zu, so verstößt ein Strafurteil oder ein die Verurteilung zum Schadensersatz, zum Widerruf oder zur Berichtigung aussprechendes zivilgerichtliches Urteil nach dieser Rechtsprechung gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG(vgl. BVerfGE 43, 130, 136; 93, 266, 296 - zur strafrechtlichen Verurteilung - BVerfGE 85, 1, 18; 86, 1, 11 f. - zur zivilrechtlichen Verurteilung).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

  • BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86

    Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß

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